Autokauf auf Sardinien
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Das ist aktuell in Deutschland nicht (mehr) möglich. Ein Bevollmächtigter mit Wohnsitz in D wird nicht mehr akzeptiert, in der Vergangenheit haben das einzelne Zulassungsstellen ermöglicht. Post bekommt der Halter zugestellt und der muss in D seinen Wohnsitz haben. Uns wurde das Auto bei einem mehrjährigen Auslandsaufenthalt zwangsweise abgemeldet. Aktuell einzige Möglichkeit: ein Unternehmen anmelden und das Auto auf dieses zulassen sofern man keine Familie/Freunde in D hat.Natürlich kann man in Deutschland (etwas umständlicher, über Bevollmächtigten) auch ohne Wohnsitz ein Auto anmelden.
Es gibt ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 16. Dezember 2021 (Aktenzeichen C-274/20) das besagt, dass keine Strafe erhoben werden darf und auch keine Ummeldung erfolgen muss, wenn das im Ausland zugelassene Fahrzeug nur vorübergehend in Italien ist und dort von einer in Italien wohnenden Person nur für kurze Zeit gefahren wird.Aktuell einzige Möglichkeit: ein Unternehmen anmelden und das Auto auf dieses zulassen sofern man keine Familie/Freunde in D hat.
Als Angestellter eines deutschen Unternehmens mit Wohnsitz in Italien darf man unbeschränkt ein Fahrzeug in Italien mit deutschem Kennzeichen fahren („Dienstwagen“), sofern das Unternehmen keine Niederlassung in Italien hat. Siehe Text im oben verlinkten Artikel des ADAC, den man bis zum Ende lesen muss:Es gibt ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 16. Dezember 2021 (Aktenzeichen C-274/20) das besagt, dass keine Strafe erhoben werden darf und auch keine Ummeldung erfolgen muss, wenn das im Ausland zugelassene Fahrzeug nur vorübergehend in Italien ist und dort von einer in Italien wohnenden Person nur für kurze Zeit gefahren wird.
Keine generelle Ummeldepflicht des Fahrers
Als Reaktion auf das EuGH-Urteil hat Italien die strengen Vorgaben zur Ummeldepflicht zumindest für Fahrer eines ausländischen Kfz aufgeweicht: In Italien wohnhafte Personen, die nicht Halter eines ausländischen Fahrzeugs sind, dürfen bis zu 30 Tage im Land fahren. Dies allerdings nur, wenn eine Vollmacht des Halters mitgeführt wird. Wer noch über die 30 Tage hinaus fahren möchte, muss sich bei der italienischen Zulassungss
Ich verstehe das so: Als residente das Auto eines deutschen Halters (z.B. Freund / Familienmitglied) zu fahren, ist nur vorübergehend (30 Tage) zulässig, ist also keine Möglichkeit für residenti, die Ummeldepflicht zu umgehen.
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Wie lange darf ein deutsches Auto in Italien bleiben?
Steuer, Ummeldung, gesetzliche Vorgaben: Was zu beachten ist, wenn man ein deutsches Auto in Italien fahren will.www.adac.de