Eherecht in Italien/Strom- Wasseranschluss
G
Gelöschtes Mitglied 1597
Gast
Hallo,
ich befinde mich grade in Verhandlungen ein Haus auf Sardinien zu kaufen und muss mal zwei, drei Fragen stellen. Ich hatte Informationen im Internet gefunden, dass man aufpassen muss, ob der/die VerkäuferIn in Gütergemeinschaft verheiratet ist. Dies ist in unserem Fall so, allerdings wurde mir von der Maklerin gesagt, dass dadurch, dass das Haus von der Verkäuferin geerbt wurde, es nicht in die Gütergemeinschaft geflossen ist, sondern alleiniges Eigentum der Erbin/Verkäuferin ist. Stimmt dies so oder brauche ich, im Falle eines Kaufes, auch die Unterschrift des Ehemannes?
Es ist zudem noch ein zweites Problem aufgetaucht. In dem Haus (Bj. 1967) ist das Wasser und der Strom abgemeldet. Anfangs wurde seitens der Verkäuferin gesagt, dies sein kein Problem, man muss nur einen Wiederanschluss in Auftrag geben. Nunmehr wurde gesagt, dass ein Neuanschluss des Wassers zunächst eine Erneuerung des Abflusses erfolgen muss und eine neue Wasseruhr eingebaut werden muss, ansonsten würden die Wasserwerke (oder wie auch immer das Wort dafür auf Sardinien ist) das Wasser nicht wieder anschalten. Hierfür wurden Kosten von 500-1000 Euro durch die Maklerin veranschlagt. Ist dies wirklich so, dass die Wasserwerke den Anschluss wegen zu alter Leitungen verweigern kann? Wir hatten nämlich die Idee, vor dem Kauf das Wasser anstellen zu lassen (als Anschlusskosten wurden uns da noch 120 Euro mitgeteilt) und zu schauen, ob sämtliche Leitungen dicht sind oder ob hier doch ein bisschen versteckt dicke Sanierungskosten auf uns warten. Dies wäre somit nicht mehr möglich... Gleiches befürchte ich nun beim Strom... Kann Enel den Anschluss wegen eines zu alten Sicherungskasten etc. verweigern?
Viele Grüße
Laura
ich befinde mich grade in Verhandlungen ein Haus auf Sardinien zu kaufen und muss mal zwei, drei Fragen stellen. Ich hatte Informationen im Internet gefunden, dass man aufpassen muss, ob der/die VerkäuferIn in Gütergemeinschaft verheiratet ist. Dies ist in unserem Fall so, allerdings wurde mir von der Maklerin gesagt, dass dadurch, dass das Haus von der Verkäuferin geerbt wurde, es nicht in die Gütergemeinschaft geflossen ist, sondern alleiniges Eigentum der Erbin/Verkäuferin ist. Stimmt dies so oder brauche ich, im Falle eines Kaufes, auch die Unterschrift des Ehemannes?
Es ist zudem noch ein zweites Problem aufgetaucht. In dem Haus (Bj. 1967) ist das Wasser und der Strom abgemeldet. Anfangs wurde seitens der Verkäuferin gesagt, dies sein kein Problem, man muss nur einen Wiederanschluss in Auftrag geben. Nunmehr wurde gesagt, dass ein Neuanschluss des Wassers zunächst eine Erneuerung des Abflusses erfolgen muss und eine neue Wasseruhr eingebaut werden muss, ansonsten würden die Wasserwerke (oder wie auch immer das Wort dafür auf Sardinien ist) das Wasser nicht wieder anschalten. Hierfür wurden Kosten von 500-1000 Euro durch die Maklerin veranschlagt. Ist dies wirklich so, dass die Wasserwerke den Anschluss wegen zu alter Leitungen verweigern kann? Wir hatten nämlich die Idee, vor dem Kauf das Wasser anstellen zu lassen (als Anschlusskosten wurden uns da noch 120 Euro mitgeteilt) und zu schauen, ob sämtliche Leitungen dicht sind oder ob hier doch ein bisschen versteckt dicke Sanierungskosten auf uns warten. Dies wäre somit nicht mehr möglich... Gleiches befürchte ich nun beim Strom... Kann Enel den Anschluss wegen eines zu alten Sicherungskasten etc. verweigern?
Viele Grüße
Laura


ja ja.....