Mietwagen Anerkennung des deutschen Führerscheins verweigert und damit auch Mietauto

Beppe

Sehr aktives Mitglied
Anerkennung des deutschen Führerscheins verweigert und damit auch die Vermietung eines Autos

Eine gerade gelandete deutsche Touristin suchte eine Autovermietung in Olbia am Flughafen auf, um ein Mietfahrzeug zu mieten. Doch als sie ihre Ausweispapiere vorlegte, da soll sie einen Führerschein in schlechtem Zustand hervorgeholt haben, dessen Passfoto in einem miserablen Zustand war und auf dem nur noch die Form ihrer Augen zu erkennen war.

Die Mitarbeiterin der Autovermietung, eine 23-Jährige aus Olbia, weigerte sich unter Berufung auf die Identifizierungsvorschriften, dieses Dokument für die Anmietung zu akzeptieren, woraufhin es zu einem Streit kam, in dem die Touristin die Mitarbeiterin der Autovermietung erst vehement verbal und dann sogar körperlich heftig angriff, woraufhin die Carabinieri hereibeigerufen werden mußten und einschritten.

Jedenfalls mußte die Mitarbeiterin der Autovermietung sogar deshalb noch ins Krankenhaus.

Quelle:
 
Zuletzt geändert:
Das liest sich ja fast so, als ob es sich bei der dt. Touristin vielleicht sogar um die ehemalige Boxerin Regina Halmich handeln könnte.
 
Mit einem abgelaufenen, bzw nicht in einen Kartenführerschein umgetauschten Führereschein kann man evtl. auch Probleme beim Mietwagen Abholen bzw im Ausland bekommen. Besser (rechtzeitig) umtauschen in einen Kartenführerschein.
Aber natürlich egal wie kein Grund handgreiflich oder aggressiv zu werden!

 
jedenfalls auch ein nachhallendes Erlebnis für die deutsche Touristin und was im Nachhinein auch noch mit einem saftigen Rechtsverfahren enden könnte.
 
Die Angestellte des Autovermieters hat es auf alle Fälle richtig gemacht. Hoffentlich wird von den Ärzten alles schön attestiert, auch das was nicht nur körperlich zurück geblieben ist.
Es bleibt dann nur zu hoffen, dass der italienische Rechtsstaat in einem etwaigen Strafverfahren schlaggewaltig zurück schlägt.
 
@Ponti

man muß sich ggflls. nur mal vorstellen, daß wenn durch eine eine solche physisch- und psychoterroristische Tat ein irreversibles lebenslängliches Trauma entstanden ist, was dadurch zu einer entsprechenden Erwerbsunfähigkeit geführt hat. Da wird die Geschädigte evtl. sogar zwangsweise auf ene lebenslängliche Rente klagen müssen.
 
Zuletzt geändert:
Man hätt es auch einfach mal den Namen vom Führerschein mit dem Personalausweis abgleichen können einen Hinweis geben können dem Führerschein zu erneuern und es gut sein lassen können!
Hätte man sich den ärger gespart!
 
Man hätt es auch einfach mal den Namen vom Führerschein mit dem Personalausweis abgleichen können einen Hinweis geben können dem Führerschein zu erneuern und es gut sein lassen können!
Hätte man sich den ärger gespart!
Die Touristin hat zuvor gewusst, dass ihre Fahrerlaubnis in beschriebenem Zustand ist und sich daher bewusst entschieden, damit diese/derlei Dienstleistung/en in Anspruch nehmen zu wollen. Missetat #01

Der begründeten Verweigerung dann mit aggressivem Verhalten zu begegnen, ist schlicht überheblich - überheblich über den gegebenen Bedingungen und zudem über sittlichem Verhalten. Missetat #02

Zu #01 - Niemand muss dieses absichtliche Beibehalten eines alten/unleserlichem Dokuments akzeptieren. Von etwaiger Umtauschpflicht mal abgesehen. Zumal die Dienstvorschriften/Versicherung evtl. eine Strafe oder schlimmer, Umlegung eines Schadensfalls für die dienstausführende Person bzw. deren Firma, nebst Jobverlust bedeuten könnte.

Zu #02 - Ganz besonders sich hat niemand sich über einen Anderen zu stellen und sich mit eigener, vermutlicher körperlicher Überlegenheit sein Recht zu verschaffen.

Die Touristin war im Unrecht und wollte dieses Unrecht durchsetzen.
'Man hätte sich den Ärger erspart' ? Die Touristin hat den Ärger angezettelt.
Warum zur Hölle sollte irgendjemand auf dieser Welt ein solches Verhalten dulden?
Die Touristin nimmt sich scheinbar gern mehr als ihr zusteht - so ist es sehr gut für die ganze Welt, dass sie mal in ihre Schranken gewiesen wurde.
 
Vielleicht ist die deutsche Touristin vor 1953 geboren und hat den alten, grauen oder den rosaroten in die Jahre gekommenen Führerschein vorgelegt. Dann wäre sie im Recht, diese geliebten Grauen und auch die Rosaroten haben immer noch Gültigkeit und die junge 23 Jährige hat vielleicht noch nie in ihrem Leben so einen Lappen gesehen.
So könnte es sein, dass sich beide im Recht fühlten.
 
Wenn der Führerschein beschädigt ist oder die Angaben nicht mehr zweifelsfrei lesbar sind, sollte im eigenen Interesse ein neuer beantragt werden, um genau solche Situationen zu vemeiden.
Der Mitarbeiter muss jedenfalls in der Lage sein, die Fahrerlaubnis in Verbindung mit dem Mieter zweifelsfrei zu verifizieren. Das ist auch eine Haftungsfrage beim Mietwagen.
(S. #1 Identifizierungsvorschriften)


 
Also laut Georgie soll eine mindestens 73-jährige eine 23-jährige krankenhausreif geschlagen haben .
Oh je wenn wir schon soweit sind , buona notte! :D
 
@Frank
Du hast keine Ahnung, wozu eine 73Jährige fähig ist! ;)
Der Vorfall wird ein rechtliches Nachspiel haben und dafür braucht man die Diagnose vom Krankenhaus, auch wenn's nur ein blauer Fleck ist. Es reicht ein Stoßen oder härteres Schupsen. Daraus wird schnell, "sie wurde krankenhausreif geschlagen". Medien schlachten das natürlich aus. Aber die Verletzungen scheinen ja bestätigt zu sein - 10 Tage Heilung.
Alles Theorie, aber alles möglich. Wäre interessant, die andere Seite zu hören.
Aber eins ist natürlich klar, körperlich angreifen in welcher Art auch immer geht nicht.
 
Zuletzt geändert:
Hallo ihr lieben,
eine 73 jährige Person kann in der Regel kein Fahrzeug mehr anmieten. Altersbegrenzung in den Mietbedingungen.

aut ADAC.:

Wer muss jetzt seinen Führerschein umtauschen?​

Aktuell müssen alle Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe.

Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkarten-Führerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19.1.2033 tauschen.
 
Vielleicht ist die deutsche Touristin vor 1953 geboren und hat den alten, grauen oder den rosaroten in die Jahre gekommenen Führerschein vorgelegt. Dann wäre sie im Recht, diese geliebten Grauen und auch die Rosaroten haben immer noch Gültigkeit und die junge 23 Jährige hat vielleicht noch nie in ihrem Leben so einen Lappen gesehen.
So könnte es sein, dass sich beide im Recht fühlten.
Das war natürlich scherzhaft gemeint. Ich habe das Smiley ;)vergessen
 
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