Befahrensverbote für Wassersportler - Costa Smeralda
Forumarchiv
(Beitrag aus dem alten Forum übernommen)
Autor: Beppe
Datum: 01.08.11 01:16
Aus gegebenem Anlass:
In der Zeit vom 1. März bis 30.Oktober eines jeden Jahres ist es absolut verboten:
Der Aufenthalt, das Befahren, so wie das Ankern im folgenden Seegebiet des Archipels Maddalena und der Costa Smeralda:
1. Isola di Nibani
2. Isola di Mortorio
3. Isola Le Camere
4. Isola delle Biscie
5. Isola Spargiotto
6. Passo delle Galere
Der widerrechtliche Aufenthalt, das Befahren und/oder das Ankern dieser Zonen kann mit Geldstrafen zwischen Euro 1.800,00 bis Euro 6.000,-- geahndet werden.
In den Seekarten erst ab Ausgabe 2007 als rote Zone eingetragen!
Datum: 01.08.11 01:16
Aus gegebenem Anlass:
In der Zeit vom 1. März bis 30.Oktober eines jeden Jahres ist es absolut verboten:
Der Aufenthalt, das Befahren, so wie das Ankern im folgenden Seegebiet des Archipels Maddalena und der Costa Smeralda:
1. Isola di Nibani
2. Isola di Mortorio
3. Isola Le Camere
4. Isola delle Biscie
5. Isola Spargiotto
6. Passo delle Galere
Der widerrechtliche Aufenthalt, das Befahren und/oder das Ankern dieser Zonen kann mit Geldstrafen zwischen Euro 1.800,00 bis Euro 6.000,-- geahndet werden.
In den Seekarten erst ab Ausgabe 2007 als rote Zone eingetragen!