Suche Arbeit für einen in Cagliari lebenden Flüchtling

Malese

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Vielleicht ist es eine blöde Frage, aber momentan versuche ich einfach alles.
Kurze Vorgeschichte:
Im Okt. 2014 kam hier in Deutschland ein junger Senegalese als Flüchtling an, er war sehr fleissig, hat 7 Tage/Woche deutsch gelernt, Arbeit gefunden und dann wurde er wegen dem Dublinverfahren nach Italien frühmorgens um 7 Uhr, ohne Ankündigung abgeschoben. Nun ist er in Sardienien und sucht ganz dringend Arbeit. Er spricht gut deutsch, spricht gut englisch und italienisch. Er ist 22 Jahre alt, sehr fleissig und wißbegierig und meine Familie und ich ( wo er sehr willkommen war, wie ein Sohn) würden so gerne helfen.
Er ist jetzt in Cagliari. Können Sie mir sagen, wohin ich mich wenden kann, bezüglich Arbeit ( ich denke er macht wirklich alles, nur um seinen Lebensunterhalt zu regeln) oder wissen Sie vielleicht etwas?
Ich weiß nicht wie Sie zur Flüchtlingswelle stehen und auch finde das schlimm, was derzeit los ist und dass alles aus den Fugen gerät. Aber ich finde es auch so schade, wenn ein so herzensguter, junger und höflicher junger Mann überlegen muss, was und wann er isst, um durchzukommen.
Vielleicht bekomme ich ja Rückantwort oder es weiß jemand etwas, wo er sich ein bißchen was dazu verdienen kann. ich würde mich sehr freuen.
Danke
Manuela
 
Hm. Darf man als Asylsuchender eigentlich offiziell arbeiten? In Italien sowieso egal, er wird kaum etwas "in regola" finden. Theoretisch müsste er sich in Italien jetzt sofort um seinen Asylantrag kümmern, sonst wird er endgültig zum Clandestino (illegalen Einwanderer). Eine "ehrliche" Arbeit kann ich mir in Sardinien bestenfalls in den verschiedenen Ernten vorstellen, wobei das Anstellen von Ausländern in der Landwirtschaft in Sardinien nicht so üblich ist wie im restlichen Italien, Gastronomie halte ich für ausgeschlossen, Industrie gibt es praktisch keine. Für einen Senegalesen in Cagliari ist leider die Gefahr des Abrutschens in die Illegalität sehr hoch. Du kannst ihm am besten helfen, wenn du ihm hilfst, seinen Antrag durchzubringen.
 
Zuletzt geändert:
Also er hat bereits das Bleiberecht für Italien. Somit darf er auch arbeiten.(...).

Zum Arbeiten braucht er einen regulären Aufenthaltstitel, einen "Permesso di Soggiorno", und dazu braucht er den Nachweis, Arbeit zu haben. "Bleiberecht für Italien" ist meines Wissens nicht dasselbe, das müsste der "Duldung" entsprechen, und die beinhaltet keine automatische Arbeitserlaubnis.
 
Das Aufenthaltsrecht in Italien u. Deutschland ist recht unterschiedlich gestaltet. In D. bedeutet "Bleiberecht", im Gegensatz zur "Duldung", eine legalisierte Aufenthaltberechtigung mit Arbeitserlaubnis. Auch im Rechtstitel der "Duldung" ist unter bestimmten Voraussetzungen Arbeit oder Ausbildung möglich. Manuela sollte bitte herausfinden, was in diesem Fall "Bleiberecht" dem Flüchtling ermöglicht.
Also er hat bereits das Bleiberecht für Italien. Somit darf er auch arbeiten. Das Problem ist dass er nichts findet.
Auf diese Frage sollten wir uns konzentrieren, u. nicht auf die theoretische Interpretation von Rechtstiteln.
 
Robert,
hast Du nicht gelesen, dass dieser Flüchtling aus dem Senegal aus D. nach I. abgeschoben worden ist? Und wer nimmt den Unternehmen in D. die Mitarbeiter weg? Das stimmt vorne u. hinten nicht.
 
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