25% Rabattaktion bei Sardinia Ferries
Hallo Alex,
da hätte ich dir noch einen genialen Cp in der Nähe der Fähre(10 Fahrminuten)Die sind speziell für die Fährenbenutzer eingerichtet, da kannst du auch schon um 6 Uhr früh zur Fähre. Abends noch in die Dünen, beim Abendrot den Schiffen im Hafen zuschauen und dann im hervorragenden Restaurant bei gutem Wein eine erstklassige Pizza gönnen.
Wirklich empfehlenswert.,

http://www.camping-pineta.it/tedesco/index.asp
 
Sieht Super aus und ja ein wirklich bezahlbarer CP. Wir haben jetzt mal bei Turisarda angerufen und fahren ziemlich sicher hin von Livorno mit der Moby Wonder un d zurück nach Genua mit der Moby Otta :) Die Alternative für den Hinweg wäre eben Sardinia Ferries mit der Mega Express 3 aber die braucht angeblich über eine Stunde länger und fährt erst Mittags ab und kommt preislich fast aufs gleiche raus. Werden jetzt vermutlich auch sicherheitshalber Camper buchen und halt insgesamt 60 Euro mehr berappen. Bei Turisarda sagte man uns das speziell Moby da sehr drauf achtet. Zum Thema Reiserücktrittsversicherung meinten sie übrigens, dass da in der Regel nur Krankheit, Tod und solche Dinge verischert sind, Pannen aber nicht.

Grüße
 
Hier eine Zusammenfassung der Antwort der Versicherung bzgl. Versicherungsleistung. Angaben ohne Gewähr!



Nachfolgend finden Sie unsere versicherte Ereignisse im Rahmen unserer Bedingungen für die Reiserücktritt-Versicherung, die dem Reiseantritt oder einer planmäßigen Beendigung der Reise entgegenstehen können, weil die versicherte Person oder eine Risikoperson davon betroffen ist:

· Tod

· schwere Unfallverletzung

· unerwartete schwere Erkrankung; eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass zur Stornierung geben

· Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken

· unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers

· unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes

· Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist

· die unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes

· Impfunverträglichkeit

· Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasserrohrbruch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der materielle Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit zur Aufklärung erforderlich ist; als erheblich gilt ein Schaden, wenn die Schadenhöhe € 2.500,- übersteigt

· Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber

· unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden) oder unerwarteter Wechsel des Arbeitgebers unter Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses

· Nichtversetzung eines Schülers sowie der endgültige Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise, z.B. wegen Schulwechsel, sofern die Reise vor Kenntnis hiervon gebucht wurde und die Durchführung der Reise nicht zumutbar oder unmöglich ist

· Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll.

Der Eintritt eines der o.a. Ereignisse ist im Versicherungsfall durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. ärztliches Attest, Sterbeurkunde, Bescheinigung des Arbeitgebers, Kopie des Arbeitsvertrages etc.) nachzuweisen.

Risikopersonen sind neben der versicherten Person:

1. die Angehörigen der versicherten Person. Dies sind der Ehegatte oder Lebenspartner, deren

Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder, Eltern, Adoptiv- und Stiefeltern, Geschwister, Großeltern,

Enkel, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und

Schwäger der versicherten Person;

2. diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen;

3. diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht haben, und deren

Angehörige. Haben mehr als fünf Personen oder haben bei Familientarifen mehr als zwei

Familien gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und der

Lebenspartner der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen,

nicht mehr die versicherten Personen untereinander.

Somit handelt es sich bei einer Autopanne nicht um ein versichertes Ereignis.


Bei Eintritt einer unerwartet schweren Erkrankung oder eines Todesfalles in der Familie werden die Stornokosten zu 80% ersetzt.

Der Selbstbehalt beträgt in jedem Fall 20% bzw. mindestens € 25,- des erstattungsfähigen Schadens.

Unsere Reise-Assistance ist 24 Stunden für Sie erreichbar, sollten Sie z.B. Hilfe bei der Umbuchung Ihrer Tickets benötigen.



Wie gesagt, ALLE ANGABEN OHNE GEWÄHR! Wer eine entsprechende verbindliche Auskunft möchte, der muss selbst anfragen.
 
Danke schön, daß du dir die Mühe gemacht hast.

Ist bestimmt für viele interessant.
 
Vielen Dank!

Haben jetzt Heute bei GNV eine Aussenkabine für die Nachtfahrt für 15 Euro ergattert. Und zurück gehts dann eben mit SF oder Moby
 
Hallo Janaelina,

nein, da hast du leider Pech gehabt. Die Aktion war auch nur bis 16. 2. buchbar.

Viele Grüße
Petra
 
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