Wohnung für einzelne Übernachtungen im Nordwesten

Anke Maria

Neues Mitglied
Hallo zusammen, wir sind im Juni zwei Wochen in unserer Unterkunft „stationiert“ (fest gebucht ohne Stornierungsmöglichkeit) im Nordwesten der Insel. Um möglichst viel zu sehen von der Insel, möchten wir eventuell 2-3 Mal auch weitere Fahrtstrecken in Kauf nehmen, damit es nicht mehr Stress als Urlaub wird evtl. auch irgendwo anders übernachten, haben wir vorher nicht drüber nachgedacht. Blöd nur wegen des doppelten Geldes. Also dachte ich mir, ich frage einfach mal:
Gibt es jemanden, der ähnlich im irgendwo fest stationiert ist, und sich doch auch mal was im Norden anschauen möchte und sich auch vorstellen könnte, eine Übernachtung einzuplanen. Vielleicht könnten wir euch unsere Wohnung dann mal „untervermieten“. Habe keine Ahnung, ob das überhaupt vom Vermieter aus geht, aber fragen kostet ja erstmal nichts.
Gerne melden, falls Interesse besteht, dann kann man ja gucken, ob‘s machbar ist.
VG
Anke
 
Das ist ne wirklich gute Idee, sofern das mit dem Vermieter abgesprochen wäre und ihr Euch vorstellen könnt, alles, was Ihr so im Urlaub und Euch rum in der Wohnung habt, dort zu lassen und zusätzlich etwas für eine Nacht einzupacken....
Weiß nicht, ob das so entspannt sein kann?
War nur so ein Gedanke.
Meine Idee hierzu war bisher, dass ich für 1 Nacht (oder auch mehr) einen Wohnwagen auf dem Campingplatz miete.
In der Vorsaison geht das tatsächlich auch für 1 oder 2 Nächte.
Noch günstiger wäre es, wenn Du ein kleines Zelt hättest. Dafür müsste man aber noch mal anders organisiert sein, mehr Geraffel mit in den Urlaub nehmen.
Viele Grüße.
 
Unabhängig von der wohl notwendigen Zustimmung des Vermieters hierzu ergibt sich anschließend noch folgende Problematik:

Wird die Kurtaxe nur bei entgeltlicher Vermietung fällig?
Geht die von mir bereits gezahlte Kurtaxe (anteilsmäßig?) auf den Ersatznutzer über?
Ist die Kurtaxe nur personenbezogen und nicht übertragbar?
Ist eine Kurtaxe grundsätzlich bei Aufenthalt zu entrichten oder nur bei entgeltlicher Vermietung?
Muß die Nutzungsüberlassung bei der Gemeinde zwingend angezeigt werden?

Alles offene Fragen, die evtl. dazu führen können, daß man schneller in einem Ordnungswidrigkeits- /Strafverfahren verwickelt ist, als überhaupt angedacht.
 
Zuletzt geändert:
Guten Morgen, Beppe, ist ja lustig, dass gerade dir die Problematik mit der Kurtaxe auffällt.
Denke sogar, dass du damit recht hast. Der Vermieter müsste ja die "zwischenzeitlichen neuen Gäste", wenn alles legal sein sollte, erfassen können mit Ausweiskontrolle, nicht nur gescannt...und das wird dann kompliziert.

@Anke Maria, vielleicht gibts ja hier im Forum jemand, der in dieser Zeit im Nordwesten oder so grad zu Hause ist und dich für eine oder zwei Nächte als Gast aufnimmt, dh unentgeltlich? Soweit ich weiss, brauchst dann keine Kurtaxe.
 
@nonna

evtl. kenn' ich die Fiskalgeilheit der Kommunen bestens und deren oft krückenhaft, fehlerhaft und mit heißer Nadel gestrickten artikulierten Verordnungsansätze.

Der relativ unbedarfte und unerfahrene Urlauber läßt sich von sowas schnell überfahren. Um einfach letzteres im Hinblick auf einen sorgenfreien Urlaub zu unterbinden, insofern hier meine Hinweise.
 
Zuletzt geändert:
Kurtaxe beyahlt man immer nur fèr die ersten 7 Tage, also kann sie 7 Tage problemlos weiter vermieten.
 
@Fiori , das ist nicht überall so, legt jede gemeinde einzel fest.

@Anke Maria , es wäre wohl einfacher jmd zu finden wenn du das reisedatum nennen würdest. Sonst würde ich mir ein zelt und eine luftmatraze organisieren, campingplätze sind im juni günstig
 
@Fiori
wir haben in Cagliari in diesem Jahr für 10 Tage bezahlt, schien ein offizielles Formular zu sein. Beweist eher, dass von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich abgerechnet wird.

Sorry, hier geht es ja um das Anliegen von Anke Maria, ich weiss;)
 
Anzeige

Top