Eintragung eines Ferienhauses beim Katasteramt / Landregister / Grundbuch
H.R.J.: schreibt: vor 20 Jahren kauften meine Familie und ich ein Ferienhaus in einer Siedlung / Condominio. Nun gab es Streit um die Zuordnung der Parkplätze, die bisher nicht nummeriert waren. In dem Kontext stellte sich heraus, dass eine Zuordnung erst stattfinden kann, wenn die Häuser im "Grundbuchamt" eingetragen sind. In Italien war / ist? das anscheinend nicht üblich, dass das der Notar automatisch macht? Jetzt konnte ich Dank der auf diesem Forum schon genannten und empfohlenen Rechtsanwältin Maria Grazias CORRIAS in Nuoro die ganze Geschichte angehen. Der von ihr empfohlene Geometer fand heraus, dass mir die Parzelle / das Haus Nr. 19 (Kasternummer) gehört und die Nummern der Häuser (bei mir 33) rein interne Nummern seien . Jetzt behauptet der Verwalter des Condominio, dass meine Kasternummer 33 sei ... Eine endlose Geschichte ... Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
, die Straßen neu durch nummeriert.
. Es kann auch sein das manche Besitzer beim Kaufvertrag eine definierte parzelle als Parkplatz erworben haben, dann wird's auch nicht einfacher. Mit einem erfahrenem Geometra müsste das Problem zu lösen sein. Bei einem Bekannten von mir war die als Parkplatz des Condominios deklarierte Fläche selbst nach 25 jahren noch im Besitz des ehemaligen Verkäufers der gesamten Baufläche und wurde erst dann (mit entsprechender Zahlung des condominios) dem gesamten condominio im katasteramt eingetragen.