Staatsbürgerschaft beantragen

Velablu

Aktives Mitglied
Guten Tag an Alle
aufgrund unseres Umzuges nach Sardinien möchte meine Frau nun die ital. Staatsbürgerschaft als zweite neben ihrer deutschen beantragen.

Im Konsulat kommt man leide nicht weiter, eine Liste der zu erbringenden Unterlagen gibt es so lt. Aussage nicht.

In einem Forum stand sogar, dass sie die Zertifizierung einer Sprachschule benötigt.

Wer kann mir bitte genau sagen, welche Unterlagen bzw. Pflichten dafür Voraussetzung sind.

Wir sind im 7. Jahr verheiratet, haben Eigentum auf Sardinien (ich) wo sie sich natürlich auch anmelden wird.

Danke

Saluti France
 


Ist jetzt nicht böse gemeint, doch diesen Link findet man sofort via google, idealerweise jeweils nicht nach deutschsprachigen Begriffen suchen sondern gleich italienisch.
Bringt es denn Vorteile, die italienische Staatsbürgerschaft zu haben?
 


Ist jetzt nicht böse gemeint, doch diesen Link findet man sofort via google, idealerweise jeweils nicht nach deutschsprachigen Begriffen suchen sondern gleich italienisch.
Bringt es denn Vorteile, die italienische Staatsbürgerschaft zu haben?
Den hab ich auch und dennoch sagen mir Konsularmitarbeiter das der Nachweis einer Sprachschule Pflicht sei. Ein anderer sagte, dass er davon noch nie gehört hat.... also bringt mir das so nix....
Auch stand auf einer anderen Seite, dass der Auszug aus dem Strafregister vorliegen muss....hier steht davon nix. also auch wieder ein Unterschied
 
im Zweifel erhält man Hife auch bei:

Italienisches Generalskonsulat in Köln
Universitätsstraße 81, D-50931 Köln
Webseite:


zur Staatsbürgerschaft:
Da warte ich seid Wochen auf eine Antwort, die wollen das man einen Termin macht, vorbei kommt, das bespricht,,, wieder fährt und dann Unterlagen einreicht.... so was muss doch auch anders zu regeln sein, wo ich KLAR UND EINHEITLICH erkennen kann, was man braucht
 
Also danke an Eure Hilfe, die Links hab ich ALLE gesehen, die Antworten sind halt voll unterschiedlich.
Im Internet finde ich sogar den Hinweis, dass der zertifizierte Abschluss einer Sprachschule mit B2 vorgelegt werden muss.

Davon weiss ein Konsulat bescheid....andere haben davon nie gehört.

Also nützen mir Links nichts, wo mit unterschiedlichen Antworten geworben wird.

Per Anfrager via Mail warte ich schon seid Wochen auf Antwort. Tel geht eh niemand an Telefon
 
@Velablu

mach Dich doch erst mal grundsätzlich schlau! Hernach kannst Du dir sicher schon einmal eine Reihe von Fragen direkt beantworten.
Anschließend kannste hier immer nochmals nachfragen.

siehe auch:
hab ich, weiss nur nicht aufgrund der unterschiedlichen Antgworten in den jeweilig nachgefragten Ämtern ob der Nachweis einer Sprachschule Pflicht ist.....
Das wir das von Rechtswegen können ist klar, deswegen hab ich ja geschrieben dass wir bereits 7 Jahre verheiratet sind
 
@Velablu

und Du bist ein in Italien (?) / Deutschland (?) lebender Chinese mit jetzt deutscher Ehefrau?
Jo,,, wahrscheinlich.....
Blöde Antwort...aber egal....aus meinem Text geht klar hervor, dass meine Frau aufgrund des Eheverhältnisses die ital Staatsbürgerschaft beantragen könnte, also ist auch klar, dass ich geb. Italiener bin. also nicht nur oberflächige Antworten geben, sondern Texte mal richtig lesen
 
@Velablu

ne ist absolut nicht klar! Haste absolut nicht gesagt, daß du Italiener bist.
Und was insoweit letztendlich also ne blöde Antwort ist, bleibt einfach mal dahingestellt.
.
 
@Velablu

am besten einfach nachfolgend alles von der Konsulatseite soweit als möglich abarbeiten:

Ab dem 1. August 2015 muss der Antrag auf Staatsbürgerschaft über ein Verfahren eingereicht werden

Verfahren, das vom MINISTERIUM DES INNEREN - Abteilung für bürgerliche Freiheiten und
Einwanderung - Zentraldirektion für Bürgerrechte, Staatsbürgerschaft und Minderheiten - entwickelt wurde.

Der Antragsteller muss sich
- sich auf dem Portal https://cittadinanza.dlci.interno.it registrieren
- den Antrag unter Verwendung der erhaltenen Zugangsdaten ausfüllen.
Achtung: In das Anmeldeformular müssen Sie Ihren NACHNAMEN- VORNAMEN- GEBURTSDATUM
Geburtsdatum wie in der Geburtsurkunde angegeben. Frauen müssen ihren
ihren Mädchennamen und nicht den Ehenamen angeben.

Es wird empfohlen, die Übereinstimmung der persönlichen Daten in allen Dokumenten zu überprüfen
übereinstimmen und die genaue Angabe des Geburtsortes enthalten.
- den Antrag (Formular AE) in elektronischer Form zu übermitteln (eine Anleitung ist auf der Website des Innenministeriums verfügbar).
des Innenministeriums ist ein Benutzerhandbuch „Telematisches Übermittlungssystem“ verfügbar),

Beifügung der folgenden Dokumente:
1- Auszug aus der Geburtsurkunde, ausgestellt an einem beliebigen Datum, mit den Angaben
der Eltern.
2- Strafregisterauszug aus dem Geburtsland und allen Drittländern, in denen man sich aufhält,
einschließlich des derzeitigen, mit Ausnahme von Italien.
Die Bescheinigungen sind ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate lang gültig.
Für Deutschland FUHRUNGSZEUGNIS, das über das Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde angefordert wird
Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde beantragt und im Konsulat übersetzt werden;
Die oben genannten Dokumente müssen beglaubigt und übersetzt sein.

Für die Übersetzung und Legalisierung besuchen Sie bitte die Website des zuständigen italienischen Konsulats
in dem Land, das die Bescheinigung ausgestellt hat.
Die Legalisierung muss mit einer Apostille erfolgen, wenn das Land das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat
Das Haager Übereinkommen vom 05.10.1961. Ist das Land nicht Unterzeichner dieses Übereinkommens, muss die Legalisation
von der für das ausstellende Land zuständigen Botschaft/Konsulat vorgenommen werden.
Bescheinigungen, die auf der Grundlage des Wiener Übereinkommens vom 8. September 1976 ausgestellt werden, bedürfen keiner
einer Übersetzung.
Informationen zu den italienischen Konsulaten und Botschaften finden Sie unter www.esteri.it.
3- die Quittung für die Zahlung des im Gesetz Nr. 94/2009 vorgesehenen Beitrags von 250,00 € zugunsten der
Nr. 94/2009, zugunsten des Innenministeriums auf das Postgirokonto zu überweisen
zahlbar an „Ministero dell'Interno D.L.C.I. Cittadinanza“ IBAN Code :
IT54D07601032000000809020, unter Angabe des Verwendungszwecks (Antrag auf Staatsbürgerschaft ex
Art. 5 Gesetz 91/92, um den Vor- und Nachnamen des Antragstellers einzufügen8) mit folgenden
Modalitäten:
a) Auslandsüberweisung - BIC/SWIFT Code: BPPIITRRXXX;
b) EUROGIRO-Schaltung - Code BIC/SWIFT:pIBPITRA.
POSTE ITALIANE Viale Europa 175 - ROME
4-ein Ausweisdokument (Fotokopie eines gültigen Reisepasses - Seiten
mit persönlichen Daten, Foto, Ausstellungs- und Ablaufdatum)
5-ein Auszug aus der Heiratsurkunde

ACHTUNG: ES WIRD EMPFOHLEN, ALLE SEITEN DER IM AUSLAND ERSTELLTEN DOKUMENTE BEIDSEITIG ZU SCANNEN
SEITEN DER IM AUSLAND ERSTELLTEN DOKUMENTE - GEBURTSURKUNDE
Geburtsurkunde und Strafregisterauszug (auch Seiten mit
Stempeln/Identifizierung/Legalisierung)
 
übrigens @Velablu
bei Antrag für den Ehegatten auf Staatsbürgerschaft:


Ab dem 1. August 2015 muss der Antrag auf Staatsbürgerschaft über ein Verfahren eingereicht werden
Verfahren, das vom MINISTERIUM DES INNEREN - Abteilung für bürgerliche Freiheiten und
Einwanderung - Zentraldirektion für Bürgerrechte, Staatsbürgerschaft und Minderheiten - entwickelt wurde.
Der Antragsteller muss sich
- sich auf dem Portal https://cittadinanza.dlci.interno.it registrieren
- den Antrag unter Verwendung der erhaltenen Zugangsdaten ausfüllen.
Achtung: In das Anmeldeformular müssen Sie Ihren NACHNAMEN- VORNAMEN- GEBURTSDATUM
Geburtsdatum wie in der Geburtsurkunde angegeben. Frauen müssen ihren
ihren Mädchennamen und nicht den Ehenamen angeben.
Es wird empfohlen, die Übereinstimmung der persönlichen Daten in allen Dokumenten zu überprüfen
übereinstimmen und die genaue Angabe des Geburtsortes enthalten.
- den Antrag (Formular AE) in elektronischer Form zu übermitteln (eine Anleitung ist auf der Website des Innenministeriums verfügbar).
des Innenministeriums ist ein Benutzerhandbuch „Telematisches Übermittlungssystem“ verfügbar),
Beifügung der folgenden Dokumente:
1- Auszug aus der Geburtsurkunde, ausgestellt an einem beliebigen Datum, mit den Angaben
der Eltern.
2- Strafregisterauszug aus dem Geburtsland und allen Drittländern, in denen man sich aufhält,
einschließlich des derzeitigen, mit Ausnahme von Italien.
Die Bescheinigungen sind ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate lang gültig.
Für Deutschland FUHRUNGSZEUGNIS, das über das Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde angefordert wird
Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde beantragt und im Konsulat übersetzt werden;
Die oben genannten Dokumente müssen beglaubigt und übersetzt sein.

Für die Übersetzung und Legalisierung besuchen Sie bitte die Website des zuständigen italienischen Konsulats
in dem Land, das die Bescheinigung ausgestellt hat.
Die Legalisierung muss mit einer Apostille erfolgen, wenn das Land das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat

ACHTUNG: ES WIRD EMPFOHLEN, ALLE SEITEN DER IM AUSLAND ERSTELLTEN DOKUMENTE BEIDSEITIG ZU SCANNEN
SEITEN DER IM AUSLAND ERSTELLTEN DOKUMENTE - GEBURTSURKUNDE
Geburtsurkunde und Strafregisterauszug (auch Seiten mit
Stempeln/Identifizierung/Legalisierung).

Das Haager Übereinkommen vom 05.10.1961. Ist das Land nicht Unterzeichner dieses Übereinkommens, muss die Legalisation
von der für das ausstellende Land zuständigen Botschaft/Konsulat vorgenommen werden.
Bescheinigungen, die nach dem Wiener Übereinkommen vom 8. September 1976 ausgestellt werden, bedürfen keiner
einer Übersetzung.
Informationen zu den italienischen Konsulaten und Botschaften finden Sie unter www.esteri.it.

3- die Quittung über die Zahlung des Beitrags in Höhe von 250,00 € gemäß dem Gesetz
Nr. 94/2009, zugunsten des Innenministeriums auf das Postgirokonto zu überweisen
zahlbar an „Ministero dell'Interno D.L.C.I. Cittadinanza“ IBAN Code :
IT54D07601032000000809020, unter Angabe des Verwendungszwecks (Antrag auf Staatsbürgerschaft ex
Art. 5 Gesetz 91/92, um den Vor- und Nachnamen des Antragstellers einzufügen8) mit folgenden
Modalitäten:
a) Auslandsüberweisung - BIC/SWIFT Code: BPPIITRRXXX;
b) EUROGIRO-Schaltung - Code BIC/SWIFT:pIBPITRA.
POSTE ITALIANE Viale Europa 175 - ROME
4-ein Ausweisdokument (Fotokopie eines gültigen Reisepasses - Seiten
mit persönlichen Daten, Foto, Ausstellungs- und Ablaufdatum)
5-ein Auszug aus der Heiratsurkunde

ACHTUNG: ES WIRD EMPFOHLEN, ALLE SEITEN DER IM AUSLAND ERSTELLTEN DOKUMENTE BEIDSEITIG ZU SCANNEN
SEITEN DER IM AUSLAND ERSTELLTEN DOKUMENTE - GEBURTSURKUNDE
Geburtsurkunde und Strafregisterauszug (auch Seiten mit
Stempeln/Identifizierung/Legalisierung).
 
Bringt es denn Vorteile, die italienische Staatsbürgerschaft zu haben?
Die Antwort auf diese Frage würde mich tatsächlich auch interessieren. Viel mehr als das Wahlrecht fällt mir im Fall einer EU-Bürgerin nämlich so spontan nicht ein - und dafür den ganzen Stress? Und weiter gefragt: Gibt es hier im Forum jemanden, der seinen Antrag (erfolgreich?) eingereicht hat?
 
und dann noch quasi Asche für nix zu bezahlen. Da freuen sich die ital. Abgeordneten, daß endlich mal wieder Kohle reinkommt.

Im übrigen auch sowas äußerst sorgfältig bezgl. und von wegen Alters- und Krankenversicherung überprüfen!!! Das kann ansonsten zu einem irreparablen und extrem teuren Bumerang werden!!!

Sowas würde ich ggffls. mit entprechenden Beratern (wie z.B: KK, RV und evtl. auch Steuerberater) vorab und ganz ausführlich besprechen.
Die Trag- und Reichweite hierbei, ist oft/meistens nur von einem Berater allein nicht mehr überschaubar!
 
Zuletzt geändert:
und dann noch quasi Asche für nix zu bezahlen. Da freuen sich die ital. Abgeordneten, daß endlich mal wieder Kohle reinkommt.
Im übrigen auch sowas äußerst sorgfältig bezgl. und von wegen Alter und Krankenversicherung überprüfen!!!
Das kann ansonsten zu einem irreparablen Bumerang werden!!!

Sowas würde ich ggffls. mit entprechenden Beratern (wie z.B: KK, RV und evtl. auch Steuerberater) vorab und ganz ausführlich besprechen. Die Trag- und Reichweite hierbei, ist oft nur von einem Berater allein nicht überschaubar!
Ich teile die Auffassung, dass für EU-Bürger die Frage der Staatsangehörigkeit nicht der entscheidende Punkt ist - es sei denn eines der beiden Länder scheidet aus der EU aus (siehe Brexit). Ich kenne aber einige, für die z.B. das Wahlrecht im jeweiligen Land wichtig ist.

Bezüglich RV, KV oder steuerlicher Fragen ist die Staatsangehörigkeit nur bedingt wichtig (z.B. Anspruch auf die Besteuerung des Welteinkommens oder IMU), da nehmen sich D und I aber nicht viel.

Viel wichtiger ist in den zuletzt genannten Fällen die Frage des Wohnsitzes (Residenza), da erlebt man oft unangenehme Überraschungen, vor allem wenn man in D bedingt steuerpflichtig bleibt (z.B. wegen Immobilienbesitz oder anderer lt. DB-Abkommen weiterhin in D steuerpflichtiger Einkommen wie Renten).
 
Doppelte Rechte, doppelte Pflichten! Gut überlegen. Zwei Pässe zu haben ist schon eine gute Sache, aber den Vorteil sehe ich nicht, wenn es Pässe von zwei EU Ländern sind.
 
Also bei uns im Südwesten bieten die Abendschulen Sprachkurse zur Vorbereitung für die cittadinanza an. Ob das überall so ist, weiß ich nicht.
Und die frisch eingebürgerten Mitmenschen kommen immer mit Foto und Händedruck vom Bürgermeister auf die Facebook Seite der comune.
 
Viel mehr als das Wahlrecht fällt mir im Fall einer EU-Bürgerin nämlich so spontan nicht ein
Daran hätte ich gar nicht gedacht, würde ich schon haben wollen da wo ich lebe, würde ich darum machen.

Und weiter gefragt: Gibt es hier im Forum jemanden, der seinen Antrag (erfolgreich?) eingereicht hat?
Nicht persönlich, aber jemand mit italienischem Vater, ist jetzt seit einigen Jahren ein paar Doppelbürgerin.

Sowas würde ich ggffls. mit entprechenden Beratern (wie z.B: KK, RV und evtl. auch Steuerberater) vorab und ganz ausführlich besprechen
Wenn man Geld zum Fenster rausschmeissen möchte kann man das machen. In der CH ist es seit ich denken kann möglich, in einem weiteren Land Bürger zu sein, das ist somit recht verbreitet, in D war das bis vor kurzem sozusagen unmöglich, woher wohl Bedenken herkommen können.
 
Wenn man Geld zum Fenster rausschmeissen möchte kann man das machen. In der CH ist es seit ich denken kann möglich, in einem weiteren Land Bürger zu sein, das ist somit recht verbreitet, in D war das bis vor kurzem sozusagen unmöglich, woher wohl Bedenken herkommen können.
Mein Schwager - Schweizer Staatsbürger mit zusätzlicher deutscher Staatsbürgerschaft - ansässig in D seit vielen Jahren hat gerade ziemlichen Ärger mit den schweizer Finanzbehörden wegen der Nichtbeachtung wichtiger Regeln in den steuerlichen Beziehungen der beiden Länder. Kräftige Steuernachzahlungen in der Schweiz sind die Folge. Er bedauert sehr, vor seinem Umzug nach D kein Geld für eine entsprechende Beratung „zum Fenster hinausgeworfen“ zu haben.
 
@CarloK - gut möglich, Leute mit "komplexeren Verhältnissen" - wobei es sich in dem Fall zu handeln scheint - sollten sich natürlich schon informieren, an sich bei jedem Umzug.
 
@Maren
gerade aufgrund der Komplexität des Sozial-, Versicherungs- und Steuerrechts ist es nahezu kaum für niemanden mehr möglich, die ganze Tragweite seiner evtl. Entscheidung zu übersehen, ganz zu schweigen von den evtl. (unbekannten) zusätzlichen anderweitigen/ausländischen/inländischen Einschränkungen/Beschränkungen und oder sogar Ausschlüssen bzw. etwaig anfallender Mehrbelastungen.
 
Zuletzt geändert:
Eine brasilianische Freundin meines Sohnes, mit italienischen Vorfahren, hat in diesem Jahr diesen Prozess durchlaufen. Es war aber jemand beauftragt, der ihr den Weg geebnet und jeden Schritt begleitet hat. Ich habe das nur am Rande mitbekommen, könnte aber bei Bedarf nachfragen, wer der Dienstleister war. Ich weiß nur dass es zu guter Letzt nötig war aus Italien auszuweisen und aus einem Nicht-EU-Land wieder einzureisen, was den beiden ein Kurztrip nach London beschert hat.
 
Warum will man Die denn haben?

Die Meisten (Sarden, Italiener) die ich kenne, melden nicht mal die Residenz an, obwohl dauerhaft hier lebend.
Die DACH´s (seit bis zu 50 Jahren auf der Insel) lassen alles, wie es ist.
Hat seine Gründe. Und wenn man das da oben alles liest und die Kosten betrachtet, noch viel mehr.

Wenn dann noch irgendwann die alternativen Nazis an die Macht kommen sollten (wer auch immer, bewahre uns davor), gibt´s dann evtl. auch noch Ärger wegen einer Doppelstaatsbürgerschaft.
 
Zuletzt geändert:
Die Antwort auf diese Frage würde mich tatsächlich auch interessieren. Viel mehr als das Wahlrecht fällt mir im Fall einer EU-Bürgerin nämlich so spontan nicht ein - und dafür den ganzen Stress? Und weiter gefragt: Gibt es hier im Forum jemanden, der seinen Antrag (erfolgreich?) eingereicht hat?
Ja, ich. Als CH-Bürger hat es aber durchaus Sinn gemacht, da ich so zum "EU"-Pass komme. Ziemlich viel Behördenkram, aber überschaubar und hat geklappt. Ich habe die Staatsbürgerschaft auf Grund des Blutes (cittadinanza iure sanguinis) erhalten. Weiss nicht, inwiefern das bei Heirat etc. anders läuft.
Doppelte Rechte, doppelte Pflichten! Gut überlegen. Zwei Pässe zu haben ist schon eine gute Sache, aber den Vorteil sehe ich nicht, wenn es Pässe von zwei EU Ländern sind.
Ich weiss es nicht, wie es bei den EU-Länder ist, aber bei CH-EU Doppelbürger ist das ziemlich unproblematisch. Ich zahle dort Steuern, wo mein Hauptwohnsitz ist/wo mein Lebensmittelpunkt liegt. Auch wenn ich den ITA Pass habe, zahle ich keinen Rappen an den italienischen Staat, solange ich nicht meinen Lebensmittelpunkt wechsle und z.B. residente werde.

Dachte, ich grabe den Thread aus, falls jemand noch Hilfe bei der Beantragung braucht....
 
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Hardy64 Die Insel - Allgemeines 5
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