gemeinsamer Ehename

Gast1539

Neues Mitglied
Hallo,
brauche dringend Hilfe!
ich bin Deutsche und mein Mann ist Sarde, bei der Anmeldung in Sardinien, soll ich jetzt meinen Mädchenname wieder annehmen.Habe mich aber erkundigt, dass es sehr wohl geht den Ehenamen zu behalten( wir sind nach deutschem Recht verheiratet)da es ein europ. Abkommen gibt und im Raum Cagliari ist das wohl kein Problem bei der Anmeldung.
Hat irgend jemand damit Erfahrung gemacht oder konnte seinen Ehenamen behalten?
Würde mich sehr freuen wenn sich jemand melden würde.
Danke schon mal Terranova
 
Du brauchst Deinen Mädchennamen nicht wieder anzunehmen; warum auch - schließlich hast Du mal entschieden, dass Du den Namen Deines Mannes annimmst. Das hat auch nichts mit dem Raum Cagliari oder wo auch immer in Sardinien oder Italien zu tun.

Du musst Deine Papiere aus Deutschland mitbringen, aus denen ersichtlich ist, dass Du dort rechtsmäßig geheiratet hast und auch den Namen Deines Mannes angenommen hast. Je nach Gemeinde benötigst Du eine Übersetzung der Urkunde ins Italienische (nichts Notarielles).

Hier ist es - so meine Erfahrung - für viele noch nicht ganz verständlich, warum der Name der Frau gleich dem des Ehepartners sein kann. Das muss vor Ort einfach erklärt werden und gut ist es, wenn die nötigen Papiere es beweisen. Dann steht es auf Deiner Steuer- und Krankenkassenkarte einheitlich.
 
Hallo Stefanie.
leider ist es nicht so einfach, ich hatte meine Heiratsurkunde mit, zwar nicht übersetzt aber immer hin,aber das wird nicht akzeptiert.
Hast du selbst damit Erfahrung gemacht?
Terranova
 
So einfach geht wenn man sich genauer auf die Doeffe Gesetzte haltet.
Wenn man der Name con der Mann nimmt, in Deutschland, muess man eine Erklaerung unterschreiben.
Das Thema hatten wir schon ins alte Forum

Wenn du mich kurz schreibst, sende dir zu was du brauchst um das halten zu koennen.
Eva
 
Hallo Terranova, ja - ich habe selber Erfahrungen gemacht. Ich musste die Urkunde übersetzt ins Italienische (nicht notariell beglaubigt) vorlegen und bestätigen, dass diese mit dem Original übereinstimmt. Hoffe und wünsche Dir, dass es bei Dir auch klappt.
 
Liebe Terranova,
dies Problem kenne ich,da sie dich nirgendwo finden in Italien mit dem Nachnamen deines Mannes.
Das fängt bei der Steuernummer-Codice-fiscale an und geht beim Stromanmelden weiter.......

Bea2
 
Hallo Stefanie,
wenn du damit Erfahrung gemacht hast, verstehe ich es so, dass du es geschafft hast deinen Ehenamen zu behalten.
In welcher Comune wohnst du und könnte ich dies in meiner Comune angeben, dass es da wo du wohnst möglich ist.
Dies wäre nämlich sehr wichtig, wenn ich beweisen könnte, dass es jemanden auf der Insel gibt der den Namen behalten konnte und vorallem das es Comunen gibt die die Heiratsurkunden auch akzeptieren.
Kerstin ( Terranova)
 
Hallo Terranova,

da bist Du aber an einen völlig überforderten u. inkompetenten Amtsschimmel geraten! :mad:

Du hast Dich bei (genauer direkt nach) der Eheschließung im Standesamt in Deutschland für Deinen jetzigen Nachnamen entschieden, wie er im "Auszug aus dem Eheregister" unter Buchstabe l) steht. Diesen Namen kannst Du überhaupt nicht ablegen, außer wenn Du Dich scheiden läßt. Dieser Auszug aus dem Eheregister heißt auch "Internationale Heiratsurkunde" u. beruht auf dem "Abkommen von Paris vom 27. Sept. 1956 über die Ausstellung von bestimmtem Auszügen aus Zivilstandsregistern für das Ausland" u. ist mehrsprachig abgefasst, darunter auch auf Italienisch, eine Übersetzung ist also nicht erforderlich.

Wir haben ein ähnliches Problem. Meine sard. Frau hat sich damals für den Doppelnamen mit Bindestrich entschieden, das rafft in Italien aber kein Amt. Hier wird regelmäßig ihr Mädchenname benutzt, der aber nicht ihr Name ist. Das kann zu Problemen führen, z.B. bei mit diesem falschen Namen ausgestellten Flugtickets.

Letztendlich verstehe ich auch nicht, was das mit der Wohnhaftmeldung zu tun haben soll. Lasst euch von dem Beamten mal die Rechtsgrundlage dafür nachweisen.

Ich wünsche Dir Durchhaltevermögen mit der ital. Bürokratie!

Günther
 
Hallo Terranova

Mit dem Problem habe ich mich auch schon rumgeschlagen und bin nicht richtig dahintergekommen was richtig ist! Mich betrifft das nicht ..ich bin mit einem Sarden verheiratet aber wir haben in Sardinien geheiratet. Also ich habe nach dem italienischem Recht mein Mädchenname behalten müssen
Aber meine Eltern haben in Deutschland geheiratet und meine Mutter regt sich an der Sache auch immer auf...da wie schon Su Corvo sagte verschiedene Probleme mit sich bringt.

Die haben ihr Ausweis auf den Mädchennamen geändert und Stromrechnung usw auch . In Sardinien ist das kein Problem aber als sie In Deutschland war mit ihrem italienischem Ausweis......da kamen die Probleme auf. Von der Bank bis zu einer Erbangelegenheit!
Ich habe versucht mich übers Konsulat schlau zu machen .....das sei alles richtig so! Aber ehrlich gesagt hab ich es nicht verstanden warum oder wieso !
Also falls du was Neues zu dem Thema erfährst .... das würde ich auch gerne wissen
viele Grüße
Maria
 
Hallo Kerstin u.a.,

also noch einmal: Du kannst Deinen Nachnamen nicht einfach ändern, das geht überhaupt nicht. Das müsste auch ein Rathausbeamter auf Sardinien kapieren. Warum hast Du die Internationale Heiratsurkunde nicht? Die ist uns seinerzeit vom Standesamt unaufgefordert ausgefertigt worden. Das kannst Du aber immer noch nachholen.

Jetzt noch eine kl. Anekdote: Nach der Heirat hat meine Frau hier von ihrer sard. Heimatkommune einen neuen Pers.-Ausweis (oder Pass?) bekommen - mit Doppelname, aber es fehlte der Bindestrich. Den hat das Bürgermeisteramt nach Reklamation dann mit der Schreibmaschine drübergetippt. Nach einem Besuch in Ostberlin (Hauptstadt der DDR) kam meine Frau am Grenzübergang Friedrichstr. nicht aus der Tür für Nicht-Westdeutsche Ausländer heraus, ich wurde leicht nervös, bin dann einfach da rein, habe den Offizier verlangt, u. der hat es erklärt: Sie hielten meine Frau für eine Republikflüchtige mit gefälschtem Ausweis. Nach meiner Bemerkung, "Sie wissen doch, wie die Italiener sind", konnte sie raus.

Nun, die DDR ist verblichen, aber das kann Dir ja noch an vielen Grenzen passieren, z.B. in Weißrussland, wo Du dann evtl. garnicht erst aus dem Flieger rauskommst.
 
Ja, Kerstin,
meinen Ehenamen konnte ich beibehalten. Vielleicht liegt es daran, dass meine codice fiscale vor Beantragung der Carta d`identità bereits auf meinen Ehenamen lautet(e) und der Sachverhalt war dadurch etwas leichter?

Wie ich ja ganz zu Beginn nach Deiner eingestellten Frage bereits schrieb und jetzt durch Su Corvo bekräftigt wird: Dein Ehename muss anerkannt werden, auch wenn in Italien unüblich. Du hast ja in Deutschland geheiratet, schreibst Du, und bereits dort eine Namensänderung beantragt. Ich bezweifle, dass es etwas bringen würde, wenn Deine Gemeinde bei meiner anruft (wenn sie es überhaupt tun würde), um bestätigt zu bekommen, dass etwas, was Deine Gemeinde entschieden hat, nicht korrekt ist.
Lass Dir die Gesetzesgrundlagen für die Entscheidung Deiner Gemeinde geben. Nicht aufgeben, Kerstin, auch wenn es vermutlich schwerfällt und extrem nervt sowie unglaublich viel Zeit kostet.
 
Meine Frau (u. ich) hat sich nach unseren Übersiedlung nach Sardinien hier (wie vorgeschrieben auch für alle EU-Bürger) wohnhaft gemeldet, ohne Problem, u. ihr Name ist der aus der internat. Heiratsurkunde. Also liegt das Problem bei Dir wohl an einem beknackten Beamtem hier. Warum machst Du bei der Aufsichtsbehörde keine Beschwerde?

Stefanie hat recht -nie aufgeben, sonst bist Du schon im Loch.

Günther
 
Hallo an alle,
Zu Stefanie, alles andere läuft hier auch auf meinen Ehename, Codice fiscale, Bank usw., nur das Rathaus will mich nicht anmelden mit dem Namen, sie sagen auch das meine Codice fiscale auf meinen gemeinsamen Namen nicht ginge.
Zu Su Corvo,wir haben keine Internationale Heiratsurkunde, aber dort ist ein Eintrag, dass wir nach deutschen Recht geheiratet haben und das wir den Namen meines Mannes haben.
Da ich mich im Vorfeld unter anderem auch in der Botschaft erkundigt habe, sagte man mir, das es von Comune zu Comune anders ist bei den einen kein Problem, bei der andere sehr wohl. Es gibt darüber auch ein Abkommen 24L.218/1995, das habe ich bei Internet Rechersche herausbekommen.
Aber das verstehen sie hier nicht.
So wie ich jetzt verstanden habe wäre es wohl gut, wenn ich eine Comune nennen könnte wo es geht.
Naja ich bleib am Ball, danke für eure Rückmeldungen
 
Hallo Terranova,

lasse Dir in Deutschland eine "Bescheinigung über die Namensführung" von Deiner Gemeinde oder vom Standesamt I in Berlin ausstellen.
Du musst es übersetzen lassen und vom ital. Konsulat in D überbeglaubigen lassen. Dann wird es überall in dieser Form akzeptiert.
Als beeidigte Urkundenübersetzerin habe ich damit ständig zu tun.

Liebe Grüße
Is Istrias
 
Lest ihr eigentlich meine, wie ich finde, fundierten Beiträge nicht?
Ich habe auch auf die Rechtsquellen verwiesen u. eigene Erfahrungen. Wenn Du, Terranova, dagegen resistent bist, ist das Deine Sache. Ich finde es unangenehm, wenn hier Ratschläge gefragt werden, u. dann nur Ignoranz kommt.
 
Hallo Su Corvo,
wie kann man den gleich so eingeschnappt sein, ich danke euch sehr für eure Ratschläge und versuche mich auch gleich immer darauf zu
melden. Da wir aber noch ganz nebenbei unser Haus einrichten und auch noch mit Gas und Wasseranschlüssen rumschlagen müssen, ist es im Moment ein bisschen viel.
Ich ignoriere hier gar nichts, sondern lese alles und hoffe das ich eure Ratschläge hier in der Comune anwenden kann, also bitte sich nicht gleich auf den Schlips getreten fühlen.
Was habe ich von diesem Forum, was ich wirklich sehr gut finde, wenn man sich aber untereinander für so Kleinigkeiten anblafft.
Zu dir Is Istrias, ich habe dir unter Unterhaltungen geschrieben.
Also nochmal schönen Dank für eure Rückmeldungen.
Terranova
 
Vielleicht habe ich das übertrieben formuliert, aber wenn Du in die von mir genannten Fundstellen schaust (mit Auszügen aus Gesetzestexten) dann wirst Du feststellen, dass ist rechtlich unmöglich ist, den Mädchennamen wieder anzunehmen bzw. den bei der Eheschließung in Deutschland einmal vereinbarten Ehenamen zu widerrufen. Deinen Mädchennamen kannst Du nachträglich lediglich als "Beinamen" vor oder nach dem Ehenamen hinzufügen. Dazu müsst ihr aber persönlich beim Standesamt vorbeischauen.

Am einfachsten wäre es allerdings, beim Standesamt schriftlich die von mir schon erwähnte internationale Heiratsurkunde anzufordern. Die hätte euch euer Standesamt nach der Eheschließung automatisch ausstellen müssen, u. die kann auch jeder ital. Beamte lesen.

Die Auskunft der dt. Botschaft in Rom ist übrigens völlig unverständlich: Das Ehe- und Namensrecht kann von keiner Kommune willkürlich ausgelegt werden.

Günther
 
Hallo Su Corvo,
ich bin dir wirklich sehr dankbar für deine Bemühungen. Ich war gerade in der Comune, sie sagen das ital. Recht ist so und basta.
Der Beamte meinte sobald ich einen Fuss in Italien setze, wird automatisch auch mein Name geändert.
Die Heiratsurkunde ob übersetzt oder nicht ist ihnen egal.Der Beamte will sich jetzt in anderen Comunen, Cagliari z.B erkundigen, da ich ihnen gesagt habe das es lt. Internet Frauen auf Sardinien gibt die ihren Name behalten konnten.
Deswegen ist es für mich sehr wichtig jemanden zu finden, die mir ihren Namen nennen kann und die Comune damit ich quasi ein Beweis habe.
Dir Stefanie schreibe ich noch mal unter Unterhaltungen.
Liebe Grüße Terranova
 
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