Man muss doch hier zwischen einem Reiseleiter und einem Fremdenführer (local guide) unterscheiden. Der Reiseleiter betreut und begleitet im Auftrag eines Reiseveranstalters eine Gruppenreise und ist hauptsächlich für die Organisation und den Reiseablauf zuständig, der Fremdenführer für das Sachwissen des jeweiligen Ortes/Gebietes.
Zum Fremdenführer findet man auf Wiki bezüglich der EU Folgendes, aber auch außerhalb der EU bzw. weltweit gibt es sehr verbreitet Vorschriften für den Einsatz eines lokalen Fremdenführers. Es sind einfach gesetzliche Vorschriften zum Schutz des eigenen Arbeitsmarktes, ob das jetzt gut/schlecht, sinnvoll oder nicht ist, sei dahin gestellt…:
"In Deutschland ist der Beruf des Fremdenführers weder gesetzlich geregelt, noch verfügt er über ein einheitliches und präzises Berufsbild und wird daher oft mit dem Beruf des
Reiseleiters verwechselt. Rechtlich kann diesen Beruf folglich dort jedermann ergreifen. In Deutschland übernehmen die Schulungen vornehmlich die
Fremdenverkehrsämter touristisch erschlossener Gebiete oder Orte.
In
Österreich,
Frankreich,
Griechenland,
Italien,
Polen,
Portugal,
England,
Spanien, der
Türkei und
Zypern wird der Beruf des Fremdenführers gesetzlich reglementiert und darf erst nach einer entsprechend qualifizierten Ausbildung und erfolgreich abgelegten staatlichen Prüfungen ausgeübt werden.
Es gibt die Meinung, dass wegen der
Dienstleistungsfreiheit, die im
EG-Vertrag verankert ist, die Zulassungsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Beruf des Fremdenführers unter Umständen europarechtswidrig sein könnten, da Fremdenführer,
Reiseleiter,
Stadtführer z.B. in Deutschland
freie Berufe sind, die keiner
Erlaubnis bedürfen. In mehreren höchstgerichtlichen Entscheidungen verschiedener Mitgliedsstaaten und des
Europäischen Gerichtshofs[1] wurde entschieden, dass eine Einschränkung nur insoweit rechtmäßig sei, als dass durch die Zulassungsvorschrift keine Benachteiligung von
EU-Bürgern vorliege. Problematisch sind nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs Befähigungsnachweisanforderungen, welche nicht durch jeden Fremdenführer im EU-Bereich benachteiligungsfrei beantragt werden können. Manche Länder verlangen eine behördliche Bestätigung der Tätigkeit, so z.B.
Italien."
Quelle: Seite „Fremdenführer“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 17. Mai 2014, 17:38 UTC. URL:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Fremdenführer&oldid=130494130 (Abgerufen: 18. Juli 2014, 08:39 UTC)
P.S. Klaus , du solltest für deine Anfrage nach einem zugelassenen Fremdenführer einen extra thread aufmachen, das geht hier wahrscheinlich unter...