Übergabe Haus nach compromesso

Piri

Sehr aktives Mitglied
Habt ihr schon mal davon gehört, dass der Verkäufer nach Abschluss des Vorvertrages noch 6 Monate im Haus bleiben darf?
Auch wenn man den Notartermin leicht früher terminieren könnte?
 
Der Makler sagt, das sei jetzt Gesetz.
Ich hab noch nie davon gehört.
Er meinte auf meine Nachfrage, daß es jetzt so sei, damit man sicher eine fixen Termin hätte, an den man notfalls das Haus räumen lassen könne. Mich verwirrt diese Aussage...
 
Bei uns hat der Makler dazu geraten, die Zeit zwischen compromesso und Notartermin nicht zu lange werden zu lassen. Es sind jetzt doch fast vier Monate, aber das liebt daran, dass Weihnachten dazwischen war und es bei uns nicht anders ging.
 
Ja, es dauert ja auch bis alles geprüft wurde vom Notar, zumindest wenn das Haus nicht mehr so neu ist.
 
Habt ihr schon mal davon gehört, dass der Verkäufer nach Abschluss des Vorvertrages noch 6 Monate im Haus bleiben darf?

Warum sollte ein Verkäufer innerhalb von 6 Monaten nach einem Vorvertrag aus seinem Haus ausziehen wenn bis dahin nicht notariell verkauft ist? Es gibt viele Gründe warum sich dieses Zeitfenster ungewollt strecken kann, denn der Notar wird in den seltensten Fällen alle notwendigen Abklärungen vor oder mit dem Vorvertrag machen. In den meisten Fällen wird der Notar den Vorvertrag gar nicht kennen.

Der Vorvertrag ist ja in gewisser Weise bindend, zumindest verursacht Vertragsbruch hohe Kosten.
 
Zuletzt geändert:
Du hast erst zugrief aufs Haus nach Notarvertrag und vollständiger zahlung des Kaufpreises.
nur das Zeitfenster zwischen vorvertrag und Notar war bei uns gerade mal vier Wochen.
Allerdings hatten wir eine Rechtsanwältin aus Cagliari ein geschaltet die auch alle Rechtsformen
geprüft hat. hat zwar etwas gekostet, aber kann ich nur jedem empfehlen.
 
..wenn er grundlos vom Vertrag zurücktritt. Sollte aber das Haus nicht der Beschreibung im Vorvertrag entsprechen, also bezüglich des Eigentums oder sonstiger Eigenschaften, muss die Anzahlung zurückgezahlt werden, wenn der Notarvertrag nicht zustande kommt.
 
...und sollte der Verkäufer zurücktreten, so muss er dem Käufer die doppelte Summe zahlen... (sofern capparra penitenziale vereinbart wurde) ja, das italienische Recht ist fast so kompliziert, wie das deutsche der Makler hat übrigens bereits nach Unterzeichnung des Vorvertrages Anspruch auf seine Provision, soweit ich weiß...wir haben den Vorvertrag damals auch im Grundbuch registrieren lassen (dann kann der verkäufer nicht zweimal verkaufen)...
 
Ja, die Rechtsituation ist mir bekannt. Fragte aber nach diesen 6 Monaten, die der Verkäufer angeblich jetzt noch im Haus bleiben darf, obwohl es durchaus möglich wäre, früher zu beurkunden?
 
Lass dir doch das Gesetz vom Makler vorlegen, dann weißt du, ob es das gibt. Oder frag beim Notar nach. Also mir ist nichts dergleichen bekannt.
 
Eine Freundin von mir hat ihr Haus auch zum Verkauf, eine ältere Dame, Witwe, so schnell bekommst du doch dar nicht alles zurück nach Deutschland, auch wenn die Möbel hierbleiben, nach über 30 Jahren sammelt sich ja so einiges an, es geht halt auch vieles nach Absprache, ansonsten vielleicht wenn es nicht passt besser nach was leer stehenden suchen.
 
Hab meinen Beitrag weiter oben noch mal korrigiert, will ja keinem Makler etwas unterstellen. Habt Ihr denn persönlich Kontakt zu dem Verkäufer bzw. seit Ihr für die Wahl des Notars zuständig oder läuft der Kontakt vollständig über den Makler? Ich würde auf jeden Fall versuchen die Beweggründe für diese Aussage herauszufinden und das auch rechtlich abklären lassen. Vorschläge dazu gab es ja schon, vielleicht ist auch die Schutzgemeinschaft Immobilien (Italien) interessant für euch.
 
Da hast Du schon Recht, aber es kommt wohl vor, dass man selbst keinen zur Hand hat und der Makler seinen Notar des Vertrauens empfiehlt ;)
 
Gerade bei Empfehlungen dieser Art seitens des Verkäufers wäre ich ausgesprochen vorsichtig und würde hier nichts übereilen. (La fretta é un brutto consigliere;)))
 
Zuletzt geändert:
Hängt das nicht davon ab, was genau im Vorvertrag vereinbart wurde?
Wir sind 16 Monate nach dem Vorvertrag über den Verkauf aus dem Haus ausgezogen. Vereinbart hatten wir "bis spätestens 18 Monate" - wir waren uns nicht soooo sicher wann die neue Bleibe, die wir bauten, wirklich fertig sein würde. Wir wollten aber nicht bis zuletzt mit dem Verkauf der "alten" warten und haben uns früh mit dem Käufer geeinigt. Er hatte die "caparra" beim Vorvertrag bezahlt, und den Rest erst als das Haus leer übergeben wurde. Eingezogen sind die dann auch erst Monate später.
 
Wenn der Makler sagt, das wäre ein Gesetz, dann soll er dir sagen wo es steht. Und ja vieles wird im Detail im Vorvertrag geklärt. Und wenn man ein Haus verkauft, sollte zum Zeitpunkt der Entscheidung schon der Plan stehen, was wird mit dem Inventar (verschenken, verkaufen, mit der Immobilie verkaufen, einlagern, Umzugsfirma beauftragen) und auch was wird mit dem Verkäufer (der muss ja auch einen Plan haben, wo er dann wohnt) ...Wenn ein Haus mir gehört, möchte ich gar nicht, das jemand dort noch wohnt, da hier das Problem ist, was ist, wenn was passiert und ich meine hier das ganz normale Leben...Sturm, Gewitter, Regen, Feuer...wenn der Eigentümer dort wohnt ist die Sache klar, wenn es Mieter gibt auch...aber ein Vorbesitzer...das sind zusätzliche Probleme die keiner haben will...
 
Ja, die Rechtsituation ist mir bekannt. Fragte aber nach diesen 6 Monaten, die der Verkäufer angeblich jetzt noch im Haus bleiben darf, obwohl es durchaus möglich wäre, früher zu beurkunden?
Am besten empfehle ich dir geh zum Rechtsanwalt und frage ihn. Der Anwalt macht alles inkl. Prokura ( meine Erfahrung der Makler steht meistens hinter dem Verkäufer…) ein Anwalt ist die sicherste Sache und am besten gleich vor dem Gespräch das Honorar vereinbaren. Die Preise sind gut bezahlbar. Im Vorvertrag sollte auch diese Vereinbarung getroffen wurden sein wann der Notartermin inkl. Schlüsselübergabe sein soll. Mit 6 Monaten da stimmt etwas nicht!! Ruf sofort einen Anwalt an.
 
Ich werde sicher keinen Anwalt mehr fragen... Das letzte mal, als wir eine recht simple Frage über einen Anwalt klären ließen, hat uns das 5400 Euro gekostet.
Für 2 Emails und ein WhatsApp. Mein Vertrauen in Anwälte auf Sardinien ist nicht besonders gross.
Wir haben jetzt mit der Notarin gesprochen, die kennt das Gesetz nicht. Sie hat daher zusätzlich zu den üblichen Unterlagen auch das besagte Gesetz von dem Makler angefordert.
 
Meine Erfahrungen mit Rechtsanwälten sind ähnlich wie die von @Piri bezogen auf D...viel Rechnung, wenig Ahnung und wenig konkrete Aussagen...die RA auf Sardinien musste ich zum Glück noch nicht ausprobieren
 
Ich werde sicher keinen Anwalt mehr fragen... Das letzte mal, als wir eine recht simple Frage über einen Anwalt klären ließen, hat uns das 5400 Euro gekostet.
Für 2 Emails und ein WhatsApp. Mein Vertrauen in Anwälte auf Sardinien ist nicht besonders gross.
Wir haben jetzt mit der Notarin gesprochen, die kennt das Gesetz nicht. Sie hat daher zusätzlich zu den üblichen Unterlagen auch das besagte Gesetz von dem Makler angefordert.
Ja das ist wirklich ein Desaster soo viel Kosten. Eventl. für einen Tip , ich frage immer überall vorher wieviel kostet du pro Stunde bzw. eine Pauschale.
ich weiss wie sehr man mit all den Kosten als Ausländer aufpassen muss- gibt viele die haben das Gefühl , kommen von D oder CH etc. die haben genug…wird gleich voll hochgefahren. beim möbel einkaufen das gleiche…
wie schaut es jetzt aus bei dir Piri.? konntet Ihr etwas bewegen?
übrigens wir stehen auch kurz vor dem Notarabschluss-hatten auch lange Wartezeit…waren ein paar Sachen nicht glasklar daher haben wir Anwalt genommen- er hat sehr viel getan und wir sind nicht soweit wie bei deinen Kosten.darf ich fragen welche Region du bist.
lgrüsse Eli
 
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