Fähre Entschädigung wegen Verspätung

Leone

Mitglied
Wir haben gestern eine E-Mail von Corsica Ferries erhalten, in der mitgeteilt wird, dass unsere Fähre von Livorno nach Golfo Aranci morgen aufgrund „operativer Gründe“ um fast drei Stunden später ablegt (statt um 21:00 Uhr nun um 23:55 Uhr).

Wenn ich die Seite richtig verstehe, haben wir Anspruch auf Entschädigung. Stimmt das? (vgl. „Was sind meine Rechte im Falle einer Verspätung?“ auf via Corsica Ferries Passagierrechte)
 
Wenn ich die Seite richtig verstehe, haben wir Anspruch auf Entschädigung. Stimmt das? (vgl. „Was sind meine Rechte im Falle einer Verspätung?“ auf via Corsica Ferries Passagierrechte)
Relevant ist die Ankunftsverspätung. Und weil die ersatzweise eingesetzte Mega Express I 28 Knoten kann und die nötigenfalls auch fährt, braucht Ihr Euch keine Hoffnungen auf eine nennenswert spätere Ankunft in Golfo Aranci machen. Im Gegenteil.

Philipp
 
@Leone Das wird bei der Überfahrt heute Abend wohl ähnlich sein.
Es geht dabei auch um die planmäßige Dauer der Überfahrt, siehe Tabelle.
Bei einer planmäßigen Überfahrtsdauer ab 8 (bis 24) Stunden gibt es bei einer Verspätung bei Ankunft unter 3 Stunden keine Entschädigung. Dabei zählt der Zeitpunkt des Passierens der Hafeneinfahrt, nicht das Anlegen am Steg.

Schau auch mal unten bzw seitlich unter ähnliche Themen, das Thema Entschädigung hatten wir da gerade. Da ist auch die original Verordnung Fahrgastrechte See verlinkt (#20).
Trotz allem gute Überfahrt !
 
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