Einkommensteuerfreibetrag für Geringverdiener

hoffi

Aktives Mitglied
Hallo,
die Nichte meiner Ehefrau arbeitet (wie so viele junge Leute auf Sardinien) nur für 4 Monate im Jahr in einer Ferienanlage und hat daher ein entsprechend geringes Jahreseinkommen. Muss sie dieses trotzdem voll mit 15 % Einkommensteuer versteuern oder gibt es - wie in Deutschland - Grundfreibeträge für das Existenzminimum? Habe trotz google-Suche keine eindeutige Antwort gefunden. Vielleicht hat ja jemand aus dem Forum Steuerkenntnisse. Vorab herzlichen Dank

Klaus
 
steuerfrei bleibt man bei einem Jahreseinkommen von maximal 7.000,00 €
Wenn diese 4 Monate Sommerarbeit regulär angemeldet sind und man innerhalb von 2 Jahren mindestens 78 Tage am Stück voll angemeldet arbeitet, demjenigen auch im Winter Arbeitslosengeld zusteht. Dieses wird dann auch mit auf das Jahreseinkommen angerechnet. Automatisch, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht und ALG bezieht, welches über die INPS ausgezahlt wird, bekommt man im April die Aufforderung, Lohnsteuerjahresausgleich zu machen. Entweder das Modello 730 oder Unico. Sind dann Einkommenssteuern nachzuzahlen, bekommt man diese bei der nächsten Lohnauszahlung - gemeiner Hand dann vom selben Arbeitgeber, bei dem man jedes Jahr über Sommer arbeitet, abgezogen. Gibt eine Rückzahlung, wird diese über den Arbeitgeber mit der Lohnauszahlung ausgezahlt. Der Arbeitgeber ist somit nur ausführende Hand und gibt das Geld an die INPS weiter oder erhält es von der INPS und zahlt es an die Arbeitnehmer aus.

Wie das läuft, wenn man nur einmalig eine Saison gearbeitet hat, weiß ich nicht, auch nicht, wie es gehandhabt wird, wenn man jeden Sommer den Arbeitsplatz wechselt. Dann wird das glaube ich über das ortsansässige Patronato (CAF) oder auch COLdiretti erledigt. Auf jeden Fall ist es so, wenn man Lohnabgaben abführt ist man ohnehin auf der INPS gemeldet und die melden sich automatisch bei den Arbeitnehmern zwischen Ende März und Mitte April für den Steuerbescheid - Typ Lohnsteuerjahresausgleich. Abgabetermin ist immer spätestens der 15.Mai des laufenden Jahres. All diese Anträge, Unterlagen dürfen nicht mehr selbst ausgefüllt werden sondern man muss entweder direkt auf die INPS oder wenn im Ort vorhanden in das Büro der CAF (welches ich persönlich auch bevorzuge) Das Erledigen des Papierkrames kostet zw. 10 und 15 Euro - unbedingt die Quittung geben lassen und an die Anträge mit anheften!!!! Das Büro der CAF kümmert sich auch bei eventuellen Problemen, Klärungen etc.

Eure Nichte sollte also am Besten auf die CAF oder COLdiretti in ihrem Wohnort gehen und dort nachfragen und sich beraten lassen. Wahrscheinlich muss sie erst ein Modello ISE anfertigen lassen (auch hier wird ihr beim ausfüllen geholfen) welches schon mal im groben das Jahreseinkommen enthält. An diesem wird dann mit einem Blick gemessen ob sie unter /am oder über dem Existenzminimum steht. Ja, es gibt auch hier einen Selbstbehalt bzw. Minimum-Grenze. Also keine Sorge ;o)


LG Simone
 
Grundsätzlich ist es so, daß bei Jahres-Einkünfte von Euro 0,00 bis Euro 15.000,-- der Regelsteuersatz von 23% Steuer angewendet wird. Dieser ist der niedrigste Steuersatz und gleichzeitig Eingangssteuersatz.

Ein Steuersatz von 15% wie o.a. von Klaus genannt, ist im italienischen Steuergesetz nicht vorgesehen.

Bei Jahreseinkünften von unter Euro 8.000,-- wird allerdings keine INPS (Sozialversicherung) fällig (Beitrags-Freistellung).

Kommt es aufgrund von unterjähriger Beschäftigung deshalb zu einer Überzahlung der Sozialversicherungsabzüge (da diese monatlich und aufs Jahr hochgerechnet kalkuliert werden) erfolgt insoweit bei einer Überzahlung (wegen z.B. nur 4-monatiger Anstellung) es im Folgejahr und auf Antrag zu einer Rückerstattung der überzahlten Beiträge.
 
Hallo,
zunächst vielen Dank für Eure Antworten. Bei dem Eingangssteuersatz habe ich mich vertan (hatte wohl die 15 T€ Grenze im Kopf) - hierfür Entschuldigung!
Aus den Beiträgen kann ich entnehmen, dass eine Rückerstattung möglich ist. Jedoch spricht Siyam von Einkommensteuer, Beppe von Sozialversicherungsbeiträgen. Kann jemand den Widerspruch aufklären oder mir ggf. die entsprechende Gesetzesreglung nennen?
Klaus
 
die Gesetzesregelung ist so komplex und schwierig zu erklären, da muss ich echt passen. Auch weil ich selbst bis dato noch nicht ganz durchblicke, bei den ständigen Änderungen und dem Papierkrieg. Ich gehe grundsätzlich zum Steuerberater oder zur CAF in unserem Ort.

So wie Beppe es erklärt hat, so läuft es wenn man im Jahr nur einen 4, 5 oder 6 monatige Saisonanstellung hat oder mal hier einen Monat arbeitet und dann mal da und das restliche Jahr arbeitslos bleibt. Dann kann es sein, dass man zu viel oder zu wenig Sozialabgaben geleistet hat.

Wenn eure Nichte nur diese 4 Monate gearbeitet hat und sonst nichts, wo ist dann eure Sorge bzgl. der Einkommenssteuer?
 
Hallo Simone,
das Problem besteht darin, dass meine Schwägerin steif und fest behauptet, ihre Tochter bekäme monatlich Steuer abgezogen und eine Erstattung wäre nicht möglich. Wenn ich in 2 Wochen wieder auf der Insel bin, werde ich mal eine Steuerberaterin darauf ansprechen. Trotzdem vielen Dank für Deine Tipps.

Klaus
 
Hier einmal die Steuersätze und die Steuerberechnung in ITALIEN für 2012

IRPEF = Imposta sul reddito delle persone fisiche (=Einkommensteuer)


von EURO 0 bis EURO 15.000: 23% Einkommensteuer (IRPEF) in 2012
von EURO 15.001 bis EURO 28.000: Euro 3.450 € + 27% auf den übersteigenden Betrag der 1. Stufe
von EURO 28.001 bis EURO 55.000: Euro 6.960 + 38% auf den übersteigenden Betrag der 2. Stufe
von EURO 55.001 bis EURO 75.000: Euro 17.220 + 41% auf den übersteigenden Betrag der 3. Stufe
von EURO 75.001 und darüber: Euro 25.420 + 43% auf den übersteigenden Betrag der 4. Stufe


Berechnungsbeispiele:

Z.B. bei einem jährlichen Einkommen von EURO 18.500
€ 18.500 (liegt innerhalb der 2. Stufe)
Berechnung der Steuer: 3450 + [(18.500-15.000) * 27/100] = 3450 + 945 = Euro 4.395 Steuer

Bei € 30.000 EURO (liegt innerhalb der 3. Stufe) Steuer = 6960 + [(30.000-28.000) * 38/100] = 6960 + 760 = Euro 7.720,00 Steuer

Es gibt zusätzlich natürlich auch weitere Absetzungsbeträge, die nach Einkommensarten (Angestellter, Rentner, Selbständiger etc.) allerdings unterschiedlich sind. Die Absetzungsbeträge für abhängig Beschäftigte richten sich nach den jährlichen Arbeitstagen.
 
Hallo Beppe,
vielen Dank für die Infos. Wo finde ich nun die Höhe des Absetzungsbetrages für Angestellte (Beispiel: 75 Arbeitstage)? Konnte beim googlen keine Rechtsgrundlage finden.

Gruß Klaus
 
Hallo Beppe,
danke für den interessanten Link. Werde meinen Spaß beim Studieren des einfachen und übersichtlichen italienischen Einkommensteuerrechts haben! Wichtig ist, dass es doch einen Abzugsbetrag bei der Einkommensteuer für Geringverdiener gibt.

Gruß Klaus
 
grazie Beppe, für den Link. Wirklich interessant. Steht auch die Geschichte mit dem Modello 730 oder Unico drin, von der ich sprach.

@hoffi, ich verstehe nicht, warum eure Nichte monatlich Steuern zahlen muss, wenn sie doch nur 4 Monate gearbeitet hat. Dass sie an den 4 Lohntüten vom Sommerjob monatlich was abgezogen bekommt, dass ist klar - aber das ist auch minimal, was da abgezogen wird. Wie ich oben schon schrieb, wenn am Jahresanfang, nachdem alle vorangegangenen Anträge gestellt wurden und sie sich nach den 4 Monaten direkt arbeitslos meldet (was nicht gleichzustellen ist mit Arbeitslosengeld erhalten - sondern lediglich dazu dient, dass sie momentan keine Einnahmen aus Erwerb hat) dann bekommt sie u. U. nach Einreichen des Modello 730 bzw. Unico doch zu viel gezahlte Steuern und Sozialabgaben wieder zurück. Bei diesen Anträgen werden alle Sozialabgaben, Einkommen, etc. angegeben und so wie Beppe schrieb, zu viel eingezahltes in den wenigen Monaten, eben wieder zurück gezahlt. Oder aber auch, wenn man auf dem Lohntüten zu wenig abgezogen bekommen hat (was aber nur passieren kann, wenn man 2 - 3 Minijobs (so nenne ich das jetzt mal - denn es gibt viele die arbeiten im Sommer im Tourismus im Winter für 2 oder 3 Monate irgendwo auf dem Bau, beide Arbeitgeber melden nur geringfügig an, da es nur eine kurzzeitige Beschäftigung ist, dann kann es eben auch passieren, dass man nach dem Modello 730 noch was nachzahlen muss. Sei es Sozialabgaben und auch Steuern, wenn man über den Satz kommt. Auch ist es wichtig, dass eure Nichte die CUD bekommt, die der Arbeitgeber ihr geben MUSS. Diese bekommt man, sobald man die Arbeit antritt und ist der offizielle Nachweis, dass die Arbeit angemeldet ist und Steuern gezahlt werden. Die muss man grundsätzlich und überall vorlegen für den Rest des Jahres vorlegen bis es dann im neuen Jahr, auch wieder eine neue CUD gibt (vorausgesetzt man arbeitet).

Warum sollte sie also noch monatlich Steuern zahlen und nichts zurück bekommen? Irgendwas stimmt da nicht! Vielleicht meinte eure Schwägerin, dass die Tochter auf die 4 Lohntüten Steuern abgezogen bekommen hat. Aber wenn sie sich danach nicht auf dem Arbeitsamt meldet und angibt (anhand der CUD und Papiere vom Arbeitgeber samt letzter Lohnabrechnung) dann ist die bürokratische Kette natürlich unterbrochen und dann kann sie auch im Nachhinein nichts mehr geltend machen. Ergo, sie bekommt auch keine Rückerstattung, wenn sie wirklich nur das 4-monatige Einkommen hatte.

LG
 
Hallo,
Eure Nichte muss zum Ufficio collocamento und soll dort ein Modulo per Disoccupazione requisiti ridotti erfragen.
Dort wird Ihr auch die Information gegeben nach der Ihr sucht.Der Antrag muss zum Anfang des neuen Jahres (Stichdatum erfaehrt man am Amt) sein.
Fuer Saisonarbeiter gelten Sonderregelungen.
Das Arbeitslosengeld ist eine Einmalige Auszahlung.
 
Hallo,
ich möchte mich gleich mal mit einer Frage anschliessen:

Ich habe mich Mitte Mai als Olivenbauer registrieren lassen. Mit der Zulassung kam gleich auch die Registrierung zur IVA. Obwohl ich heute und in den nächsten Jahren noch keine Ernte oder Erträge haben werde, muss ich angeblich ab sofort eine jährliche Minimumsteuer in Höhe von knapp €1.900 für den landwirtschaftlichen Kleinbetrieb bezahlen!?!
Kennt sich da jemand aus, kann das so sein? Wenn ja, wo kann ich die genaue Höhe der Steuer nachschlagen und wie (und wann) läuft die Bezahlung?

Alternativ wäre ein Steuerberater auf der Insel toll, allerdings müsste dieser entweder Deutsch oder Englisch sprechen. Mein Italienisch reicht da leider noch lange nicht aus.....

Herzlichen Dank für jeden Tipp....
 
Hallo Colono,

wo wohnst Du denn auf der Insel? Deutschsprachige Steuerberater, die sich im italienischen Steuerrecht sehr gut auskennen - und natürlich auch perfekt italienisch sprechen - gäbe es ebenfalls in Südtirol.
 
Mal langsam.

Vor alles die Nichte.
Wenn eine Person angstellt wird, wird ganz normal auf Lohn Gesetzt.
Es zist egal ob Sie zwei Monaten arbeitet oder ein Jahr.
Vom der Lohn werden so die Lohnsteuer, Krankenkasse und Rentenkassen Gebuehren ud so weiter, abgezogen.
Natuerlich kann Sie selbe dann entscheiden, wenn Sie gar nicht Besitzt, ob eine Einkommensteuer macht oder nicht.
Sie sollte zu CAF laufen, dass in fast jede Dorf gibt, und sich dann sagen lassen, was fuer Sie besser ist.
Wenn Sie Kosten hat, die umsetzbar sind, und in mehrere andere Faelle, bekommt Sie dann etwas erstattet.
Da kann auch die arbeitlosen Geld, fuer Saison arbeiter, beantragen.
Wenn Ihr zusteht natuerlich.Ab naechste Jahr sollte aber diese besonderheit, ausfallen. Wenn jemand nur Saison arbeitet, sollte kein Arbeitlohsen Geld mehr zustehen . Das ist auch nur mal in bestimmte Laender, dass so was gibt!
@colono du hast ein Steuernummer bekommen, weil eine firma angemeldet hast. Und die Summe die du zahlen sollst, sind keine Steuer auf deine Einkommen.obwohl in Italien ein bestimmte System gibt, und daher eine mindestens Summe als Einkommen, di geben sollte.einfach ausgedruckt.Du muesst deine Renten,Krankenkasse und arbeitszeit Unfall uns unfaehigkeit Gebuehren zahlen, soweit du ein Steuernummer hast! Die sind nicht Steuer diese 1900 Euro.
Aber das grundgebuehr die du zahlen muest.
 
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