Fähre Moby antwortet nicht.

68istvorbei

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Am 16.6.2018 fuhren wir mit der Moby Drea von Olbia nach Genua. Wir wurden in die enge Nische eines Fahrstuhlbereichs quer zu den übrigen Fahrzeugen eingewiesen. Zu den anderen Fahrzeugen nach vorne 10 cm und hinten 15 cm Platz. Viele Passagiere strömten zum Fahrstuhl und mussten sich an unserem Auto vorbeiquetschen. Bei der ersten Rast nach der Ausschiffung entdeckten wir an der Heckklappe einen ca. 70 cm langen Kratzer in Lack, durch Politur nicht zu entfernen. Moby Deutschland macht zwar die Reservierung und zieht das Geld ein, ist, so der freundliche Herr am Telefon, für sonst nix zuständig. Das sei Sache der Reederei. Diese weiss seit 21.Juni, also seit bereits 2 Wochen, Bescheid, antwortet jedoch nicht. Eigentlich schade, da wir Moby somit auch von unserer Fährliste streichen müssen.
 
Hm, mit einem Rechtsanspruch wird es schwierig werden. Hintergrund wird der sein, dass die Beweislast bei dir liegt und zumindest nach deutschem Recht du vor der Ausschiffung beim zuständigen Personal den Schaden hättest anzeigen müssen. Hierbei müsstest du aber nachweisen können, dass der Schaden bei der Einschiffung noch nicht vorhanden war. Ist ne ganz schwierige Geschichte und ich freue mich auch immer auf das Überraschungspaket Auto, wenn es zur Ausschiffung geht. Das hat m.M. nach nicht zwingend mit der Fährgesellschaft zu tun, eher mit den Mitreisenden und da wird sich keiner bei dir melden, so leid es mir tut.
 
Nur nicht so schnell aufgeben! Falls Rechtsschutz vorhanden, sich an einen Fachanwalt für Reiserecht wenden. Musst dich aber sputen, meine, dass man nur bis 4 Wochen nach Rückkehr von der Reise seine Ansprüche geltend machen kann.
 
Nur nicht so schnell aufgeben! Falls Rechtsschutz vorhanden, sich an einen Fachanwalt für Reiserecht wenden. Musst dich aber sputen, meine, dass man nur bis 4 Wochen nach Rückkehr von der Reise seine Ansprüche geltend machen kann.
Sorry, auf welcher Grundlage sollte der RA agumentieren und vor allem gegen welchen Verursacher? Sollte sogar in den Transportbestimmungen/AGB der Reedereien aufgeführt sein.
Ich spekuliere auch nicht, ist mein tägliches Geschäft mit Schäden an Fahrzeugen und deren Entstehung/ Verursachung.
 
Nachtrag: Das Ganze ist in Paragraph 8 der AGB geregelt. Quelle Moby
 
Nachtrag: Das Ganze ist in Paragraph 8 der AGB geregelt. Quelle Moby
Und da steht dann
"In Bezug auf Art. 412 und 435 des Schifffahrtrechts müssen eventuelle Schäden an den Fahrzeugen oder sonstige Ereignisse die durch unsere Schiffe entstanden sind, vor der Ausschiffung gemeldet werden. Der Passagier muss den Schaden bei einem zuständigen Offizier anzeigen, damit ein Schadensformular ausgefüllt und unterschrieben werden kann. Ohne dieses Formular ist eine Regulierung nicht möglich."
 
So leicht würde ich Moby trotzdem nicht vom Haken lassen. Wie will man einen Schaden an seinem Fahrzeug melden, den man auf Grund der Enge auf dem Fahrzeugdeck nicht sofort erkennt. Ich würde den RA trotzdem konsultieren, evtl. gibt's ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung einen Gutschein ;)
 
Sorry Leute, ihr bekommt von Niemandem Geld, könnt auch keinen Rechtsanspruch geltend machen. Schicksal, kismet oder wie auch immer ihr es nennen wollt. Anders sieht es aus, wenn die Fahrzeuge bei zu erwartetem hohen Wellengang nicht ausreichend gesichert sind, aber auch da lässt sich die Reederei einiges einfallen
 
Sorry Leute, ihr bekommt von Niemandem Geld, könnt auch keinen Rechtsanspruch geltend machen

Ihr Hobby-Juristen kennt euch ja bestens aus! Ich gehe davon aus, dass man in einem Rechtsstaat auch einen Rechtsanspruch geltend machen kann. Recht haben und Recht bekommen ist dann wieder etwas anderes.

Von Vorteil wäre es gewesen, wenn man von der ganzen Situation in der Garage einige Fotos gemacht hätte. Mit Sicherheit gibt es hier ein Regelwerk,
in welcher Breite die Wege zu den Treppenhäusern u. zum Lift frei gehalten werden müssen (Notfall, Brandschutz etc.). Ist es zumutbar um zum Treppenhaus zu kommen, über die Stoßstangen fremder Autos klettern zu müssen? Nein! Da können die Einweiser noch soviel winken u. schreien, da mach ich mein eigen Ding u. lass Platz.

@68istvorbei: Habt ihr eure Beschwerde dahin geschickt? https://www.mobylines.de/hilfe/beschwerden/
 
# 4 Absatz 2 # 5 und # 6
Rechthaberei hat auch nicht's mit Rechtsstaat zu tun. Beweislast heißt das Ganze.
 
Danke für die Anteilnahme und die Kommentare. Ihr wisst ja wie das ist: Erst eine halbe Stunde mit Hunderten im stickigen Garagenabgang stehen, dann runter zum Auto, Heckklappe hoch, Sachen rein, schlechte Beleuchtung, alle ins Auto und los. Der beste Rat ist wohl, vor dem Verlassen der Fähre nach Schäden zu schauen und dann dem "Offizier" zu melden. Wir sind nicht eitel und können auch mit dem Kratzer leben, aber ärgern wird man sich wohl noch dürfen.
 
Der springende Punkt ist aber doch wohl der, dass höchstwahrscheinlich irgendein anderer Fährgast mit seiner Reisetasche, Reißverschluss, Schlüssel oder ähnlichem den Schaden verursacht hat. Da ist doch nie und nimmer die Fährgesellschaft haftbar, sondern derjenige, der da so schusselig war. Und den findet man doch sowieso nimmer!
 
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