Auto anmelden

Sandra_73

Neues Mitglied
Hallo liebe Forums Mitglieder,

Wir haben seit zwei Jahren eine Immobilie auf Sardinien. Wir sind nicht als Resident gemeldet, sondern haben nur eine Wohnung dort gemeldet (bezahlen also Immo). Unser deutsches Auto steht in Cagliari und müsste jetzt zum TÜV. Daher würden wir gerne ein Auto in Italien kaufen und auch dort anmelden.
Nun wird uns gesagt, dass das nicht möglich ist. Man müsste Resident sein.
Habt ihr Erfahrungen oder könnt ihr mir eine Hilfestellung geben? (Wir wohnen in Tortolì)

Ist eine Meldung als Resident problemlos möglich? wir arbeiten beide in Deutschland und haben auch dort unseren Lebensmittelpunkt.

Gruß, Sandra
 
Residente kann nur werden, wer hier seinen Lebensmittelpunkt hat. Das wird auch kontrolliert durch die polizia communale, die öfter schaut, ob ihr auch da seid oder die Nachbarn dazu befragt. Und ja, Autos kann man hier nur anmelden, wenn man residente ist. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

Ihr könnt euer deutsches Auto mal bei der revisione vorfahren und nach einer Bescheinigung fragen, dass das Auto fahrtüchtig ist. Wäre zumindest eine Willensbekundung dafür, dass ihr schaut, dass euer Auto fahrtüchtig ist. Ansonsten wurde zu "residente" und "TÜV" schon einiges geschrieben hier. Da findet ihr bestimmt noch vieles in den Tiefen des Forums.
 
Hier Residente werden bringt mehr Nachteile wie Vorteile, Führerschein umschreiben z.B. hier in der KV sein. Hier gibts im Momment auch Probleme mit deutschen Rentenempfängern, sie bekommen Post von der Agenzia del Entrate mit Steuernachforderungen auf die deutsche Rente. Ich kenne Sarden welche in Deutschland gearbeitet und gelebt haben, Aussage.: Nie im Leben werde ich wieder Residente in Italien, ich schmeiß denen doch nicht meine sauer verdiente Rente in den Rachen. Bei ital. Staatsangehörigen wird die deutsche Rente mit 25 % besteuert.
Wegen TüV siehe auch.: https://www.sardinienforum.de/threads/wo-in-italien-kontinent-grenzgebiet-tüv-zu-machen-für-deutsches-auto.22504/

TÜV im Ausland fällig: Was tun?​

Ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Deutschland können Sie umgehen, wenn Sie z.B. nachweisen, dass Ihr Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und danach ständig im Ausland war. Das kommt in der Praxis öfter vor, wenn Wohnmobile oder Wohnwagen für längere Zeit auf Campingplätzen im Ausland abgestellt werden.

Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen. Das ersetzt aber nicht die HU in Deutschland. Diese muss dann unmittelbar nach der Rückkehr in die Heimat gemacht werden. Dabei kann es sinnvoll sein, vorab einen Termin für die HU zu vereinbaren und sich diesen schriftlich bestätigen zu lassen.

Übrigens: Ausländische Behörden dürfen wegen einer Fristüberschreitung kein Bußgeld verhängen. Probleme sind jedoch nicht auszuschließen, da es bereits Fälle gab, in denen die Weiterfahrt verboten wurde. Quelle ADAC
 
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