Achtung, Rechtsanwaltskanzlei auf Suche nach Urheberechtsverletzungen

Yoshiham

Sehr aktives Mitglied
Achtung!!!!!!!!

Die Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwalt GmbH, Hamburg, verteilt wieder fleißig Zahlungsaufforderungen , wegen Urheberrechtsverletzung.

Die schmeißen ihren Roboter an und suchen das Internet ab.

Nun hat es auch mich erwischt. Ich habe unter „Veranstaltungen“ die Rallye-Weltmeisterschaft in Alghero erwähnt. Dabei habe ich die Quellenangabe angegeben. Das war wohl mein Fehler.

Auch mit Quellenangaben darf man nicht zitieren. Auch verboten sind nicht genehmigte Links zu anderen Seiten, egal ob zu einer HP, Facebook oder You-Tube (was für ein Blödsinn, sind öffentliche Seiten ).

Die Zahlungsaufforderung beläuft sich auf 345,72 Euro. Ich habe erst mal dagegen widersprochen.

Wie es ausgeht werde ich berichten.

Wer Näheres wissen will, der kann ja mal nach der Kanzlei googlen. Ich setze hier den Link aus gegebenen Anlaß nicht ein.

LG

Dieter
 
Lieber Dieter, das ist ja interessant. Wie begründet sich das denn? Woher hat denn dieser Anwalt seinen Auftrag her? Links die ja eh schon in den Social Networks weitergegeben werden, stehen doch gerade da drin um sie weiterzuleiten und zu bewerben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Veranstalter etwas dagegen hat wenn für sein Event geworben wird.
LG Elke
 
Dann google mal unter dem Namen der Kanzlei. Da wirst Du nur den Kopf schütteln. Aber sie sind im Recht ( was man da so als Recht bezeichnen kann ).

Die überweisen sogar ungefragt 1 bis 5 Cent auf ein fremdes Konto. Bestimmt um festzustellen, ob das Konto existiert. Für ein Geschäftskonto ein Minusgeschäft, da sie ja für die Buchung bezahlen müssen. Auf jeden Fall sehr dubios.

Laut Urheberrecht, können sie das, wenn sie von einem Mandanten gebeten werden. Das ist aber einfach, Sie suchen nach Verletzungen und schreiben oder rufen den Autor an, ob sie in vertreten können. Natürlich gegen Honorar für beide Parteien. So einfach ist das.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

Schadenersatz 250 Euro
Dokumentationskosten 25 Euro
Zinsen 0,52 Euro ???? (obwohl ich ja erst jetzt angeschrieben wurde und im Juni der Termin war )
Rechtsanwaltvergütung 58,50 Euro
Auslagenpauschale 11,70 Euro

zahlbar bis zum 15.07.

Aber Elke, wir hatten das Thema ja schon mal. Da ging es aber noch nicht konkret um eine Zahlung. Nun sieht es für mich anderes aus.

Ich habe das bisher immer so gemacht. Wenn ich bei You-Tube ein Video einstellen will, frage ich an, ob ich das darf, im Gegenzug darf er meine Videos dann auch veröffentlichen. Ich gebe dem Autor immer eine Frist von 10 Tagen, um zu antworten, falls ich bis dahin keine Antwort erhalten habe, gehe ich von seiner Einwilligung aus. :) Auch vom Tourismusbüro von Alghero habe ich die Einwilligung, daß ich die Termine übernehmen darf. Bin einmal im Monat mindestens dort. Schon allein wegen des Schwätzchens.

Wie sich die einzelnen Veranstalter verhalten, weiß ich nicht.

Bisher hat das immer gut geklappt. Bisher.....

Aber immer wieder kommt mal so eine Welle

LG

Dieter
 
Danke Dir, habe den anderen Thread nicht verfolgt. Hab mir die Seite mal angesehen. Die scheinen einige lukrative Vranstaltungen zu vertreten. Mich würde gerade mit Hinweis auf den neu eingerichteten Veranstaltungskalender interessieren, inwieweit das Einstellen von Veranstaltungen aus Sardinien eventuell Probleme bringt. Schaue mir aber auch nochmal den von Dir genannten Thread an. LG Elke
 
Hallo Elke, ich sehe das so:

ob die sich nach Sardinien wagen, weiß ich nicht. Aber schwarze Schafe gibt es ja in jedem Land.

Wenn ich einzelne Veranstaltungen in unserem Veranstaltungskalender anzeige, wird wohl kaum etwas passieren, denn der Veranstalter will ja seine Veranstaltung promoten. Für einen Rechtsanwalt ist ein Veranstalter auch nicht interessant. Anders sieht das bei HP`s aus, wo mehrere Veranstaltungen aufgelistet werden. Hier könnte ein RA gleich mehrere Mandanten vertreten und mit einem Schreiben bedienen. Bei einer Auflistung von 20 Veranstaltungen würde sich das schon lohnen. Für kleine Kanzleien auch schon bei weniger.
Zumal die Kosten in meinem Schreiben bei 750 Zeichen 150 Euro
bis 1999 Zeichen 250 Euro
ab 2000 Zeichen 350 Euro und so steigert sich das dann.
Bei einer Auflistung auf einer HP kämen dann ganz schön Zeichen in die Berechnung.

Also ich werde vorsichtiger sein und mich mehr absichern!!!!!:eek:

LG

Dieter
 
@mare ,

es kommt darauf an. Links zu Buchungsportalen werden sogar willkommen sein, sicherlich auch zu einzelnen Veranstaltungen. Links zu meiner HP sind auch ausdrücklich fürs SF gestattet.

Links zu einzelen Artikeln von Zeitungen oder dergl. sind bei solchen schwarzen Schafen mit Vorsicht zu genießen. Ich hatte ja auch nur die Quelle angegeben, noch nicht einmal verlinkt. War allerdings eine deutsche Zeitung.

Nun eine Frage an unsere Rechtsexperten: Gibt es solche schwarzen Schafe ( RA ) auch hier in Sardinien?

LG

Dieter
 
Hallo Dieter,
so, wie ich das sehe, ist nicht das Ankündigen von Veranstaltungen das Problem, sondern das Kopieren (ist wie Abdrucken) der jeweiligen grafisch gestalteten Plakate. Darauf hat der Veranstalter bzw der Grafiker oder die Agentur das Copyright, und diese Abzock-Kanzleien machen dann Geld damit, dass sie im Vorhinein diese Rechte "wahren".
Das gleiche Problem gab/gibt es, wenn jemand als Anfahrhinweis einen Ausschnitt aus irgendeiner Landkarte (egal ob Papier kopiert oder digital) veröffentlicht (zB eben auch bei Veranstaltungen). Auch darauf haben sich einige "Rechts"Anwälte spezialisiert. Angefangen hat diese ganze copyright-Masche mit den downloads von Musikdateien über die sogenannten Tauschbörsen, wo an die User reihenweise "gebührenpflichtige" Verwarnungen verschickt wurden - und die meisten auch gezahlt haben ...
Ich würde Dir raten, Dieter, nur einfach die jeweilige Veranstaltung in Textform zu avisieren und auf die Plakate zu verzichten. Dann solltest Du auf der sicheren Seite sein.

LG + viel Gück beim Steiten,
peko
 
Hallo Zusammen, nachdem was ich gelesen habe, entstehen die Probleme oft schon vorher. Z.B. entwirft jemand ein Plakat für eine Veranstaltung. Dafür nutzt er Bilder aus irgendeinem der Downloadportale. (egal ob mit oder ohne kosten). Diese Bilder haben meist unterschiedliche Verwertungsrechte. Bei dem einen kaufe ich mir z.B. die Veröffentlichungsrechte über Facebook etc. mit ein, beim anderen können sie ausgeschlossen sein. Manche sind auch nur für eine nicht-gewerbliche Nutzung zugelassen. Wenn dann möglicherweise jemand mit einem Plakat für eine kommerzielle Veranstaltung wirbt und das Foto auf dem Plakat nur für nicht kommerzielle Ziele zugelassen ist, dann haben alle das Problem die das Plakat verwenden. Somit kann es sein, dass ich ein Plakat verwende/abbilde, für dessen Foto/Grafik der Ersteller des Plakates die Verwertungsrechte nicht hat. LG Elke
 
Hallo Peko,

klar, das einfache ankündigen von Veranstaltungen ist/war nicht das Problem. Es ging/geht hier um die World-Rallye in Alghero. Ich hatte das Ergebnis in den Veranstaltungskalender reingeschrieben, um diese Ankündigung abzuschließen. Da nur das Ergebnis angegeben war und man dieses überall lesen konnte, war es auch kein kopieren. Nur die Quellenangabe hätte ich mir sparen sollen/müssen.

Es ist aber inteligent gemacht. Der Preis der Kanzlei ist so niedrig angesetzt, daß man sich für das Geld kaum einen Anwalt leisten kann und wenn, dann mit unsicherem Ausgang.

Hallo Elke,

das Gleiche gilt auch bei Videofilmen. Die Rechte liegen zwar beim Autor. Sind aber Personen in dem Film aufgenommen worden , die etwas gegen ihre Ablichtung haben, können die auch klagen. Gegen den Autor und/oder dem Verbreiter.


Alles in Ordnung, daß sich aber RA damit eine goldene Nase verdienen, war vom Gesetzgeber nicht so gewollt.


LG

Dieter
 
Ciao MARCO,

wundert mich, noch nie was vom "fliegenden Prozesstand" gehört?
Das läuft auch ganz ohne Watschn?

Da ist mitterweile auch die italienische Justiz relativ zügig.
 
Zuletzt geändert:
Ist ärgerlich, wenn der billigste Internetanbieter richtig teuer werden kann. Aber in deinem Fall sehe ich die Berechtigung gar nicht. Jedoch geht es in der Rechtsprechung leider nicht um Rechtsprechung.
 
Habe zwar noch keinen Bescheid. Habe die ordentlich mit Mails eingedeckt, aber leider sind sie wohl im Recht, wenn sie denn den Auftrag von der Firma erhalten haben. Man darf nicht ungefragt einen Link auf eine andere HP setzen. Zumeist wir es ja hingenommen, aber rechtens ist es dennoch nicht.

Bei verschiedenen Seiten verstehe ich das ja auch. Da recherchieren sie wochenlang und dann erntet ein anderer die Früchte.

In meinem Fall war es aber kleinlich, denn bei der World-Rallye habe ich nur das Endergebnis eingesetzt, weil doch immer wieder nach den Quellangaben gefragt wird, habe ich die gleich mitgeliefert und das war der Fehler. Obwohl diese Ergebnisse in jeder Zeitung standen, habe ich eben die falsche Zeitung angegeben. Na warten wir mal ab.

LG

Dieter
 
Dieter,

das was Du veröffentlicht hast (Ergebnis) ist ein Allerweltsplatz - nachlesbar in quasi jedem Magazin.

Erzähl mir nicht, daß Du bei einem Ergebnis mit gelesenem Hinweis, z.B. im Münchner Merkur
Bayern München - Dortmund 2:1 oder der Tabelle der Bundesliga deshalb mit einer Abmahnung rechnen mußt.

Es gibt kein unbedingtes und unabänderliches Rechtens - auch Rechtens unterliegt einem dynamischen Wandel.
Wenn das ein Ergebnis war - dann ist das eben m.E. nach ein Allerwelts- und Allgemeinplatz und insofern kann oder spielt jeglicher Quellenhinweis hierfür keine Rolle.

So etwas zieht man - zumindest heutzutage durch - ohne Rücksicht auf Verluste!
Ich denke mal, daß Du extrem gute Aussichten für ein Vincere hast! Bleib dran und zieh's durch!!!!

Motherfu....er! Nicht Du - die anderen!



Empfehlung:
Damit Du keine verfahrensprozessualen Fehler machst (das tun leider Gottes immer wieder Laien) nimm Dir einen medienrechtlich erfahrenen Anwalt!
Mach keine Schriftsätze selbst!!!

 
Zuletzt geändert:
Hallo Dieter,

hast Du denn wirklich eine reine Zahlungsaufforderung erhalten? In der Regel wirst Du daneben aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Allerdings spricht die geringe Anwaltsvergütung hier dafür, dass tatsächlich kein Unterlassungasnapruch geltend gemacht wurde.

Wie Beppe auch schon angemerkt hat, klingt der Verstoß derzeit nicht ganz nachvollziehbar. Dass Du Ergebnisse der Rallye veröffentlichst, dürfte nur schwer einen Anspruch erfüllen. Daher wäre es schon interessant, was Dir genau vorgeworfen wird. Die Frage ist eben, ob Du ansonsten fremden Text übernommen hast, der nicht vom "Zitatrecht" gedeckt ist und daher eine Schadensersatzpflicht auslöst. Ist so aber alles ein wenig Kaffeesatzleserei

Die Verlinkung auf fremde Seiten ist im Übrigen regelmäßig zulässig (vgl. "Paperboy"-Entscheidung des BGH). Hier dürfte es eigentlich im Wesenltichen nur um die Übernahme fremder Texte gehen....

Viele Grüße

Neusardi

P.S. So recht weiß ich immer noch nicht, wo ich nun am besten einen bezahlbaren Mietwagen in Alghero mit möglichst Rundumversicherung herbekommen soll. ;)
 
Hallo Beppe,

ein Anwalt dürfte mehr kosten und das dann mit unsicherem Ausgang.

Du hast ja den Schriftsatz von mir per Mail bekommen. Ich warte erst mal ab.

Hallo Neusardi,

steht denn in den HP der Vermittler nicht der Tagessatz bzw. Wochensatz?

LG

Dieter
 
Tja Dieter,

vor Gericht und auf hoher See, da bis Du allein in Gottes Hand. ;)

Eine gewisse Unsicherheit wohnt einfach gegenständlich in diesen rechtlichen Grauzonen.
Aber das sollte Dich und mich nicht weiter beirren.
Der rechtliche Vortrag, die erschöpfende und auslotende Argumentationsführung und etwas 'Ars Juris creativa' ist hierbei gefragt.

Ich hab mir das heute mal ausführlich angeschaut und nahezu 1.300 Entscheidungen hierzu der letzten Jahre gewälzt und bin der Meinung, daß Du durchaus berechtigte Chancen hast.

Ich werde Dir morgen mal als PN oder Mail meine Relation als einen groben Entwurf rüberwachsen lassen. Ich seh das im Moment durchaus ganz positiv für Dich und das ganze wird m.E. nicht nur von § 50 UrhG gedeckelt
(Berichterstattung über Tagesereignisse) sondern es gibt auch entsprechende OLG Analogieentscheidungen, die ebenfalls für Dich sprechen. Hinzu kommen eine Reihe weiterer Aspekte, die nach diesseitiger Meinung
ebenfalls positiv für Dich in die Waagschale fallen und die ich aufgrund der übrigen Sachverhalte und zu DeinemSchutz hier nicht öffentlich mache. Den Rest und alles weitere sollten wir dann rein "Privatissima" abwickeln.

A presto



 
Danke für Deine Bemühungen.

Einfach toll, wie Du Dich da reinhängst. Ich sehe der Sache auch ganz gelassen entgegen.

Selbst wenn ich zahlen muß, was noch weit in den Sternen steht, ist das keine Summe, die mich umbringen würde.

Es geht aber hier ums Prinzip.

Alles Weitere, wie Du schreibst "privatissima".


LG

Dieter
 
Dieter,

mit Prinzipiendenken werden weder Rechtsstreitigkeiten noch Kriege gewonnen.

Prinzipiendenken ist für beides außerordentlich hinderlich und bedenklich gefährlich!

Ich hatte Dir bereits hierzu in einer Mail heute einen informativen Hinweis gegeben.
 
Zuletzt geändert:
Hallo Beppe,

Danke für Deine Mail. Wie Du schreibst, soll ich Dir ein paar Tage Zeit lassen. Das mache ich doch gerne.

LG

Dieter
 
Wie versprochen, berichte ich über den Ausgang der Angelegenheit.

Nachdem ich die Kanzlei mit Mails zugebombt habe und diese dann auch von den Angestellten gelesen werden mußten, können die nun auch nichts mehr verdient haben.

Zum Glück war ich gerade in Deutschland, als ich den Mahnbescheid der Kanzlei, als Einwurf-Einschreiben erhalten habe. Da diese Schreiben nicht nachgesesandt werden und nur im heimische Briefkasten landen, hätte ich die Widerspruchsfrist verpaßt. Nunmehr belief sich der Betrag auf 408,99 Euro.

So konnte ich sofort Widerspruch einlegen. Daraufhin habe ich nach mehrere Schriftwechseln den Betrag auf 275 Euro runtergehandelt. Ich konnte es ja nicht zum Äußersten kommen lassen, denn die Ladung zur Gerichtsverhandlung nach Hamburg, wäre auch wieder in meinem heimischen Briefkasten gewandert. Es hätte dann ein Abwesenheitsurteil gegeben. Ausgang?????? Selbst der Ausgang einer Gerichtsverhandlung hätte böse enden können. Denn wie heißt es so schön im Volksmund: Auf hoher See und vor Gericht, ist man in Gottes Hand......und auf den Rechtsanwaltkosten wäre ich dann sitzen geblieben,

Also habe ich die 275 Euro zähneknirschend überwiesen. Alles andere wäre mit Sicherheit tuerer geworden. Einen Anwalt hätte ich damit nicht bezahlen können und die Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Autorenrechtsverletzungen. Das wissen die Anwälte genau. Aber wie schon oben geschrieben, durch den Stundenaufwand haben die bestimmt kein Geld an mir verdient. Wenn das alle so machen würden, wäre diese Abzockerei schnell zu Ende.

Fazit:

Verlinkungen,, egal ob zu HP`s, Sozialen Netzwerken, Bildern usw. ist general nicht gestattet und unterliegt den Autorenrechten. Mir ist das eine Lehre. Ich werde nur noch Verlinkungen und Kopien von Veranstaltungen von Autoren benutzen, bei denen ich sicher bin, daß sie nichts gegen eine Verbreitung ihrer Rechte haben. Ein gewisses Restrisiko bleibt immer oder man läßt es ganz sein.

Wer die Aktenzeichen haben möchte, gerne per Unterhaltung.

LG

Dieter
 
Hallo Dieter,

hast du eigentlich auch mal bei der besagten Zeitung nachgefragt, ob die überhaupt was dagegen haben? Was haben diese dir geantwortet?


Grüssle
Jürgen
 
Habe Dir gerade geschrieben.

Ich dachte wir hätten uns in Essen darüber unterhalten. Na kannst Du mal sehen, langsam werde ich vergeßlich.

Bis bald

Dieter
 
Hallo Jürgen,

ich hatte noch nicht mal verlinkt oder einen Link angegeben, nur weil immer hier nach den Quellen gefragt wird, hatte ich die DPA angegeben. Also nur ein Hinweis meinerseits. Das genügte. Mit ihren Suchrobotern haben sie mich dann eben gefunden. Pech gehabt. Nun gebe ich einfach keine Quellenangaben mehr an. Auf Nachfrage der Unterhaltung.

Verlinken werde ich nur noch Seiten, mit deren Urhebern ich in Kontakt stehe.

LG

Dieter
 
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