Ferienhaus Vermieten Steuern

OLIVE

Mitglied
Liebe Sardinienforum Teilnehmer,

ich bin neu hier und habe eine Frage an Vermieter auf Sardinien.
Falls man ein Ferienhaus auf Sardinien hat und dieses vermieten möchte, was bedeutet das im Bezug auf die Steuern? Soweit ich es nachgelesen habe, muss man 21% an den Staat abführen und jeden Gast bei der Polizei melden, der das Haus mietet. Hat jemand Erfahrung damit und kann mir Auskunft geben, wie so etwas abläuft?
Ich freue mich über Auskünfte :)
Olive
 
Hallo Olive und Nordsee, das Thema interessiert mich auch, könntet ihr mir die Information auch schreiben?
Liebe Grüße
Susan
 
Ich krame diesen Beitrag mal hoch, da ich hier auch gerade Unklarheiten habe. Vielleicht weiß hier ja jemand mehr.

Wie sieht es im Falle einer privaten Vermietung (also kein Gewerbe) mit den Mieteinkünften aus Italien bzgl. Versteuerung in D aus?

Mein Hauptwohnsitz liegt in D.

Muss in D etwas versteuert werden, ggf. die Progression?

Habe hier unterschiedliche Infos.

1. Versteuerung in IT mit den 21%. Keine Besteuerung in D aufgrund DBA und EU

2. Versteuerung in IT mit den 21% und Besteuerung des Deltas in D. Dann also je nach Steuersatz
 
@donpadre

die italienischen Mieteinkünfte sind auf jeden Fall in Italien steuerpflichtig. Bei Wohnsitz in D gilt zusätzlich, daß dort das sogenannte 'Welteinkommen' herangezogen wird, was evtl. heißt, daß die italienischen Mieteinkünfte (./. hierauf allfälliger Steuern) bereits zur Ermittlung des anzuwendenden Grenzsteuersatzes in D (auf die übrigen Einkünfte) mitherangezogen werden.
 
Dort weiterlesen:


oder hier mit der Forumsgemeinde weiter im Nebel bohren....
 
Herzlichen Dank erstmal für die Antworten. Die Info von Haufe kenne ich. Das wäre demnach mein Punkt 1 und würde keine Besteuerung, sowie keinen Progressionsvorbehalt bedeuten.

Ich habe aber eben auch andere Aussagen gefunden, daher bin ich an „echten“ Erfahrungswerten interessiert.

Es wird doch bestimmt jemand mit der selbigen Konstellation hier sein?
 
Aussagen die ich gehört habe gehen von:

- die Mieteinnahmen abzgl. In IT bezahlter steuern sind in D mit dem jeweiligen Steuersatz voll zu versteuern.

- Mieteinnahmen abzgl. in IT bezahlter Steuern erhöhen den Spitzensteuersatz, also Progression - sind selbst aber nicht steuerpflichtig

- keinerlei Steuern und keine Anwendung von Progression, da DBA und EU
 
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