Grundbuchamt / Liegenschaftsregister
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Es geht um den Eigentümer. Er möchte einen Nachweis über seinen Besitz haben, er hat nur den alten Kaufvertrag und einen Auszug aus dem Katasteramt. Aber wie ich gelesen habe weißt das Katasteramt nicht sicher den Besitz nach.@Napoli
zum einen sollteste auch angeben, in welcher Rechtsbeziehung Du zum anfragenden Hauseigentum stehst (wie z.B. Eigentümer, Kaufinteressent, Erbe, Erbengemeinschaft, Mieter, u.a.o.ä.)., weil hiervon auch das evtl. Einsichts- und Auskunftsrecht vom Liegenschaftsregister abhängt.
Ah ok das wusste ich nicht . Der Vertrag ist vorhanden. Dachte es muss der Auszug aus dem Liegenschaftsregister sein.Das Eigentum weist sich auch durch den Notarvertrag aus