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LKW-Führerschein für Wohnwagen?

Forumarchiv

(Beitrag aus dem alten Forum übernommen)
Autor: Feuerpferd
Datum: 20.10.11 21:42

Vorweg: Die Bekannten von uns fahren bestimmt mal nach Sardinien;-)

Also, Bekannte von uns haben sich aus einer Laune heraus einen Wohnwagen gekauft und nun festgestellt, dass man hierfür einen LKW-Führerschein benötigt, den keiner von beiden hat. Ich kann das gar nicht glauben. Ist das tatsächlich so.

Grüße aus dem Ruhrgebiet,
Michaela

Nachricht bearbeitet (20.10.11 21:43)
 
Autor: frei
Datum: 20.10.11 22:50

Also, ich kann dir nur sagen, wie es in Österreich ist: da darf man mit dem normalen PKW -Schein einen Wohnwagen ziehen, wenn der Anhänger nicht schwerer als das Zugfahrzeug ist, und beide zusammen das Gewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreiten.

Hab aber leider keine Ahnung, ob das auch für D gilt....kannst du aber sicher googeln.

LG
Heidrun

Nachricht bearbeitet (20.10.11 22:52)
 
Autor: Feuerpferd
Datum: 20.10.11 22:52

Habe ich im Vorfeld schon gemacht, Heidrun. War aber wie im Krankenhaus: zwei Ärzte, drei Meinungen.

Grüße aus dem Ruhrgebiet,
Michaela
 
Autor: stammi bene
Datum: 21.10.11 15:34

Was ist das für ein Wohnwagen ?
Wann haben die den Lappen gemacht ?

Da geht warscheinlich 18,5 Tonnen Gesamtgewicht.

Für diejenigen unter uns, welche ihren Führerschein vor 1999 gemacht haben
und im Besitz des alten 3er Führerscheins sind, gilt folgende Besitzstandsregelung:

In jedem Fall werden die neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E übertragen

Mit Einschränkungen und auf Antrag können zusätzlich die Führerscheinklassen C und CE erteilt werden.
Einschränkungen sind:
- Zugfahrzeug mit höchstens 7,5 t
- Maximal drei Achsen im Zug
- Zugfahrzeug + Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht von 18,5 t nicht übersteigen.

Grüsse aus Roki

Nachricht bearbeitet (21.10.11 16:08)
 
Autor: marai
Datum: 21.10.11 15:43

Hallo Michaela,
mit dem alten Führerschein, der bis Ende 1998 gemacht wurde, also Klasse 3 eingetragen ist, kann man LKW`s und Gespanne bis 7,5 Tonnen fahren.
Ab 1999 muß man eine Prüfung mit Anhänger machen.
LG
Martin

Nachricht bearbeitet (21.10.11 16:05)
 
Autor: P1
Datum: 21.10.11 17:56

Es geht nicht um das Gespanngewicht, Martin, der Zugwagen darf 7,5 Tonnen haben, bei den Führerscheinen ab 99 nur noch 3,5 Tonnen, allerdings brauch man ab 99 auch einen extra Anhängerführerschein, sonst gehts nicht. Zugwägen haben normal so um die 2 Tonnen, Geländewägen sind etwas schwerer so um die 3 Tonnen also auch kein Problem Wohnwägen wiegen zwischen 1,4 und 1,9 Tonnen, also kein Problem Michaela. Es ist nur wichtig zu schaun wieviel Anhängelast der Zugwagen hat, mehr darf nicht angehängt werden, auch nicht mit LKW Schein.

Hans
 
Autor: P1
Datum: 01.12.11 17:51

Langsam Thorsten, nicht alles durcheinanderbringen alter Führerschein bis 1999 werden die Klassen B, BE, C1 und C1E eingetragen, nix alter Lappen den kann man umschreiben lassen und da gelten nicht 3,5 Tonnen sondern 7,5 Tonnen für den Zugwagen, Hänger geht extra. Führerschein ab 2000 muss für den Anhänger ein extra Lappen sein. B gilt bis 3,5 Tonnen oder mit Anhänger bis 750 Kg, zusammen 3,5 Tonnen.
Willst Du einen Wohnwagen ziehen brauchst Du den BE, denn fast alle Wohnwägen haben mehr als 750 KG Masse und dann gilt Zugwagen 3,5 Tonnen und Anhänger mit Auflaufbremse, ich denke da ist die Grenze bei 2 oder 2,5 Tonnen, weiß ich jetzt nicht so genau, danach muss es eine durchgehende Bremse sein und dann darf der Anhänger die 1,5fache Masse des ziehenden Fahrzeugs haben, das wären dann 8,75 Tonnen Gespanngewicht, wenn der Zugwagen 3,5 Tonnen hat, brauchst halt nur einen Zugwagen mit Druckluftanlage.
Also nicht wirrmachen lassen auch mit dem BE darf man Gespann fahren und kein kleines.

Hans
 
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