Boot mieten Strafen und Sanktionen für das Befahren "gesperrter Seegebiete" oder auch mangels Küstenabstand
Beppe
Sehr aktives Mitglied
Strafen und Sanktionen für das Befahren "gesperrter Seegebiete" oder auch mangels Küstenabständen
Die Küstenwache (Guardia Costiera) hat in der letzen Zeit mehrfach empfindliche Strafen für das Befahren, Ankern und/oder Baden in gesperrten Gebieten verhängt.
Die Kontrollen fanden im Rahmen der Kampagne "Mare Sicuro" (Sicheres Meer) statt:
16 Freizeit-Wasserfahrzeuge wurden hierbei mit einem Bußgeld belegt, weil sie sich mit ihren Booten in gesperrte Gewässer 'verirrt' hatten. 1 Person wurde wegen unerlaubter Nutzung/Umwidmung eines Küsten-/Strandgebiets bestraft, weil sie ohne Genehmigung einen Badebetrieb eingerichtet hatte. Hierbei wurde sogar ein 35 Quadratmeter großes Gebäude sequestriert, das als Räumlichkeit für diese Badeeinrichtung genutzt wurde und ohne die erforderlich Genehmigung errichtet worden war. Hierfür wurde ein Bußgeld in Höhe von 1.032 Euro verhängt.
Auf See verhängten die Patrouillenboote Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt rund 4.200 Euro gegen Wassersportfahrzeuge, die u.a. nicht den Mindestabstand zur Küste eingehalten haben oder in Gewässern, die für die Schifffahrt verboten oder auch dort totzdem eingefahren sind, angehalten oder geankert haben oder nicht die nach den geltenden Vorschriften erforderlichen Dokumente mitgeführt haben.
Insofern vor jeder Ausfahrt auf See sich immer schlau machen (!!!), wohin man fährt, was man darf und natürlich immer die jeweils notwendigen Dokumente mitführen.
Dokumente:
Mietvertrag, Bootspapiere (Bootsrumpf sowie extra (!) Motor), Blauer Versicherungsnachweis
Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepaß/Carta Identica).
Quelle:
Die Küstenwache (Guardia Costiera) hat in der letzen Zeit mehrfach empfindliche Strafen für das Befahren, Ankern und/oder Baden in gesperrten Gebieten verhängt.
Die Kontrollen fanden im Rahmen der Kampagne "Mare Sicuro" (Sicheres Meer) statt:
16 Freizeit-Wasserfahrzeuge wurden hierbei mit einem Bußgeld belegt, weil sie sich mit ihren Booten in gesperrte Gewässer 'verirrt' hatten. 1 Person wurde wegen unerlaubter Nutzung/Umwidmung eines Küsten-/Strandgebiets bestraft, weil sie ohne Genehmigung einen Badebetrieb eingerichtet hatte. Hierbei wurde sogar ein 35 Quadratmeter großes Gebäude sequestriert, das als Räumlichkeit für diese Badeeinrichtung genutzt wurde und ohne die erforderlich Genehmigung errichtet worden war. Hierfür wurde ein Bußgeld in Höhe von 1.032 Euro verhängt.
Auf See verhängten die Patrouillenboote Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt rund 4.200 Euro gegen Wassersportfahrzeuge, die u.a. nicht den Mindestabstand zur Küste eingehalten haben oder in Gewässern, die für die Schifffahrt verboten oder auch dort totzdem eingefahren sind, angehalten oder geankert haben oder nicht die nach den geltenden Vorschriften erforderlichen Dokumente mitgeführt haben.
Insofern vor jeder Ausfahrt auf See sich immer schlau machen (!!!), wohin man fährt, was man darf und natürlich immer die jeweils notwendigen Dokumente mitführen.
Dokumente:
Mietvertrag, Bootspapiere (Bootsrumpf sowie extra (!) Motor), Blauer Versicherungsnachweis
Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepaß/Carta Identica).
Quelle:
Barche in zone vietate e occupazioni abusive, boom di sanzioni in Gallura - L'Unione Sarda.it
I controlli della Guardia costiera in mare e sul litorale
www.unionesarda.it
Zuletzt geändert: