übrigens
@Velablu
bei Antrag für den Ehegatten auf Staatsbürgerschaft:
Ab dem 1. August 2015 muss der Antrag auf Staatsbürgerschaft über ein Verfahren eingereicht werden
Verfahren, das vom MINISTERIUM DES INNEREN - Abteilung für bürgerliche Freiheiten und
Einwanderung - Zentraldirektion für Bürgerrechte, Staatsbürgerschaft und Minderheiten - entwickelt wurde.
Der Antragsteller muss sich
- sich auf dem Portal
https://cittadinanza.dlci.interno.it registrieren
- den Antrag unter Verwendung der erhaltenen Zugangsdaten ausfüllen.
Achtung: In das Anmeldeformular müssen Sie Ihren NACHNAMEN- VORNAMEN- GEBURTSDATUM
Geburtsdatum wie in der Geburtsurkunde angegeben. Frauen müssen ihren
ihren Mädchennamen und nicht den Ehenamen angeben.
Es wird empfohlen, die Übereinstimmung der persönlichen Daten in allen Dokumenten zu überprüfen
übereinstimmen und die genaue Angabe des Geburtsortes enthalten.
- den Antrag (Formular AE) in elektronischer Form zu übermitteln (eine Anleitung ist auf der Website des Innenministeriums verfügbar).
des Innenministeriums ist ein Benutzerhandbuch „Telematisches Übermittlungssystem“ verfügbar),
Beifügung der folgenden Dokumente:
1- Auszug aus der Geburtsurkunde, ausgestellt an einem beliebigen Datum, mit den Angaben
der Eltern.
2- Strafregisterauszug aus dem Geburtsland und allen Drittländern, in denen man sich aufhält,
einschließlich des derzeitigen, mit Ausnahme von Italien.
Die Bescheinigungen sind ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate lang gültig.
Für Deutschland FUHRUNGSZEUGNIS, das über das Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde angefordert wird
Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde beantragt und im Konsulat übersetzt werden;
Die oben genannten Dokumente müssen beglaubigt und übersetzt sein.
Für die Übersetzung und Legalisierung besuchen Sie bitte die Website des zuständigen italienischen Konsulats
in dem Land, das die Bescheinigung ausgestellt hat.
Die Legalisierung muss mit einer Apostille erfolgen, wenn das Land das Haager Übereinkommen unterzeichnet hat
ACHTUNG: ES WIRD EMPFOHLEN, ALLE SEITEN DER IM AUSLAND ERSTELLTEN DOKUMENTE BEIDSEITIG ZU SCANNEN
SEITEN DER IM AUSLAND ERSTELLTEN DOKUMENTE - GEBURTSURKUNDE
Geburtsurkunde und Strafregisterauszug (auch Seiten mit
Stempeln/Identifizierung/Legalisierung).
Das Haager Übereinkommen vom 05.10.1961. Ist das Land nicht Unterzeichner dieses Übereinkommens, muss die Legalisation
von der für das ausstellende Land zuständigen Botschaft/Konsulat vorgenommen werden.
Bescheinigungen, die nach dem Wiener Übereinkommen vom 8. September 1976 ausgestellt werden, bedürfen keiner
einer Übersetzung.
Informationen zu den italienischen Konsulaten und Botschaften finden Sie unter
www.esteri.it.
3- die Quittung über die Zahlung des Beitrags in Höhe von 250,00 € gemäß dem Gesetz
Nr. 94/2009, zugunsten des Innenministeriums auf das Postgirokonto zu überweisen
zahlbar an „Ministero dell'Interno D.L.C.I. Cittadinanza“ IBAN Code :
IT54D07601032000000809020, unter Angabe des Verwendungszwecks (Antrag auf Staatsbürgerschaft ex
Art. 5 Gesetz 91/92, um den Vor- und Nachnamen des Antragstellers einzufügen8) mit folgenden
Modalitäten:
a) Auslandsüberweisung - BIC/SWIFT Code: BPPIITRRXXX;
b) EUROGIRO-Schaltung - Code BIC/SWIFT

IBPITRA.
POSTE ITALIANE Viale Europa 175 - ROME
4-ein Ausweisdokument (Fotokopie eines gültigen Reisepasses - Seiten
mit persönlichen Daten, Foto, Ausstellungs- und Ablaufdatum)
5-ein Auszug aus der Heiratsurkunde
ACHTUNG: ES WIRD EMPFOHLEN, ALLE SEITEN DER IM AUSLAND ERSTELLTEN DOKUMENTE BEIDSEITIG ZU SCANNEN
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Geburtsurkunde und Strafregisterauszug (auch Seiten mit
Stempeln/Identifizierung/Legalisierung).