Frage zu kaputtem Zaun

peko

Sehr aktives Mitglied
Hallo an die Rechtskundigen.
Im Moment schlagen wir uns mit dem Problem herum, dass der Zaun (rete) zwischen unserem und dem Nachbargrund so kaputt/verrostet ist, dass er erneuert werden muss. Hat jemand von Euch eine (fundierte) Ahnung, wie es hierzulande gesetzlich geregelt ist, wer die Erneuerung zu bezahlen hat? Die Grundstücke liegen in der campagna und bestehen überwiegend aus Weideland, werden aber derzeit weder von uns noch vom Nachbarn mit Weidetieren beschickt.
Bin für jeden stichhaltigen Hinweis dankbar, weil wir mit diesem Nachbarn zZ in Verhandlung stehen.

LG
peko
 
Die Rechtslage kenne ich nicht. Die unser Grundstück umgebende Natursteinmauer wurde vor langer Zeit auf unserem Grundstück errichtet, gehört also ausschließlich uns und nicht den angrenzenden Nachbarn, und deswegen sind wir auch für den Unterhalt zuständig. Kannst Du nicht herausfinden, wer seinerzeit den Zaun gebaut hat?
 
Danke Günther, es ist nicht mehr eruierbar, wer den Zaun gemacht hat, weil beide Grundstücke seither mehrfach den Besitzer gewechselt haben. Muss Jahrzehnte zurück liegen, deshalb ist er ja nun so desolat, dass die cinghiali nur noch wegen Lachkrämpfen unser terreno nicht betreten würden.
 
@Su Corvu

Grundstücksbegrenzungen, Grundstückseinfriedungen und Grundstückabgrenzungen gehören zu den größten Problemen
der Menschheit und damit auch zu einem friedvollen Zusammenleben und auf Sardinien möglicherweise auch zum Überleben.

Die Problematik wächst in vivo und de jure mit der Bauform, dem Baumaterial, der Abschattung, der evtl. Grenzflächenstörung und
ggfflls. mit dem absichtlichen oder unabsichtlichen Grundstücksraub bei der Errichtung oder bei der Neuziehung.

Die Literatur ist seit Ciceros Zeiten voll mit Problemlösungsvorschägen - allein, Dein Vorschlag führt für @peko so nicht unbedingt
zu einem Ergebnis, was einer rechtlichen Würdigung a joure evtl. Stand hält.

Insofern wäre es hilfreich, ob bereits andere Forenmitglieder mit einer ähnlichen Problematik konfrontiert waren und wie dies
evtl. einer rechtlichen Sentenz auf Sardinien zugeführt wurde.
 
Zuletzt geändert:
Das Italienische Zivilgesetzbuch liefert möglicherweise passende Hinweise. Es werden Mauer und Hecken behandelt, hier die Mauer:
882. (Ausbesserungen der gemeinschaftlichen Mauer)
Die erforderlichen Ausbesserungen und Wiederherstellungen der gemeinschaftlichen Mauer gehen zu Lasten aller jener, die an ihr ein Recht haben, und zwar im Verhältnis zum Recht eines jeden, es sei denn, dass der Aufwand durch das Verhalten eines der Teilhaber verursacht worden ist.
Der Miteigentümer einer gemeinschaftlichen Mauer kann sich der Pflicht, zu den Kosten der Ausbesserung und der Wiederherstellung beizutragen, dadurch entziehen, dass er auf das gemeinschaftliche Eigentum verzichtet, sofern nicht die gemeinschaftliche Mauer ein ihm gehörendes Gebäude stützt. Der Verzicht befreit den Verzichtenden nicht von der Pflicht zu Ausbesserungen und Wiederherstellungen, die er durch sein eigenes Verhalten verursacht hat.


Amt für Sprachangelegenheiten: sprachangelegenheiten@provinz.bz.it
Übersetzer:
Dr. Max W. Bauer, Rechtsanwalt i.R. in Bozen
Dr. Bernhard Eccher, o. Universitätsprofessor in Innsbruck
Dr. Bernhard König, o. Universitätsprofessor in Innsbruck
Dr. Josef Kreuzer, Oberlandesgerichtsrat i. R. in Bozen
Dr. Heinz Zanon, Präsident des Landesgerichts Bozen i.R.

Mit einer Ablehnung für die Reparaturen beizutragen würde der Nachbar also im Falle einer Mauer auf seine Hälfte des Bodens verzichten worauf sie steht. Wenn er bei einem Zaun verzichtet wäre es schwieriger - er könnte dir seinen Anteil vom kaputten Zaun einfach schenken (?).
 
Danke tumi, das hilft mir schon mal ein bisschen weiter!
 
Hallo Peko,
ich habe die gleiche offene Frage des Zaunes gehabt nach käuflichen Erwerb meines Anwesens.
Durch meinen Anwalt ist folgender Rechtsstand geklärt worden:
Ich habe den Zustand des Zaunes als Bestandteil meines Anwesens zum Zeitpunkt des Kaufes billigend angenommen.
Wenn nun mir der Zaun nicht gefällt oder er defekt ist, dann bin ich als Nachfolgekäufer für Reparaturen zuständig.
Aber nach Deiner Schilderung sind durch den mehrfachen Besitzerwechsel die Frage der Zuständigkeit eventuell nicht übernehmbar.
Gruß claro
 
Ich kenne die Frage der Zuständigkeiten, allerdings geht es bei mir um die Instandhaltung des Zufahrtsweges (Mähen, Roden). Mir wurde vom Geometer gesagt, dass gemeinschaftliche Nutzung zu gemeinschaftlicher Pflege bzw. zum Erhalt der Funktionsfähigkeit verpflichtet, obwohl ich nicht Eigentümer dieses Weges bin. Der Eigentümer nutzt den Weg selber nicht, hat also kein Interesse, ich wohl, deshalb werde ich seinen Weg mähen, roden, hacken müssen :eek: wenn ich weiterhin passieren will.
@peko Daraus leite ich für deinen Fall ab, dass ein gemeinschaftlicher Nutzen für beide Nachbarn eine gemeinschaftliche Instandhaltung des Zauns bedeutet. Aber hierin liegt wahrscheinlich das Problem. Über die Notwendigkeit der Reparatur kann man verschiedener Meinung sein. Ich denke, wenn dein Nachbar Sarde ist und du deinerseits meinst, dass eine Reparatur oder Erneuerung des Zauns notwendig ist, wirst du das machen und auch bezahlen müssen. Ich würde es auch um des lieben Friedens willen so machen. Eine "rete" ist ja nicht so teuer.
Gut dass du die Sache ansprichst. Da ich im Prozess der Eintragung meines Campagna Grundstücks bin, werde ich ein Auge auf diese Situation haben.;)
 
@claro , @Georgie

Danke für Eure Infos! Teile davon sind wahrscheinlich auch für unseren Fall relevant. Konkret ging's uns ja gar nicht um eine Kostenaufteilung, wir zahlen sowieso und freiwillig die gesamte Erneuerung. Die Kuriosität unserer Situation ist, dass der liebe Nachbar - trotz vorangegangener Einverständniserklärung zur Erneuerung - plötzlich verlangt hat, wir sollten einen geometra beauftragen (und , no na, bezahlen!), damit der den Zaunverlauf neu vermisst und den korrekten Verlauf bestätigt. Das machen wir bestimmt nicht, wenn wir eh schon das ganze Material und den Arbeiter bezahlen. Der Zaun wird exakt wieder dort verlaufen, wo der alte, kaputte verlief, è basta.

Eine "rete" ist ja nicht so teuer.
Die rete als solche nicht, wohl aber die verzinkten Pfosten (Steher) und die Arbeit, die vor allem durch die Rodung der seit Jahrzehnten verwachsenen Zaunschneise recht aufwendig ist. Gute 100m kommen so auf doch fast 1000€. Dafür muss meine Oma schon ein ganzes Weilchen stricken ....
 
Interessant ist auch die Frage die mich gerade beschäftigt... Zaun gezogen um Hundeproblem zu lösen, selbst bezahlt. Die anrgrenzenden Nachbarn aber mähen ihr Grunstück nicht und alles wächst in unseren Zaun und machen ihn kaputt durch Kakteen, agaven und ko die den zaun eindrücken und beschädigen. Ganz abgesehen von der Brandgefahr durch ein meter hohes unkraut...? Was tun?
 
Ein Forianer mit Grundstück an der Küste hat das Problem mit einem sehr großen und sehr schönen Holztor, welches zur Zufahrt zu seinem und einem anderen Haus gehört. Er pflegt es sehr gewissenhaft, damit es nicht verwittert und seine Funktion behält, die anderen beteiligen sich nicht an den Kosten, weil es sie nicht stört, wenn da "ein bisschen Farbe abblättert".
 
Du wirst die Nachbarn bestimmt schon höflich gebeten haben, ihre Grenze zu dir zu säubern. Dazu sind sie nämlich verpflichtet, genau wegen der Brandgefahr. Ist dein Grundstück im Campagna oder in einer bewohnten Zone oder Dorf? Im Campagna, wo oft nichts kultiviert ist, nur alles wild wächst, machen die wenigsten die Grenzen sauber, obwohl sie es müssten. Da wird es schwierig, die Nachbarn zu überzeugen.
 
Welche Probleme bei der Abgrenzung landwirtschaftlicher Nutzflächen entstehen
können, ist auch einer Meldung der Unione Sarda v. 30.9.2020 zu entnehmen, wo
ein Nachbar den Anderen - im Rahmen einer strittigen Grenz-Auseinandersetzung - mit einer Schrotflinte vehement in Bassacutena bedrohte.

L'Unione Sarda:
 
Zuletzt geändert:
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