Strand Hunde am Strand erlaubt

giovanina

Sehr aktives Mitglied
Bisher waren Hunde nur in bestimmten Bereichen eines Strandes oder ausgewiesenen Hunde - Stränden erlaubt.
Jetzt habe ich gelesen, dass das "Hundeverbot" 2023 für ganz Italien aufgehoben wurde, nur kaum jemand davon weiß.
Falls sich also jemand die Mühe machen möchte zu recherchieren?
Wäre doch für alle interessant. Für Hundehalter und Menschen, die starke Ängste vor Hunden haben.
Fröhliche Osterfeiertage.
 
Hallo Giovanina.
Wo hast du das denn gelesen?
Meines Wissens ist das eine Regelung, die jede Kommune für sich selbst trifft und ich meine, dass um Alghero etwas neues ausprobiert werden soll. Der Fernsehbericht ist schon länger her, aber es ging wohl darum, eine neue Sparte im Tourismus zu fördern, also die Leute mit Hunden mehr anzuziehen. Als Versuch und natürlich nur gut erzogene Hunde mit Leinenpflicht zu erlauben. Aber ich weiß das wirklich alles auch nur wage von einem Fernsehbericht in Rai tre.
 
Hallo, wo hast du das denn gelesen? Mein infostand: es gibt kein nationales gesetz, regionen entscheiden. Hat da jmd andere infos?
Auf sardinien waren hunde an allgemeinen, frei zugänglichen stränden auch 2023 tagsüber von mai bis oktober nicht erlaubt. Neuere verordnung ist mir nicht bekannt.
Wenn sich da was ändert, sogar national, würden das doch wohl die spatzen von den dächern pfeiffen.
Auch schöne ostern!
 
Korrekt - es gibt kein nationales Gesetz, das in Italien den Zugang mit Hunden zu den Stränden verbietet oder erlaubt. Ermächtigt sind die einzelnen Kommunen, die z.B. Verbote für Hunde oder Regeln anderer Natur aussprechen können. Es gibt einzelne Gerichtsurteile, die manche Regeln präzisiert haben. Das letzte mir bekannte Urteil stammt aus dem Jahr 2019. Der TAR Lazio-Latina hat darin festgelegt, dass solch ein Verbot nicht für alle Strände einer Gemeinde erlassen werden darf, es muss Angebote für Hundebesitzer geben.
 
Ich hatte heute Vormittag Rezensionen über den camper service bellvedere bei Villaputzu gelesen. Dort war ein Beitrag, in dem darauf hingewiesen wurde.
Da dies ja nicht von mir erdacht und ersponnen wurde, habe ich dies lediglich zum Selber Recherchieren, rein informativ, hier gepostet.
 
Hm, spannend....und dann wird nach Grösse selektioniert? Wär aber unfair, oder?

Letzten Sommer sahen wir viele Kleinhundis, also die Kaffeetassen-Rassen am Strand. Witz für mich war, ob mini oder gross wo ist der Unterschied?
 
@CarloK , hallo, wenn die kommunen ermächtigt sind, dann ist für mich schleierhaft, weshalb es denn von der region sardinien eine verordnung dazu gibt. Würdest du letztere als verbindlich betrachten?
 
@giovanina, hallo, es war ja klar dass du das irgendwo gelesen hast, mich hat bloss intetessiert ob das ein artikel in einer zeitschrift oä gewesen ist
 
Die Zuständigkeiten scheinen in Italien recht kompliziert zu sein.

Aus Wikipedia zum Aufbau italienischer Gemeinden:
"Für die Gemeindeordnung ist in den Regionen mit Normalstatut der Gesamtstaat, in den Regionen mit Sonderstatut die jeweilige Region zuständig. Das einschlägige gesetzesvertretende Dekret 267/2000 und die entsprechenden Gesetze der Regionen Aostatal, Trentino-Südtirol,[2] Friaul-Julisch Venetien, Sizilien und Sardinien regeln die Belange der Gemeinden auf weitgehend einheitliche Weise. Unterschiedliche Kommunalverfassungen wie in Deutschland oder der Schweiz gibt es daher nicht."

Aus Wikipedia zur Verwaltungsgliederung Italiens:
"Die zwanzig Regionen Italiens haben jeweils eine eigene Verfassung, die „Statut“ genannt wird. Sie verfügen über direkt gewählte Regierungen und Volksvertretungen. Letztere haben in Italien die allgemeine Gesetzgebungsbefugnis, soweit sie in einzelnen, von der italienischen Verfassung genannten Bereichen nicht dem Staat vorbehalten ist. Fünf der 20 Regionen werden als „autonom“ bezeichnet und haben mehr Rechte als Regionen mit Normalstatut. Dabei handelt es sich um das Aostatal, Friaul-Julisch Venetien, Sardinien, Sizilien und Trentino-Südtirol."

Inwieweit dies hier für ganz Sardinien verlässlich ist, kann ich nicht beurteilen:
 
@CarloK , hallo, wenn die kommunen ermächtigt sind, dann ist für mich schleierhaft, weshalb es denn von der region sardinien eine verordnung dazu gibt. Würdest du letztere als verbindlich betrachten?
Die Verordnung der Region Sardinien legt fest, dass die Kommunen (ggfs. in Kooperationen) Hundebesitzern den Zugang zu Stränden gewährleisten muss (s. Urteil des TAR Lazio-Latino). Welche Strände das sind, wieviele bzw. welche Anteile an den Stränden dies betrifft, liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Die einzige „Allgemeinverfügung“ betrifft den an allen Stränden erlaubte Zugang mit Hunden in den Abend- bzw, Nachtstunden. Insofern ist die Verordnung subsidiär zu verstehen.
 
Ob oder nicht.........ich rate allen, die mit Hund an einen Strand möchten ganz gut nach Infotafeln und Infos auf der HP der Gemeinde gucken. Leider können sich 'Regeln' innert kurzer Zeit total ändern...... z.B. auch Trinkflaschen/Essen dabei haben, Rauchen, Badetücher auf Sand, Spielsachen von Kindern usw.
 
Die Verordnung der Region Sardinien legt fest, dass die Kommunen (ggfs. in Kooperationen) Hundebesitzern den Zugang zu Stränden gewährleisten muss (s. Urteil des TAR Lazio-Latino). Welche Strände das sind, wieviele bzw. welche Anteile an den Stränden dies betrifft, liegt in der Zuständigkeit der Kommunen. Die einzige „Allgemeinverfügung“ betrifft den an allen Stränden erlaubte Zugang mit Hunden in den Abend- bzw, Nachtstunden. Insofern ist die Verordnung subsidiär zu verstehen.
Könntest Du allenfalls angeben, was das für eine Verordnung ist? Was ist mit "Allgemeinverfügung" gemeint, ist das ein Teil dieser Verordnung? Danke vorab!
 
Könntest Du allenfalls angeben, was das für eine Verordnung ist? Was ist mit "Allgemeinverfügung" gemeint, ist das ein Teil dieser Verordnung? Danke vorab!
Bei der Beantwortung solcher Fragen hilft die hier schon oft zitierte „Tante Google”…

Allgemeinverfügung heißt, das diese Regelung für alle Strände auf Sardinien gilt, außerhalb der dabei genannten Zeitspannen können die Kommunen den Zugang mit Hunden regeln.
 
Hunde sind schwieriges Thema, entweder man mag sie oder nicht

Ich verstehe beide Seiten, deswegen sollte man auch ein wenig Rücksicht nehmen von allen Seiten

Praktisch erkenne ich an den meisten öffentlichen Ständen ein Hundeverbot, nur sehr selten wird eine Hundezone ausgewiesen
Die meisten Hundehalter bevorzugen wilde Strände

In öffentlichen Stränden werden oft die italienischen Schosshunde toleriert, doch die rennen auch nicht am Strand rum, kaum Beschützerinstinkte mit lautem Bellen oder Wasserspiele
 
Hi @CarloK
Danke für die Antwort + den Link. Ich hatte danach gefragt, da ich dachte, dass Deine Angaben ggf auf einer neueren Verordnung basieren als auf der, die mir bekannt ist. Nun ist es umgekehrt, die Verordnung, die Du verlinkt hast, ist von 2020. Die wurde revidiert, 2021 gab es eine neue.

Betr der Frage, um die es hier geht, unterscheiden sich die beiden nicht. Mich hat irritiert: «Ermächtigt sind die einzelnen Kommunen, die z.B. Verbote für Hunde oder Regeln anderer Natur aussprechen können.» Können sie, warum aber sollten sie, Hunde sind im Sommer an Stränden (ausser Nacht, Rettungshund, Begleithund, Hundestrand) ja eh verboten (Erster Abschnitt Artikel Art 3 i), so verstehe ich das wenigstens. Wie verstehst das denn Du?

Dann schreibst du, die Kommunen müssten den Zugang zu Stränden gewähren, mmh, "potranno" hätte ich jetzt mit "können" übersetzt...? Na ja, mein Italienisch würde ich nicht unbedingt als herausragend bezeichnen.



Mal noch generell - die Frage war ja : hat es 2023 eine Änderung gegeben? Hatte gestern noch etwas geguckt und unter Daten von 2023 auf mehr als einer offiziellen Seite gelesen: «Vista l'ordinanza balneare (protocollo n.17633 del 07/05/2021 ancora in vigore)». Also war diese wohl noch gültig im vergangenen Jahr. Oder anders gesagt: ich würde mal davon ausgehen solange ich keine neuere Version zu Gesicht kriege. Also davon: generelles Hundeverbot vom 1.4.-31.10. an sardischen Stränden ausser nachts, Rettungs-/Begleithund oder ausgewiesener Hundestrand.

Wie sowas in der Praxis dann umgesetzt wird, steht natürlich auf einem vollkommen anderen Blatt was ich auch gut finde.

Schöner Abend!
 
Dann schreibst du, die Kommunen müssten den Zugang zu Stränden gewähren, mmh, "potranno" hätte ich jetzt mit "können" übersetzt...?
Das weiter oben angesprochene Urteil des TAR Lazio-Latino 2019 hat die Regelung des generellen Verbotes des Strandbesuches tagsüber mit Hunden als diskriminierend beurteilt und den Kommunen auferlegt, Ausgleichsmassnahmen einzuführen (z.B. Hundestrände). Das „können“ wurde dadurch zum „müssen“.
 
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