Wie wird ein "Rentner" in Italien stuerlich definiert?

Antarktis

Mitglied
Hallo Ihr Lieben,
das Rentnerprogramm ist beim Erstwohnsitz mit 7% Pauschalbesteuerung auf alle ausländische Einkommen und Wegfall der Vermögenssteuer ja ziemlich attraktiv, und das für 10 Jahre.

Weiss jemand von Euch, wie das "Rentner"-Sein steuerlich exakt definiert wird? Ist es vom Rentenalter abhängig oder reicht es eine regelmässige Rente (auch private) zu beziehen? Wie wäre das in der Schweiz? Dort kann man ab 58 Gelder aus der Pensionskasse beziehen, kriegt aber erst mit 65/67 AHV, also staatliche Rente. Ich las - ohne sicher zu sein - letzteres wäre möglich.

Wäre sehr dankbar für aktuelle gesicherte Info! :)
 
Hallo
65/67 - wie kommst Du darauf? In der CH kannst du ab 63 AHV beziehen (aktueller Stand, wie sich das entwickelt weiss man nicht). Ich gehe davon aus, dass Du, wenn Du entscheidest, das so zu machen, in Italien als "Rentner" gilts, da Du dann ja Rente ausbezahlt bekommst.
Um sicher zu sein kannst Du sonst zB bei der "Auslandschweizer-Organisation (ASO) SwissCommunity* anfragen wie es sich genau verhält.
LG, Maren
 
Wir haben unseren Wohnsitz nach Sardinien verlegt, was zur Folge hatte, dass wir in Österreich nicht mehr steuerpflichtig sind. Wir bekommen unsere Pensionen brutto hierher angewiesen und machen jährlich hier die Steuererklärung. Das ist die Voraussetzung, dass du diese Vergünstigung in Anspruch nehmen kannst.
Es soll ein Anreiz sein, dass Italiener nach der Pensionierung wieder nach Italien zurückkehren, es gilt aber auch für andere, die ihren Wohnsitz hierher verlegen wollen. Allerdings darf es nur in eine der Regionen Süditaliens sein: Abruzzen, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Sardinien oder Sizilien. Außerdem muss der steuerliche Wohnsitz in einem Ort mit weniger als 20.000 Einwohnern liegen.
Diese Vergünstigung soll ein Anreiz sein, dorthin zu ziehen und damit die Wirtschaft anzukurbeln.
Nach Auslaufen der Zeit zahlt man die gleichen Steuersätze wie jeder hier (die sind in Italien leider höher als zB in Österreich).
Ich hab ein paar Infos aus dem Netz (mit links auf die Seiten) gespeichert, sind aber auf italienisch, die leg ich bei.
 

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  • tasse pensionati in Italia.pdf
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Vielen Dank, es geht nicht um die sonstigen Bedingungen wie Kleinstadt unter 20.000 Einwohner, im Süden etc. sondern die exakte Definition von „Rentner“. Die ganzen Unterlagen zur 7%igen Flattax, die ich bisher gelesen haben, sprechen lediglich von einer regelmäßigen Zahlung einer staatlichen oder ähnlichen Organisation, die regelmäßig zahlt. Dies könnte nach dieser Definition theoretisch auch die Auszahlung einer Pensionskasse sein, die man in der Schweiz ab 58 bereits bekommen kann. Also keine klassische Rentner Definition, sondern eine freizügigere, die es ermöglichen könnte, schon früher zu kommen. Vielleicht hat damit schon jemand Erfahrung? Habe noch keinen Steuerberater gefunden, der die effektive Auslegung kennt.
 
Ich bin immer wieder baff, wie man versucht, mit Tricksereien Vorteile zu erschleichen. Entweder du bist Rentner, amtlich, oder nicht. Da gibt es keine Grauzone. Rente heißt, du musst den Nachweis deiner staatlichen Bezüge führen. Diese werden im Ursprungsland besteuert. Allein private Renten , also Betriebsrenten oder private Vorsorgen werden nur in I dann bei der Steuererklärung berücksichtigt. Anlagevermögen und Aktien werden zusätzlich in I mit 0,75% besteuert.
 
Piri, "Tricksereien" zu unterstellen und von "Vorteile erschleichen" zu schreiben finde ich persönlich ziemlich daneben. Übrigens bringt es dem italienischen Staat Vorteile, wenn man hier versteuert, oder?

Der Gesetzestext enthält einen breiten Interpretationsspielraum, bei dem es legitim ist, zu fragen wie weit dieser völlig legal geht. Du kennst zudem die einzelne Situation nicht, Du kennst nicht Themen wie Frührente/Krankheit und die persönliche Motivation. Ignorier doch einfach den Beitrag.
 
Hallo
65/67 - wie kommst Du darauf? In der CH kannst du ab 63 AHV beziehen (aktueller Stand, wie sich das entwickelt weiss man nicht). Ich gehe davon aus, dass Du, wenn Du entscheidest, das so zu machen, in Italien als "Rentner" gilts, da Du dann ja Rente ausbezahlt bekommst.
Um sicher zu sein kannst Du sonst zB bei der "Auslandschweizer-Organisation (ASO) SwissCommunity* anfragen wie es sich genau verhält.
LG, Maren
Vielen Dank für Deine Antwort, das mit der AHV ab 63 - bei den Jahrgängen 1961-1969 als Frau sogar schon ab 62 - wusste ich gar nicht und bin jetzt durch Dich drauf gekommen. Sehr hilfreich, super!
 
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