Motorrad Motorradübungen und Stunts in den Dünen von Piscinas - 2 deutsche Touristen mit Problemen!
Beppe
Sehr aktives Mitglied
Motorradübungen und Stunts in den Dünen von Piscinas - 2 deutsche Touristen mit Problemen!
Sie teilten ihre Motorradtouren zu den Stränden auf der Insel auch in den sozialen Medien mit. Dies rief allerdings auch sofort die sardischen Ranger und die Forstpolizei auf den Plan.
Aufgrund des strafbewehrten Befahrens der Dünen von Piscinas sowie wie der Strecken zwischen Gincane und weiteren wilden Rennen am Strand auf ihren Motorrädern sind nunmehr 2 deutsche Touristen in Schwierigkeiten, die von der Forstpolizei angehalten wurden und dies überdies in den sozialen Medien ihre Reiserouten mit anderen Bikern kommunikativ und plakativ teilten.
Aber diese Form der „Reiseleitung“ hatte nicht so ganz die gewünschte Wirkung: Die Videos landeten nämlich auch in die Hände und auf die Monitore der sardischen Ranger & der Forstpolizei, die sofort das Paar auf dem Schirm hatten.
Die beiden Touristen reisten vor 6 Tagen aus dem Norden Sardiniens ein. Deren Videos landeten dann so anschließend auf spezialisierten sozialen Kanälen, um für „touristische“ Routen zu werben.
Um die „Strandpiraten“ auf ihren beiden Rädern auch dauerhaft einzurahmen und festzuhalten, waren die Videos z.B in den Dünen von Piscinas an der Arbus-Küste gemacht worden. Die anschließenden Querkontrollen (Nummerschilder/Rasterfahndung etc.) mit den Fährgesellschaften ergab, dass die beiden aus Richtung Olbia/Livorno kamen. Die Abreise war für den vergangenen Sonntag geplant. Aber am Fährhafen am Tag der Abfahrt gab es bereits eine Streife der Forstpolizei und ein böses Erwachen – und nachdem sie die Kennzeichen der Fahrzeuge überprüft hatten – die beiden anhielten und mit ihren Rechtsverstößen konfrontierten.
Die Verstöße sind unterschiedlich bis hin zu krimineller Natur. Für Schäden am Dünensystem sind Strafen vorgesehen, die sogar von einer Festnahme von bis zu 2 Jahren und einer Geldstrafe von € 15.000,-- bis € 51 .000 reichen können. Insgesamt wurden gleich mehrere Verwaltungsverstöße festgestellt, die u.a. im Regionalgesetz 16 von 2017 geregelt sind und wo demzufolge z.B. auch der Transit oder das Befahren von Stränden als auch das freie Camping verboten ist:
jeder Täter erhielt eine Geldstrafe von 400 Euro.
Quelle:
Sie teilten ihre Motorradtouren zu den Stränden auf der Insel auch in den sozialen Medien mit. Dies rief allerdings auch sofort die sardischen Ranger und die Forstpolizei auf den Plan.
Aufgrund des strafbewehrten Befahrens der Dünen von Piscinas sowie wie der Strecken zwischen Gincane und weiteren wilden Rennen am Strand auf ihren Motorrädern sind nunmehr 2 deutsche Touristen in Schwierigkeiten, die von der Forstpolizei angehalten wurden und dies überdies in den sozialen Medien ihre Reiserouten mit anderen Bikern kommunikativ und plakativ teilten.
Aber diese Form der „Reiseleitung“ hatte nicht so ganz die gewünschte Wirkung: Die Videos landeten nämlich auch in die Hände und auf die Monitore der sardischen Ranger & der Forstpolizei, die sofort das Paar auf dem Schirm hatten.
Die beiden Touristen reisten vor 6 Tagen aus dem Norden Sardiniens ein. Deren Videos landeten dann so anschließend auf spezialisierten sozialen Kanälen, um für „touristische“ Routen zu werben.
Um die „Strandpiraten“ auf ihren beiden Rädern auch dauerhaft einzurahmen und festzuhalten, waren die Videos z.B in den Dünen von Piscinas an der Arbus-Küste gemacht worden. Die anschließenden Querkontrollen (Nummerschilder/Rasterfahndung etc.) mit den Fährgesellschaften ergab, dass die beiden aus Richtung Olbia/Livorno kamen. Die Abreise war für den vergangenen Sonntag geplant. Aber am Fährhafen am Tag der Abfahrt gab es bereits eine Streife der Forstpolizei und ein böses Erwachen – und nachdem sie die Kennzeichen der Fahrzeuge überprüft hatten – die beiden anhielten und mit ihren Rechtsverstößen konfrontierten.
Die Verstöße sind unterschiedlich bis hin zu krimineller Natur. Für Schäden am Dünensystem sind Strafen vorgesehen, die sogar von einer Festnahme von bis zu 2 Jahren und einer Geldstrafe von € 15.000,-- bis € 51 .000 reichen können. Insgesamt wurden gleich mehrere Verwaltungsverstöße festgestellt, die u.a. im Regionalgesetz 16 von 2017 geregelt sind und wo demzufolge z.B. auch der Transit oder das Befahren von Stränden als auch das freie Camping verboten ist:
jeder Täter erhielt eine Geldstrafe von 400 Euro.
Quelle:
Zuletzt geändert: