Informationen zu Eigentümern / Grundbuchauskünfte

keekie

Mitglied
Ich bin diese Woche an einem wüsten Grundstück vorbeigekommen, Gartentore und Eingangstüren standen offen, hier hat lange keiner mehr gewohnt, aber einige haben hier offenbar Parties gefeiert.

Ansonsten aber eine schöne Lage und mit einigem Schweiß und doppelt so viel Liebe wieder herzurichten. Ich würde dieses Stück Erde gerne adoptieren.

Nun waren wegen weiterer Auskünfte leider keine Einheimischen oder Nachbarn anzutreffen. Hat jemand Tipps oder Erfahrungen, wie man hier an Informtionen herankommt?

Netten Gruß,
Christian
 
Hallo Christia
Dies nur zur Info:::Meine Freundin (5 Geschwister)Ihre Eltern sind gestoben und haben einige Immobilien hinterassen,da man sich nicht einigen konnte wer welche bekommt und was verkauft werden soll..sind seit 8Jahren die Häuser am vergammeln..vielleicht ist das auch so ein Fall
 
Hast Du schon mal hier bei Immobilien geschaut, vielleicht ist da etwas dabei, das problemloser zu kaufen ist?
 
Die Besitzverhältnisse einer Immobilie kannst Du bei der Kommune klären bzw. beim Katasteramt der Provinz. Dort gibt es einen Grundbuchauszug. Wenn unklar ist, wem ein Grundstück/ein Haus gehört oder die Besitzer/Erben zerstritten sind, würde ich die Finger davon lassen.
 
@Su Corvu

die Besitzverhältnisse einer Immobilie lassen sich überhaupt nicht bei der Kommune bzw. dem Katasteramt klären.
Allenfalls lassen sich die Eigentumsverhältnisse klären.

Darüberhinaus setzt die Erteilung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ein "berechtigtes Interesse" voraus.
Dieses liegt i.d.R. nur bei Eigentümern und/oder Erbbauberechtigten vor.

Soweit zu Deinem untauglichen Klärungsansatz.
 
Ergänzender Hinweis: Wenn Du den Eigentümer dann ausfindig gemacht hast, der Katasterauszug ist nicht unwichtiger als die Besitzverhältnisse. Hierin MUSS alles eingetragen sein, respektive vor Kauf nachtragen wenn dies möglich ist.
Bei mir musste z.B. das Dach einer zweiten Garage, Zugang zur Dachterrasse ( Änderung) sowie ein zweites Bad nachgetragen werden, was aber kein Problem war.
 
Mal eine Frage: Wo liegt der Unterschied zw Eigentümer und Besitzer? Muss das jetzt nicht zwingend wissen, vielleicht mag es jemand beantworten, interessiert mich einfach.
Lg, Maren
 
@Maren

Besitzer an einer Liegenschaft ist z.B. derjenige der die direkte und unmittelbare Verfügungsgewalt an oder über einer Sache hat, dies
ist z.B. auch ein Mieter, Pächter, Nutzer oder derjenige aufgrund sonstiger Überlassungsverträge.

Insofern hat der Eigentümer dann nur eine "eingeschränkte" (indirekte) Verfügungsgewalt über die Liegenschaft.

Insofern knapp und bündig:
Eigentümer dem es gehört - Besitzer derjenige der es nutzt.
 
@Su Corvu

wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Du mußt unterscheiden zwischen Liegenschaftsregister (woraus der 'Eigentümer hervorgeht !)
diese Informationen werden nicht weitergegeben und sind nicht einsehbar von Nichtberechtigten!)

und dem Kataster (das sind nur die technischen Vermessungs- und Grundstücksdaten) die kannste einsehen!
Da steht aber nicht der augenblickliche Eigentümer drin.

So auch auf der von Dir zitierten Gardaliving Seite ausdrücklich erwähnt!

So z.B. auch die Gemeinde Olbia auf ihrer Seite
L'Elenco Immobili contiene l'elenco e le informazioni catastali degli immobili di un intero edificio registrate nell'archivio del Catasto. E' un documento rilasciato dalla banca dati telematica dell’Agenzia del Territorio (Catasto) e riporta i dati catastali di tutti gli immobili di un fabbricato (appartamenti, uffici, negozi, magazzini, box,...) che sono presenti su una specifica particella/mappale.
Nell'elenco immobili sono riportati: foglio, mappale/particella, subalterni, vani e/o superfici in mq, rendite catastali, categorie, classe e indirizzo.
N.B.: L'elenco immobili non riporta i nomi dei proprietari.

(Übersetzung für @Su Corvu: Das Immobilienverzeichnis beinhaltet nicht die Namen der Eigentümer)

Compilando i campi sottostanti accederemo per te alla banca dati dell'Agenzia del Territorio, permettendoti di ricevere l'elenco (fino ad un massimo di 30 immobili) direttamente nella tua casella di posta, comodamente e in tempi rapidissimi.
Per qualsiasi dubbio o quesito relativo a questo servizio puoi contattarci al numero verde 800.00.51.51. Un operatore saprà fornirti tutte le informazioni necessarie per completare la tua richiesta.

siehe: https://www.pratiche.it/elenco_immobili
 
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Warum verfälscht Du eigentlich meine Informationen? In dem von mir angegebenen deutschsprachigen Link habe ich wörtlich zitiert:
"Aus dem Katasterauszug geht in der Regel auch der aktuelle Eigentümer des Grundstücks hervor". Und Übersetzungen von Dir brauche ich wirklich nicht, meine Kenntnisse des Italienischen sind sehr gut.
 
Cavolo!

die Falschmeldung lag ausschließlich bei Dir, da Du behauptetes, daß die Besitzverhältnisse bei der Kommune bzw. Katasteramt geklärt werden könnten,. Diese Aussage ist nachweislich falsch - wie o.a. bereits ausführlich dargelegt.
 
@Beppe
Darf ich an einem praktischen Beispiel den Unterschied von Eigentümer und Besitzer rekapitulieren?

Ich habe ein Grundstück in einer zona agricola vor vielen Jahren mit Privatvertrag gekauft. Bei dem Privatvertrag ist es geblieben, also keine Eintragung im Kataster. Das heißt, ich bin Besitzer und nicht Eigentümer, richtig? Ein Privatvertrag ist also rechtlich nur ein Überlassungsvertrag , so wie ich das jetzt verstehe.
Welche "eingeschränkte" (indirekte) Verfügungsgewalt über die Liegenschaft hat denn der Eigentümer noch? Ich denke, er zahlt die Grundsteuer, ich habe noch nie eine Zahlungsaufforderung bekommen, wie auch, denn ich bin ja nur der Besitzer und nicht der Eigentümer. Daraus ergibt sich die Frage nach den Verantwortlichkeiten, nach Rechten und Pflichten.

Privatverträge in offizielle Verträge umzuwandeln und die Immobilie nachträglich im Kataster eintragen zu lassen, ist auch deshalb oft so schwer, weil die Eigentümer längst verstorben sind und die Immobilie mit Privatverträgen die Besitzer gewechselt hat, oft bleibt nur das usucapione, sehr kompliziert und teuer.

Auf Sardinien mag das auch heute noch funktionieren, aber wir als Ausländer sollten uns auf keinen Fall auf Privatverträge einlassen, denn nur als Eigentümer kann man die Immobilie auch wieder verkaufen. Als Besitzer kann man sie nur wieder privat weiter reichen.

Oh, hätte es damals nur schon das Forum gegeben. Dann wäre ich informierter gewesen und hätte mir eine Menge Ärger erspart :D
 
@Georgie

wandel Deinen Privatvertrag möglichst schnell um und laß die Liegenschaft auf Dich eintragen!

Was ist denn, wenn Dein "Verkäufer" in der Zwischenzeit die Liegenschaft (ohne Dein Wissen) nochmals veräußert bzw. veräußert hat?

Dann muß Du ggflls. das Grundbuch gegen Dich wirken lassen - da dies öffentlich rechtliche Wirkung hat!

Du solltest Dir unbedingt in der Angelegenheit mal rechtlichen Beistand nehmen!
 
Vielen Dank, Beppe. An die Möglichkeit, dass mein Verkäufer das Grundstück noch Mal verkaufen könnte, habe ich noch gar nicht gedacht:eek:. Ich traue ihm das nicht zu, aber was machen dessen Kinder nach dem Erbfall?:confused:
 
@Georgie

haste schon mal Pferde kotzen sehen? Du Nein? Ich JA!

Für den Erwerber reicht der Nachweis des gutgläubigen Erwerbs... und das könnten die Kinder im Erbfall ebenfalls bzw.
könnten das Erbe dann bis zum Verkauf hin "durchreichen", ohne daß Du evtl. davon etwas mitbekommst.

Glaubst Du noch an das Gute? Schau, daß Du Dein Hemd näher als die Hose bekommst!
 
@ Beppe, ich habe jetzt gerade schon alles in die Wege geleitet, um diesen Prozess zu beginnen. Ich habe Gott sei Dank eine gute Adresse, meinen geometra mit guten Kontakten zu Anwälten, die schon die Eintragung meines Hauses ins Kataster durchgezogen haben. Ich bin ein gebranntes Kind:mad: vielleicht habe ich auch deshalb die Sache mit dem terreno raus geschoben.

Danke dass du mir den letzten Schupps gegeben hast, endlich diesen leidigen Prozess anzugehen..

Ich schreibe hierüber öffentlich, damit jeder der auch nur erwägt, eine Immobilie privat oder bei unklaren Verhältnissen zu kaufen, sich von der Idee verabschiedet. Lasst es moo> , egal wie verführerisch die Immobilie ist, erst recht wenn "Freunde" involviert sind.
 
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Hallo Keekie,

ich würde einfach mal in der nächsten Bar mit den Leuten ins Gespräch kommen und fragen, ob jemand weiß, was mit dem Haus-Grundstück los ist..
Meist erzählen sie dir dann sofort, ob es eben wegen Erbstreit brachliegt, oder die Kinder der "Proprietari" im Ausland sind oder ...
Wenn es dann noch interessant ist, kann man durchaus auf der Gemeinde fragen, auch wenn die den Besitzer nicht nennen kann man da seinen Kontakt mit der Bitte ihn an die Eigentümer weiterzuleiten dalassen. Probieren geht über studieren :), viel Glück!
 
Ich danke allen Forianern, die mir bis dato ein wenig auf die Sprünge geholfen und mir zu erster Orientierung verholfen haben. Hab inzwischen in der Gegend ein wenig herumgefragt, keiner aber wusste etwas über den "Chef" dieses Grundstücks, wollten aber weiter umherfragen. Inzwischen habe ich auch mitbekommen, dass es ganz so herrenlos nicht sein kann. Minimalst sind Dinge dort passiert. Ich nehme es mal als Aufgabe mit Geduld ...
 
@keekie

schau mal in die gelben Seiten des Ortes bzw. frage mal nach einem oder dem örtlichen Geometer, der schon jahrzehntelang
vor Ort tätig ist. Die Geometer haben bzw. führen intern aufgrund der Vermessungen bzw. Grundbucheintragungen eigene
"Kataster/Register" und haben oft/meistens die Adresse(n) der/die Eigentümer. Wenn man da höflich und sympathisch vorstellig wird -
so meine Erfahrung - dann führt das zielgerichtet zum Erfolg.
 
Der Vorschlag von Beppe hat was.
Und selbst wenn der Geometer DIR Namen und Adresse des Besitzers aus Datenschutzgründen nicht sagen darf, so darf er doch dem Besitzer mitteilen, das sich jemand für das Grundstück interessiert und ihm dessen Telefonnummer geben. ;)
 
Einfach einen Geometer fragen, Adresse erfragen und dann selber Kontakt mit dem Besitzer aufnehmen funktioniert hier genau so wenig wie in D. Geometer sind in der Regel auch Immobilienmakler, deren Geschäft die Vermittlung und Abwicklung des Immobilienkaufs ist. Der macht das nicht, weil man nett und sympathisch ist.;)
 
Beim Kauf eines Gartengrundstücks genau so vorsichtig sein. Man denkt vielleicht, es ist nicht viel Geld und was soll da schon groß passieren. Oft ist bei solchen Grundstücken in einer zona agricola die Teilung "frazionamento" nicht gemacht, wenn es sich um einen kleinen Teil eines größeren Grundstücks handelt. Hinterher nach dem Kauf das Grundstück regulär registrieren zu lassen, kostet sehr viel Geld, die Kosten können u.U. sogar den Kaufpreis übersteigen. Man muss für die komplette Registrierung, Steuer, Anwalt, Geometer mit wenigstens 4000 € rechnen. Ein stolzer Preis für ein Gärtchen. Die Pferde sind am kotzen :mad::eek:
 
Ich bin mir nicht sicher ob und wo es tatsächlich zutrifft aber vor ein paar Jahren wurde ich hinsichtlich einer Immobilie im Norden in einer zona agricola (landwirtshaftlicher Grund) davor gewarnt dass jährlich entsprechende Erträge vorzuweisen wären damit der Grund nicht brach liegt.
 
Das ital. Bewertungsrecht bewertet den dominanten Ertragswert (Reddito) eines in die Rolle der Agricoltoren eingetragenen
Landwirts nur mit dem Faktor 75. Ist man dagegen nicht als Erwerbsbauer eingetragen, so beläuft sich der Faktor auf 135.

Desweiteren gibt es es noch weitere normative Zurechnungswerte bei Nichtlandwirten mit dem Erfolg, daß wesentlich
höhere Grundabgaben abgeführt werden müssen.
 
Eine Frage am Rande, die sich im Zusammenhang mit unserem Kauftraum aufgeworfen haben. Mein Wissensstand bezüglich Grunderwerbssteuer bei Häusern in der Stadt liegen sie bei 9% vom Katasterwert (der wohl geringer als der wirtschaftliche Wert sei), bei landwirtschaftlichen Flächen bei 12% des tatsächlichen Kaufpreises. Den Informationen unter https://www.immobilie-gardasee.de/wissenswertes/steuern-in-italien/grunderwerbsteuer/ nach kann es sich ja durchaus lohnen dort seinen Erstwohnsitz anzumelden. Meine Frage: Welche laufenden Grundsteuern gibt es denn für Häuser bzw. landwirtschaftliche Flächen?
 
Noch ein wichtiger Hinweis: Ab 2006 sind Barzahlungen nicht mehr rechtlich gültig. Vor diesem Zeitpunkt getätigte Immobilienkäufe kann man noch legalisieren, bei Privatverträgen, die danach mit Barzahlung abgewickelt wurden und nicht per Banküberweisung, nicht mehr möglich, nur mittels l'usucapione, ein langwieriger Prozess, (kommt erst nach mindestens 20 Jahren zur Anwendung). Also, nicht auf Barzahlung einlassen.
 
Zuletzt geändert:
keekie,

wenn du ein agrar genutztes Grundstück kaufst und es als solches nicht mehr nutzen wirst, sind die Steuern übermäßig hoch.
Es reicht, wenn du dich vor dem Kauf in die Agrarrolle eintragen lässt und es hinterher als Weinberg oder Olivenhain nutzt,
dann zahlst du keine Grunderwerbssteuer.

Solltest du noch Fragen haben

Bea2
kraus.italia@googlemail.com
0039-3299352279
 
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