Auto PKW steht in Sardinien, muss zum TÜV, Fahrer erkrankt

sebastiano

Neues Mitglied
Vielleicht weiß jemand genaueres: Unser PKW steht in Sardinien, er wird bei jedem Urlaub an- und nachher wieder abgemeldet. Lohnt sich finanziell. Nun muss der PKW zum deutschen TÜV, dieser läuft November 2017 ab. Leider ist der Fahrer erkrankt, muss heimfliegen. Wenn der Wagen im Oktober d.J. abgemeldet wird, ist dann eine Wiederzulassung im Mai 2018 trotz abgelaufenem TÜV möglich - oder nicht? Welche Möglichkeiten hat der Fahrer sonst noch? Für Tipps und Erfahrungsberichte sind wir sehr dankbar!
 
Hallo,
ohne gültige HU dürfte eine Wiederzulassung schwierig bis unmöglich sein. Ein Anruf bei der zuständigen Zulassungsstelle sollte aber schnell Klarheit schaffen können.
Am besten wäre es warscheinlich, das Fahrzeug ausnahmsweise mal nicht abzumelden, bis eine gültige HU gemacht worden ist.
Gruß Jürgen
 
Hallo, das sehe ich auch so.
Eine Zulassung wird nicht möglich sein. Als Alternative wird man dir ein Überführungskennzeichen anbieten.
Da muß man halt rechnen welche Variante preiswerter ist. Zurück zum Tüv muß das Auto ohnehin.
LG Karl
 
Es ist hier vor geraumer Zeit schon intensiv diskutiert worden, dass die TÜV-Abnahme lediglich vorgeschrieben ist, wenn das Fahrzeug in D bewegt wird.

https://www.sardinienforum.de/threads/als-sarde-ein-deutsches-motorrad-in-sardinien-zulassen.11999/

Du solltest es also keinesfalls abmelden, kannst es dann entweder nächstes Jahr dann so wie es ist nach D bringen, solltest es aber sofort nach Grenzübertritt bei zur TÜV-Abnahme vorführen (wie gesagt, ein Bewegen in D ohne TÜV kann bei Kontrolle zum Bußgeld führen) oder aber Du verzichtest auf das Thema TÜV ganz und lässt stattdessen auf Sardinien eine technische Kontrolle machen, die möglichst genau dem TÜV entspricht, damit es im Fall der Fälle (Unfall etc.) keinen Ärger gibt. Das bedeutet aber, dass Du es, so lange es keinen gültigen TÜV hat, in D nicht abmelden darfst. Es ist halt ein Rechenexempel im Hinblick auf die Kosten für Fähre etc.
 
Ich habe dieses Problem mit einem Saison Kennzeichen gelöst, TÜV fällt somit bei "Wiederzulassung" nicht an :D
 
Ihr Lieben,
danke für eure wertvollen Hinweise. Ich werde ihm raten, das Fahrzeug nicht abzumelden und gleichzeitig Kontakt mit der zuständigen Zulassungsbehörde aufzunehmen. Er hat noch zwei Wochen Zeit!

Also nochmals: Danke!!!
 
Den TÜV in Deutschland kann man straf- und gebührenfrei 2 Monate überziehen. Es kann aber Schwierigkeiten beim Transit durch die Schweiz, aber auch in Österreich geben. Von der Schweiz glaube ich zu wissen, dass es hier sogar schon an der Grenze ein Einfahrverbot geben kann.
 
dazu kannste in fast allen werkstätten der insel nen check machen lassen und dir die betreffende bescheinigung ausstellen lassen, ist dann so was ähnliches wie revisione, die italienische autohalter machen. dazu haben wir uns hier schon mal lang und breit die köpfe heissdiskutiert, kannste sicher finden unter dem betreffenden stichwort TÜV und co...

hier auf der Insel gurken einige Fahrzeuge rum die seit der Nuraghierzeit sicherlich keinen TÜV mehr gesehen haben, von Leuten die halb oder ganz residente sind. Find ich auch nicht so ganz gerecht oder sicherheitsgewährleistend, aber geht schon wer unbedingt will....
 
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