Auto deutsches Auto ummelden?

TobiasN

Mitglied
Hallo,

bin neu hier... Wir sind Deutsche, haben und behalten da auch unseren Hauptwohnsitz - auch steuerlich. Zumal wir uns nicht mehr als 185 Tage / Jahr auf der Insel aufhalten werden. mUnd das Haus vermieten wollen, im Sommer.
Ist das so in Ordnung?
Was müssen wir eurer Meinung nach - durch das Haus bedingt - denn lokal beantragen, oder zwingend anmelden, wisst ihr das?

Und ich würde gern ein in Deutschland gekauften, hier zugelassenes Auto (einen TATA Pickup) vor Ort belassen und fahren (selbst oder meine Frau oder Familie, also Kinder). Ginge das? Der ADAC hat hier leider nur recht nebulöse Infos auf der Homepage ...

Danke an euch!!!

Liebe Grüße Tobias
 
Hello, ich bin in exakt gleicher Situation seit knapp 5 Jahren und gehe wie folgt vor÷
Deutsche Zulassung mit Nummernschild und Versicherung, dauerhaft auf Sardinien. Deutschen TÜV mache ich nicht (Auto ist knapp 50 Jahre alt, schwachbrüstig an PS, das Erreichen deutschen Bodens kommt der Elefantenüberquerung der Alpen recht nah = mühsam und gefährlich). Ich mache jedoch den italienischen TÜV, dann natürlich ohne Plakette. Jetzt zu meinem Kenntnisstand÷ der deutschen Versicherung ist es rechtlich egal, ob der Wagen TÜV hat, SOLANGE der Wagen im technisch einwandfreiem Zustand ist....das kann ich ggf. mit dem italienischen TÜV-Bericht nachweisen. Die italienische Polizei kann wegen des abgelaufenen TÜVS nichts machen, weil der Wagen diesbezüglich deutschem Recht unterliegt...trotzdem habe ich den italienischen TÜV-Bericht immer im Auto, wobei ich diesen noch nie vorzeigen musste, obwohl ich mindestens 1x jährlich kontrolliert werde ( nicht ob der Fahrweise, vielmehr weckt die Bella Macchina die Neugier der Carabieneri...:))
...insgesamt alles recht grau, ich weiß....aber funzt, scheint ne Lücke zu sein, zu der ich den Mut hatte, nachdem ich mich selber bei der Versicherung und dem deutschen/italienischen Hoheitsrecht erkundigt hatte....gut nachvollziehbar, warum mein Modus Operandi nicht beim ADAC aufgeführt ist, kommt ja fast der Aufforderung einer Straftat gleich, vor der ich mit diesem Beitrag ausdrücklich warnen möchte....oder so ähnlich....Grüsse, micha
 
Cuglieri, das funktioniert nur so lange, bis du einen Schaden an die deutsche Versicherung meldest. Und lass es (Gott bewahre!!) Personenschaden sein, dann ist es eine Straftat
 
Oha, das hat mit Mut meiner Meinung nach nix zu tun...und zur Nachahmung ist das so gar nicht zu empfehlen. Ich hoffe, dir - und vor allem auch anderen - passiert nie etwas…
 
Cuglieri, das funktioniert nur so lange, bis du einen Schaden an die deutsche Versicherung meldest. Und lass es (Gott bewahre!!) Personenschaden sein, dann ist es eine Straftat
Dann Klär bitte mal auf:

Meines Erachtens gilt der Versicherungsschutz grundsätzlich auch ohne TÜV ( solange bezahlt wird)

Bei einem selbstverursachten Unfall mit abgelaufenem TÜV zahlt die Kfz-Versicherung die Schäden von Dritten. Beim Fahren ohne TÜV mag die Kfz-Versicherung aber einen Gutachter zu Rate ziehen.
Dies um zu beweisen, dass das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht in einem technisch einwandfreien Zustand war, damit eine Beteiligung zu fordern.
Habe verstanden dass hierfür durch technische Vorsorge sowie Dokumentation gesorgt wurde

Worin liegt die Kritik dass dies nicht zulässig ist?
 
CoPa,genau so ist es, wenn das Fzg in einem einwandfreien technischen Zustand ist welcher auch dokumentiert ist wirst du sicherlich nicht in Regress genommen.
LG Klaus
siehe.:

-letzter Abschnitt obigen Links-

TÜV im Ausland fällig: Was tun?​

Ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Deutschland können Sie umgehen, wenn Sie z.B. nachweisen, dass Ihr Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und danach ständig im Ausland war. Das kommt in der Praxis öfter vor, wenn Wohnmobile oder Wohnwagen für längere Zeit auf Campingplätzen im Ausland abgestellt werden.

Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen. Das ersetzt aber nicht die HU in Deutschland. Diese muss dann unmittelbar nach der Rückkehr in die Heimat gemacht werden. Dabei kann es sinnvoll sein, vorab einen Termin für die HU zu vereinbaren und sich diesen schriftlich bestätigen zu lassen.

Übrigens: Ausländische Behörden dürfen wegen einer Fristüberschreitung kein Bußgeld verhängen. Probleme sind jedoch nicht auszuschließen, da es bereits Fälle gab, in denen die Weiterfahrt verboten wurde.

Frist vorbei: Zahlt die Versicherung?​

Selbst wenn der Termin für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Führt jedoch ein Mangel, der bei der HU zu beanstanden gewesen wäre, zum Unfall, ist nicht auszuschließen, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung einen Teil des Geldes (maximal 5000 Euro) zurückverlangt. Eine Kaskoversicherung kann im schlimmsten Fall Leistungen verweigern.
 
@ Piri,Tüv überziehen ist eine Ordnungwidrigkeit in Deutschland und wird auch nicht in Falle eines Unfalls mit Personenschaden zu Straftat. Die KFZ Haftpflicht muss immer zahlen selbst bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, wobei bei letzterem die möglichkeit eines Regresses besteht.
LG Klaus
 
Ich hatte mir von meiner deutschen Versicherung schriftlich bestätigen lassen, dass der Schutz auch für ein dauerhaft im europäischen Ausland befindliches Fahrzeug gilt. Die obigen Hinweise auf Verkehrstüchtigkeit sind korrekt. Die Polizia Stradale bzw. Carabinieri haben sich 2-3 x für die abgelaufene HU interessiert, einmal mussten wir ca. 2 Wochen auf die Freigabe des Autos warten. Vielleicht noch wichtig - sollte das Fahrzeug irgendwann wieder zurück nach D gelangen, ist die HU sofort fällig, sollte der Termin für eine fällige Prüfung um mehr als 3 Monate überzogen worden sein erfolgt eine umfäglichere, „große“ Prüfung mit höheren Kosten.
 
Hallo,

bin neu hier... Wir sind Deutsche, haben und behalten da auch unseren Hauptwohnsitz - auch steuerlich. Zumal wir uns nicht mehr als 185 Tage / Jahr auf der Insel aufhalten werden. mUnd das Haus vermieten wollen, im Sommer.
Ist das so in Ordnung?
Was müssen wir eurer Meinung nach - durch das Haus bedingt - denn lokal beantragen, oder zwingend anmelden, wisst ihr das?

Und ich würde gern ein in Deutschland gekauften, hier zugelassenes Auto (einen TATA Pickup) vor Ort belassen und fahren (selbst oder meine Frau oder Familie, also Kinder). Ginge das? Der ADAC hat hier leider nur recht nebulöse Infos auf der Homepage ...

Danke an euch!!!

Liebe Grüße Tobias
Hier wurde ja auch eine Frage zur Vermietung des Hauses gestellt.

Dazu folgende Punkte:
- Mieten unter 30 Tagen müssen nicht bei der Agenzia delle Entrate angemeldet werden
- der Mietvertrag muss schriftlich geschlossen werden
- eine Steuer von 21% in Italien ist fällig (immer die aktuellen Sätze beachten). Steuer in D fällt nicht an, die Einnahmen in Italien fallen allerdings unter den Progressionsvorbehalt in D.
- eine Haftpflichtversicherung für das Haus die auch Schäden an Mietern abdeckt ist wichtig.
 
....ich habe schon befürchtet, dass meine Vorgehensweise ein Gesprächsangebot ist, freue mich jedoch, dass ich hier fundiert bestätigt werde....:)... denn was narbolese und CoPa zusammentragen ist exakt auch mein Wissenstand...ich weiss zu berichten im Fall der Fälle, versprochen.... fühle mich aber gut gerüstet hierfür....
 
Es kommt letztlich auf den kontrollierenden Sheriff und seinen Kenntnisstand an (wie bei alten Führerscheinen)...

Wir wurden vor Jahren angehalten und aufgefordert SOFORT das Auto auf Privatgelände zu stellen.
Widerspruch bzgl. Irrelevanz des deutschen TÜVs auf der Insel wurde streng zurück gewiesen und bei Wiederholung ein kostenpflichtiger Abtransport nach Dorgali angedroht.
Wir nahmen dann das Auto mal wieder mit zum deutschen TÜV, bei dem es damals nicht mal eine Sondergebühr für die stolze Überziehung gab.
Seitdem gab es auf der Insel keine Kontrolle mehr.
Heute wären wir wieder deutlich "darüber".
Sehen wir die Polizei, halten wir schon kurz die Luft an.

Die Versicherungsseite ist aber eindeutig geklärt, auch ausdrücklich bestätigt und das Auto immer in sicherem Zustand (Bremsen, Reifen, Licht,...)
 
Habt alle vielen Dank für eure ausführlichen Hinweise! Werde heute diesen grünen Tata Diesel Pickup in D kaufen und damit hoffe ich im März die Alpen überqueren (wie einst Hannibal & die Elefanten …). Irgendwie gefällt’s mir, ein robustes eckiges Teil, was wir in unserer sonst so abgerundeten Auto-Welt ja kaum noch so finden. Tata scheints ja auch auf der Isola zu geben. Stichwort: Teile …

Ich lasse es neu Tüv-en und dann gehts ab nach Süden.
Was ich heute las, fand ich auch recht interessant: die notwendige schriftliche Berechtigung Dritter (gehört dazu auch meine Frau?) das Auto auf Sardinien fahren zu dürfen. Also: deutsche Dritte.
Stimmt das?

Zitat:
WICHTIGES UPDATE 2022
Die Regelungen im Codice della Strada (der Verkehrsordnung) zu in Italien zirkulierenden Fahrzeugen mit Zulassung im Ausland, wurden durch ein Urteil des EuGH vom 16.12.2021, C-274/20, als nicht EU-rechtskonform deklariert. Italien hat reagiert und mit dem 21.03.2022 den "Artikel 93-bis" eingeführt.

Laut diesem ist es nun möglich, ein nicht im eigenen Besitz befindliches Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Italien zu nutzen, wenn ein vom Besitzer unterzeichnetes Dokument vorliegt, das die genaue Art der Nutzung auf eine überprüfbare und nicht nachträglich veränderbare Art und Weise beschreibt ("data certa"). Dies kann durch Verwenden einer digitalen Signatur, eine Beglaubigung durch einen Notar, das Versenden des Dokuments per PEC oder eine entsprechende Stempelmarke geschehen.

Aus diesem Dokument müssen die Art der Nutzung (Leihe, Leasing, Nutzungsüberlassung...) und die Dauer der Verfügbarkeit klar ersichtlich sein.

Wird eine Nutzungdauer von 30 Tagen pro Jahr überschritten (auch nicht zusammenhängend), muss das Fahrzeug außerdem im neu geschaffenen REVE („Pubblico Registro die Veicoli Esteri“) eingetragen sein. Dort erhält man eine Identifikationsnummer und einen QR-Code für den Fall einer Überprüfung durch staatliche Kontrollorgane.

Die Registrierung kann in allen ACI Geschäftsstellen bei diversen Automobilberatungen („consulenza automobilistica“) durchgeführt werden, das Register ist aktuell (Stand 20.04.22) aber noch nicht aktiv. Es werden allerdings Übergangszertifikate ausgestellt.

Für die Registrierung benötigen Sie einen Vertrag oder ein Dokument, das die Besitzverhältnisse darlegt, die Daten des Nutzers, die vorgesehene Dauer der Nutzung, eine Kopie des ausländischen Zulassungsscheins und die Ausweispapiere und Steuernummer des Antragstellers.

Außerdem brauchen Sie eine Bestätigung für die Einzahlung von 43,00 € (27,00 € Gebühr des ACI, 16,00 € Steuermarke) über die Webseite des ACI und die Plattform PagoPA.“


aus: https://www.allianz391.it/de/sicher-durchs-leben/wie-melde-ich-mein-auto-in-italien-an

Vielleicht lasse ich es gleich auf unsere neue „Villa-GbR“ zu, die wir wohl faktisch (eigentumsrechtlich) durch den gemeinsamen 50/50-Kauf des Hauses und (steuerlich) bezüglich der erhofften späteren Mieteinnahmen geworden sind (danke euch also auch für den Hinweis auf die 21% Tax und die Hinzurechnung zum deutschen Einkommen / Progression unter dem DBA D IT).

Dann darf meine Frau es als „Mit-Gesellschafterin“ vielleicht auch ohne den Schriebs fahren….

PS: muss man eigentlich irgendwo tags mit Licht-an fahren? Stand irgendwo in nem Link-Beitrag.

Liebe Grüße
Tobias

34b08aff-0cfd-4ac1-b1b4-e811911ac263.jpeg
 
Was ich heute las, fand ich auch recht interessant: die notwendige schriftliche Berechtigung Dritter (gehört dazu auch meine Frau?) das Auto auf Sardinien fahren zu dürfen. Also: deutsche Dritte.
Stimmt das?
Soviel ich weiß gilt das nur für Italiener.
Nach meinen Informationen besagt die Regelung, das italienische Staatsbürger nicht mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug fahren dürfen.
(soll wohl verhindern das jemand sein Fahrzeug auf eine Person in zb Rumänien zulässt, so an Steuern, Versicherung und Strafzettel spart und weiter in Italien damit herumfährt.)

Deine Frau darf also solange sie in Deutschland gemeldet ist mit einem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug fahren.
 
Noch eine Anmerkung von mir.....der Progressionsvorbehalt betrifft nur Vermietungsobjekte außerhalb der EU!!
 
Ich sehe höchstens 10% der Autos mit Licht fahren, ausser den neueren Modellen, die ja automatisch ein Tagfahrlicht haben, sobald man den Motor anlässt. Selbst Carabinieri und Polizia Stradale fahren tags meistens ohne Licht. Gesetz interessiert also offensichtlich kaum noch jemanden.
 
Noch eine Anmerkung von mir.....der Progressionsvorbehalt betrifft nur Vermietungsobjekte außerhalb der EU!!
Das meinte aber eine Steuerberaterin und heute noch ein Notar. Genau andersherum: nämlich Progressionsvorbehalt gilt
 
Ich sehe höchstens 10% der Autos mit Licht fahren, ausser den neueren Modellen, die ja automatisch ein Tagfahrlicht haben, sobald man den Motor anlässt. Selbst Carabinieri und Polizia Stradale fahren tags meistens ohne Licht. Gesetz interessiert also offensichtlich kaum noch jemanden.
Auch wenn die neueren Autos einen Automatische Einstellung für das Tagfahrlich haben , kann man es immer noch deaktivieren.
Und dann fährt man trotzdem ohne Licht .

;)
 

Hier ein Auszug aus dem derzeitigen deutschen Steuerrecht​

Was gilt für Vermietungseinkünfte aus dem Ausland?​

Grundsätzlich hat der ausländische Staat, in dem die Immobilie liegt, das Besteuerungsrecht an den daraus erzielten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Besteuerung im Belegeinheitsstaat). Die ausländischen Vermietungseinkünfte sind dann in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.

Liegt das Vermietungsobjekt aber in einem EU-/EWR-Staat, unterliegen die Vermietungseinkünfte nicht dem Progressionsvorbehalt. Die Vermietungseinkünfte, die aus der EU/EWR stammen, müssen in der Einkommensteuererklärung folglich nicht angegeben werden.
 
Es ist etwas komplizierter, z.B. Einkünfte in Spanien und der Schweiz müssen bei einem steuerlichen Wohnsitz in D in der Steuererklärung in D angegeben werden und auch versteuert werden. Die im Ausland gezahlten Steuern werden dann in D gegengerechnet.

Der Weg, einen Steuerberater in D zu haben bei Einkommen in mehreren Ländern ist schon der richtige.
 
Anzeige

Themen mit ähnl. Begriffen

Top