Erbschaftsausschlagung im Ausland

Kob

Mitglied
Hallo, ich hoffe ich finde hier was passendes über Erbschaftsausschlagung im Ausland.
Mein Vater ist am 8.2.23 verstorben, nun breuchte ich infos wie ich das von hier aus bewerkstelligen kann.
:confused:
 
habs gefunden, muss nur nach Cagliari zum deutschen Konsulat gehen, und alles wird erledigt.
Falls jemand es braucht:
Ciao
 
Kann man ein Erbe im Ausland ausschlagen?
Nach deutschem Recht kann eine Erbschaft von dem Erben grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen -
bei Aufenthalt des Erben außerhalb Deutschlands innerhalb von sechs Monaten - nach Kenntnis vom Erbfall durch Erklärung gegenüber dem deutschen Nachlassgericht ausgeschlagen werden.

Was ist wenn ein Erbe im Ausland lebt?
Für das Erbrecht gelten in der Europäischen Union seit 17.8.2015 neue Regeln.
Wer keine letztwillige Verfügung verfasst und im EU-Ausland Vermögenswerte besitzt oder dauerhaft im Ausland lebt, vererbt seinen Nachlass nach dem Recht des Staates seines Aufenthaltsortes im Ausland.

Welches Gericht ist bei einem deutsch-ausländischen Erbfall zuständig?
Örtlich zuständig ist das Nachlassgericht am Wohnsitz des Erblassers (§ 343 FamFG), Abteilung für Nachlaßsachen (Nachlassgericht). Fehlt ein Wohnsitz, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen Aufenthalt hatte. Ist auch ein Aufenthaltsort nicht festzustellen, ist das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig.

Wie kommt es zur Spaltung des Nachlasses?
Der gesamte Nachlass ist grundsätzlich nach einer einzigen Rechtsordnung abzuwickeln.
Lebte der Erblasser z.B. in Berlin, wo er wohnte und auch verstarb, wäre also deutsches Erbrecht maßgebend.

Bei Fällen mit Auslandsbezug ist es oft so, dass der Erblasser auch im Ausland Vermögenswerte besitzt.
Hinterlässt der Erblasser mit Wohnsitz in Berlin Immobilienvermögen in Italien, richtet sich die Erbfolge wegen des Immobilienvermögens nach italienischem Erbrecht (Art 3a EGBGB). Der Nachlass wird also rechtlich aufgespalten, so dass neben dem deutschen Erbrecht auch ausländisches Erbrecht zur Anwendung kommen kann. Man spricht von einer Nachlaßspaltung. Ist eine Nachlaßspaltung anzunehmen, muß man wissen, wie man das Erbrecht nachweist. Es handelt sich dabei um Fragen des Erbscheins.

Wegen der Erbfolge kommt es darauf an, in welchem Staat sich das Immobilienvermögen befindet.
Details regelt das Internationale Privatrecht des jeweiligen Staates. Jeder Staat hat ein sogenanntes Internationales Privatrecht. Darin ist geregelt, wie rechtlich zu verfahren ist, wenn eine Rechtssache mit Auslandsbezug vorliegt.

Im Internationalen Privatrecht z.B. Italien richtet sich der Erbfolge für Immobilien in Italien nach italienischem Erbrecht. Hinterläßt der Erblasser eine Immobilie in Italien, gilt in Bezug auf die Erbfolge in die Immobilie italienisches Erbrecht.
Läge die Immobilie in Dänemark, richtet sich das anwendbare Erbrecht hingegen nach dem Wohnsitz des Erblassers. Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz in Deutschland, käme es nach dänischem Privatrecht zu einer Rückverweisung auf das deutsche Recht, so dass in diesem Fall die Erbfolge nach deutschem Erbrecht zu beurteilen wäre. Insoweit gibt es keine einheitliche Regelung.
Es kommt also drauf an, in welchem Staat die Immobilie gelegen ist.
 
Welches Erbrecht gilt, kann man testamentarisch festlegen. Das gilt z.B, auch für Deutsche mit Immobilienbesitz in Italien. Man kann (muß aber nicht) das italienische Erbrecht ausschließen. Habe das mit Unterstützung eines mit dem deutschen und italienischen Erbrecht vertrauten Notars so festgelegt.

 
Anzeige

Mitglied Themen mit ähnl. Begriffen Forum Antworten Datum
A Die Insel - Allgemeines 1
Themen mit ähnl. Begriffen
Mobilfunkanbieter für Ausländer

Themen mit ähnl. Begriffen

Top