Grundbucheintragung

Velablu

Aktives Mitglied
Guten Morgen an alle
Ich würde gerne eine Schuld aus Deutschland in ein italienisches Grundbuch eintragen lassen um somit eine Sicherheit zu erhalten.
Kann mir hier jemand sagen wie das geht oder einen entsprechenden Kontakt vermitteln.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe
Gruß Francesco
 
@Velablu

der eingetragene Eigentümer der italienischen Liegenschaft muß dieses beantragen bzw. eintragen lassen, mit dem
legalen Nachweis seiner Person und der zu belastenden Liegenschaft vor einem Notar und der Verpflichtung in der
notariellen Urkunde, daß ein Exemplar derselbigen Dir - als Sicherungsnehmer - ausgehändigt wird.

Kannste mit jedem x-beliebigen Notar z.B. in Sardinien machen.
 
Der Notartermin kann auch durch eine Vertrauensperson zB. Übersetzer/in mit entsprechender Vollmacht, wahrgenommen werden.
 
Danke für die Antwort.
Mir sagte man dass das nicht so ohne weiteres ginge da man bei derImmobilie erst den Wert ermitteln muss etc und das extrem teuer wird.

Ich bin der Meinung das ein Notar mit der entsprechenden Vollmacht die Sicherung schnell und unkompliziert eintragen kann.
Sehe ich das richtig... Brauch einen am besten in olbia
 
@Bea2

auf eine italienische Liegenschaft kann der 'Eigentümer' zugunsten eines jeden x-beliebigen eine Grundschuld bestellen.
Hierzu bedarf es keiner Bank!
 
es geht darum, ob es dem Gläubiger ausreicht, seine Grundschuld in Italien zu haben.

Bea
 
Zuletzt geändert:
Was soll ein Notar bei der Sache machen?
Grundschulden werden von Banken in Grundbuch eingetragen.

Wenn ich z.B. in Italien ein Haus kaufen möchte und von einer deutschen Bank Geld, für den Kauf benötige, wird in Deutschland, auf meine deutsche, bezahlte Immobilie, eine Grundschuld eingetragen und ich bekomme das Geld, für den Kauf in Italien,
denn die deutsche Bank, möchte die Sicherheit nicht in Italien haben, sondern in Deutschland!

Hilf mir Velablu, sollte ich etwas falsch verstanden haben.

Ich habe hier drei Freunde von meinem Sohn, die sich ein Haus in Sardinien kaufen wollen.
Alle drei haben ein Nettoeinkommen zwischen 3500 und 6300€.
In Deutschland bekommen sie das Geld nicht, weil alle drei, außer dem Gehalt, keine Sicherheit, wie eine Immobilie bieten können.
In Italien, bekommen sie das Geld nicht, weil das Geld erst einmal, in Deutschland aufs Konto geht.

Bea2
 
@Bea2

einen bißchen liegst Du voll daneben. Denk mal ein wenig über Deinen Horizont.

Wenn z.B. velablu einem Schuldner in D ein Darlehen gegeben hat und der Schuldner zufällig eine
Immobilie in Italien hat, dann möchte velablu evtl. zur Sicherheit seiner Darlehenshingabe diese in der
Form sichern, daß er in Italien hierfür im Grundbuch (des Schuldners) eine Grundschuld eintragen läßt. Der Eintrag dieser
Grundschuld ist ein öffentlich rechtlicher Akt (dingliches Recht) der von einem Notar vollzogen werden muß.

Geht z.B. der Schuldner dann pleite oder wird insolvent, dann hat velablu einen direkten Anspruch i.H. seiner
Grundschuldeintragung. Alle anderen Gläubiger des Schuldners (ohne Grundschuldeintragung) gehen dann
u.U. 'leer' aus,

Die Kreditvergabe Deutscher oder Italienischer Banken hat etwas mit deren Geschäftsgebaren zu tuen.
Dies ist insofern hierfür erst einmal irrelevant,
 
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Was soll ein Notar bei der Sache machen?
Grundschulden werden von Banken in Grundbuch eingetragen.

Nicht ganz korrekt.
Ein Besitzer lässt zu Gunsten eines Kreditgebers (zb einer Bank, Bausparkasse, Privatperson) vom Notar eine Grundschuld ins Grundbuch eintragen.
Die Bank selbst kann ja nichts ins Grundbuch schreiben. ;)
Welche welche Summe als Beleihungsgrenze, erstrangig, nachrangig, Ort des Objekts usw der Kreditgeber akzeptiert ist Sache des Kreditgebers.
Es kann also je nach Bank auch ein Objekt im Ausland sein.
 
Sorry...zuerst einmal ein riesen Dankeschön an euch alle.

Ich und meine Schwester sind zu gleichen Teilen Eigentümer einer Wohnung in Sardinien. Meine Schwester hat mir Geld geliehen und ich möchte als Schuldner dieses als Sicherung für meine Schwester in das Grundbuch eintragen lassen. Ggf dann im zweiten Schritt die Wohnung komplett auf meine Schwester übertragen.
Meine Schwester und ich wohnen beide in Deutschland.

Damit ich das eintragen kann ist ein Vollstreckungsbescheid erstellt worden. Musste lt. Aussage vorab hier gemacht werden. Jetzt ist dieser Vollstreckungsbescheid bei einem ital. Anwalt, dieser meint, dass man eine Schuld nicht so "ohne weiteres,,, eintragen kann und das dies extrem teuer wird.

Jetzt brauche ich das ganz dringend....

Nochmal tausend Dank für die Hilfe
Saluti France
 
Und wie wäre es nicht ganz so amtlich mit einem einfachen Kreditvertrag/Schuldschein in dem dein Anteil der Wohnung als Sicherheit angegeben ist?

Eine Grundbucheintragung hat ja vor allem den Sinn, das die beliehene Wohnung (oder sonstige Immobilie) nicht einfach verkauft werden kann.
Weil dann ja die Sicherheit weg wäre.
In Eurem Fall ist es ja so das Du die Wohnung ohnehin nur mit der Zustimmung deiner Schwester (die ja Mitbesitzerin ist) verkaufen könntest.
 
Stimmt.. Aber ich bin in Deutschland selbstständig und wegen corona weiss ich nicht was passiert. Somit wäre die Immobilie gesichert
 
So... Nun habe ich ein Ergebnis.
Lt Anwalt , Notar und anderen Personen kann man in Italien nicht wie hier eine Schuld als Sicherheit für einen Gläubiger ins Grundbuch eintragen lassen.
Ich kann nur die Immobilie übertragen.
Was kostentechnisch irrelevant ist.


Jetzt frage ich mich natürlich was machen Gläubiger in Italien um ihre Forderungen zu sichern???

Saluti
 
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