Reisefreimengen 2026 einhalten:
Beppe
Sehr aktives Mitglied
Reisefreimengen 2026 einhalten:
das nächste Reisejahr steht an:
Richtmengen für Einfuhren aus EU-Mitgliedstaaten:
1. Alkoholische Getränke
10 Liter Spirituosen (wie z.B. auch unvergällter Ethylalkohol / Trinkalkohol über 80% vol.!)
10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alcopops)
- 20 Liter Zwischenerzeugnisse wie Sherry, Portwein oder Marsala
60 Liter Schaumwein (wie z.B. Vino Spumante, Vino Frizzante, Prosecco)
110 Liter Bier
Wein darf aus EU-Staaten für die private Verwendung in unbegrenzter Menge eingeführt werden.
2. Tabakwaren
800 Zigaretten
400 Zigarillos
200 Zigarren
1 Kilogramm loser Rauchtabak (Schnitttabak)
Für die Länder Bulgarien, Ungarn, Litauen, Lettland, Rumänien und Kroatien galten bis Ende 2017 strengere Auflagen. Bis dahin durften von dort maximal 300 Zigaretten steuerfrei mitgebracht werden. Seit Anfang 2018 gelten nun aber auch hier dieselben Freigrenzen wie für andere Mitgliedstaaten der EU.
3. Kaffee
10 Kilogramm Kaffee oder kaffeehaltige Waren
4. Kraftstoffe, gilt für jedes Motorfahrzeug
Bei der Einreise nach Deutschland mit dem Auto – aus einem anderen EU-Land – darf man zusätzlich zum Tankinhalt, maximal 20 Liter im Reservekanister einführen.
Hinweis:
Sollte bei einer Reise innerhalb der EU auch ein Nicht-EU-Land durchquert werden, wie zum Beispiel die Schweiz, können dort strengere Einfuhrbestimmungen gelten. Beim Grenzübertritt von einem Nicht-EU-Staat aus gelten die Richtmengen für Einfuhren aus EU-Staaten nur dann, wenn man nachweisen kann, dass die mitgebrachten Waren in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden (deshalb unbedingt hierfür Rechnungen o.ä. aufbewahren und zum Nachweis mitführen!). Ansonsten gelten die strengeren / tatsächlichen (zollpflichtigen!) Einfuhrbeschränkungen.
das nächste Reisejahr steht an:
Richtmengen für Einfuhren aus EU-Mitgliedstaaten:
1. Alkoholische Getränke
10 Liter Spirituosen (wie z.B. auch unvergällter Ethylalkohol / Trinkalkohol über 80% vol.!)
10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke (Alcopops)
- 20 Liter Zwischenerzeugnisse wie Sherry, Portwein oder Marsala
60 Liter Schaumwein (wie z.B. Vino Spumante, Vino Frizzante, Prosecco)
110 Liter Bier
Wein darf aus EU-Staaten für die private Verwendung in unbegrenzter Menge eingeführt werden.
2. Tabakwaren
800 Zigaretten
400 Zigarillos
200 Zigarren
1 Kilogramm loser Rauchtabak (Schnitttabak)
Für die Länder Bulgarien, Ungarn, Litauen, Lettland, Rumänien und Kroatien galten bis Ende 2017 strengere Auflagen. Bis dahin durften von dort maximal 300 Zigaretten steuerfrei mitgebracht werden. Seit Anfang 2018 gelten nun aber auch hier dieselben Freigrenzen wie für andere Mitgliedstaaten der EU.
3. Kaffee
10 Kilogramm Kaffee oder kaffeehaltige Waren
4. Kraftstoffe, gilt für jedes Motorfahrzeug
Bei der Einreise nach Deutschland mit dem Auto – aus einem anderen EU-Land – darf man zusätzlich zum Tankinhalt, maximal 20 Liter im Reservekanister einführen.
Hinweis:
Sollte bei einer Reise innerhalb der EU auch ein Nicht-EU-Land durchquert werden, wie zum Beispiel die Schweiz, können dort strengere Einfuhrbestimmungen gelten. Beim Grenzübertritt von einem Nicht-EU-Staat aus gelten die Richtmengen für Einfuhren aus EU-Staaten nur dann, wenn man nachweisen kann, dass die mitgebrachten Waren in einem EU-Mitgliedstaat erworben wurden (deshalb unbedingt hierfür Rechnungen o.ä. aufbewahren und zum Nachweis mitführen!). Ansonsten gelten die strengeren / tatsächlichen (zollpflichtigen!) Einfuhrbeschränkungen.
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