Residenza per Moglie - 6 mese sardo e 6 mese Germania

Philipp2

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Hallo zusammen!

Vielleicht habt ihr einen Tipp für uns.

Wir haben vor, 6 monate hier und 6 Monate in Deutschland zu leben.
Aber beides Hauptwohnsitz geht nicht und Zweitwohnsitz gibt es in Italien nicht. Und in D ohne Hauptwohnsitz keinen Zweitwohnsitz.

Ich habe auf Sardinien eine Immobilie - Residenza, ich bin Sarde, meine Frau ist in Deutschland gemeldet, dort hat sie eine Wohnung. Wir heiraten im September. Kann ich Sie bei mir nach der Hochzeit anmelden?
Kann sie Residenza anmelden oder muss sie Aufenthaltstitel nach 3 Monaten beantragen? Was auch quatsch ist, der muss alle 60 Tage beantragt werden...
Also wie kann sie legal die 5 Monate und 25 Tage in Sardinien leben?
Wir haben das ganze Netz durchsucht. Aber im Endeffekt kann man nur dort wo man länger als 6 Monate ist einen Wohnsitz bzw Residenza anmelden.
Vielleicht war einer schon mal in der gleichen Situation? Wie habt ihr das gelöst, kennt sich jemand damit aus?

Grazie e salute phil
 
kannst beim Konsulat anfragen, wenn dir eine offizielle Antwort wichtig ist

theoretisch kontrolliert das wohl eher keiner, ob sie zwei Tage mehr oder weniger in DE ist als in IT

freilich braucht sie dann in DE noch die KV und das ganze Versicherungsgedöns, wenn sie weiterhin da gemeldet ist, das könnte wesentlich teurer sein als wenn sie sich in IT anmeldet
dies nur falls Geld für euch eine Rolle spiet

will sie weiterhin in DE gemeldet sein?
 
@Philipp2

Melde-, Aufentshaltrecht-, mögliche Eheführungsgepflogenheiten, Hauptwohnung, Nebenwohnung, Steuerrecht, Steuerveranlagungsverpflichtungen, Versicherungs- und Rentenproblematik etc. können in Italien als auch in D ziemlich unterschiedlich sein. Bei so einem weittragenden beabsichtigten Lebensschritt würde ich Dir/Euch empfehlen, auf jeden Fall sowohl einen italienischen als auch einen deutschen Rechtsberater als auch (falls nötig?) einen Steuerberater als auch RV und KV Versicherungsspezialisten zu kontaktieren, der Dich/Euch dann weitgehendst hierzu aufklären kann.

Evtl. kannste auch vorab und parallel dazu hierzu auch jeweils mal in der Gemeinde Rechtsrat einholen.
 
kannst beim Konsulat anfragen, wenn dir eine offizielle Antwort wichtig ist

theoretisch kontrolliert das wohl eher keiner, ob sie zwei Tage mehr oder weniger in DE ist als in IT

freilich braucht sie dann in DE noch die KV und das ganze Versicherungsgedöns, wenn sie weiterhin da gemeldet ist, das könnte wesentlich teurer sein als wenn sie sich in IT anmeldet
dies nur falls Geld für euch eine Rolle spiet

will sie weiterhin in DE gemeldet sein?
Hallo! Erst mal danke für die Antwort!
Ja, leider müssen wir 6 Monate in Deutschland verbringen. Es geht leider nicht anders. Sie hat Erwerbsminderungsrente und muss auch regelmäßig zum Arzt oder wird operiert.
 
@Philipp2

Melde-, Aufentshaltrecht-, mögliche Eheführungsgepflogenheiten, Hauptwohnung, Nebenwohnung, Steuerrecht, Steuerveranlagungsverpflichtungen, Versicherungs- und Rentenproblematik etc. können in Italien als auch in D ziemlich unterschiedlich sein. Bei so einem weittragenden beabsichtigten Lebensschritt würde ich Dir/Euch empfehlen, auf jeden Fall sowohl einen italienischen als auch einen deutschen Rechtsberater als auch (falls nötig?) einen Steuerberater als auch RV und KV Versicherungsspezialisten zu kontaktieren, der Dich/Euch dann weitgehendst hierzu aufklären kann.

Evtl. kannste auch vorab und parallel dazu hierzu auch jeweils mal in der Gemeinde Rechtsrat einholen.
Vielen Dank für deine gute informative Antwort!
Gut dann ist der nächste Schritt einen deutschsprachigen Anwalt hier zu finden und im April in Deutschland
Es geht ihr hier in Sardinien gesundheitlich einfach besser...

Danke dir!
Saluti Dulippu
 
Aber es hat Nachteile, weil man Dauer getrennt lebend ist. Ich würde mich mit einem Steuerberater beraten
 
@Bea2

das gilt nicht generell als getrennt lebend, sondern als Ehepaar mit ggflls. 2 Wohnorten.
Gründe hierfür können vielschichtig sein: unterschiedliche berufliche Tätigkeiten, anderweitige familiäre Notwendigkeiten (wie z.B. Kinder in Schulausbildung) u.v.w.m.
 
Zuletzt geändert:
Hallo, wenn ihr 6 Monate in D lebt und 6 Monate in Italien sind die Bedingungen für einen Hauptwohnsitz in beiden Ländern an sich ja erfüllt bzw.: es geht ggf um zwei, drei Tage.

Ich meine, dass ihr, bevor ihr einen Anwalt sucht, abklären könntet wie Folgendes aussehen würde wenn Deine Frau in Italien den Hauptwohnsitzt anmelden würde:

Kann sie ihre Erwerbsminderungs-Rente im Ausland beziehen?

Was für eine Lösung gäbe es mit der Krankenkasse (ist man in Italien Residente und tritt in die italienische Krankenkasse - oder wie immer man das da korrekt nennt - ein, kann man sich nach meinem Wissenstand nur in Notfällen im Ausland operieren lassen)?
 
Müssen es denn jeweils 6 Monate am Stück sein? Könnt ihr das nicht in 3 oder 4 Monatsabschnitte unterteilen? Dann entspricht das zwar noch immer nicht den Regeln aber nicht nur ihr verliert den Überblick wann nun wer wielange wo war… zum Rest (Versicherung, Steuer, Renten etc) wurde schon alles gesagt.
 
Ne
Müssen es denn jeweils 6 Monate am Stück sein? Könnt ihr das nicht in 3 oder 4 Monatsabschnitte unterteilen? Dann entspricht das zwar noch immer nicht den Regeln aber nicht nur ihr verliert den Überblick wann nun wer wielange wo war… zum Rest (Versicherung, Steuer, Renten etc) wurde schon alles gesagt.
Nein, es ist so gedacht. Oktober bis März hier zusammen, den Rest des Jahres zusammen in D
 
Als wir das machen wollten, um Steuern zu sparen, sagte unser Steuerberater , dass das schwierig sei, weil wir dann als getrennt lebend gelten.
 
@Bea2

das gilt nicht generell als getrennt lebend, sondern als Ehepaar mit ggflls. 2 Wohnorten.
Gründe hierfür können vielschichtig sein: unterschiedliche berufliche Tätigkeiten, anderweitige familiäre Notwendigkeiten (wie z.B. Kinder in Schulausbildung) u.v.w.m.
Das geht nur in D. Einer meldet einen Zweitwohnsitz am Arbeitsort an, steuerlicher Wohnsitz ist aber immer der gemeinsame gewöhnliche Wohnsitz. Hat man getrennte Haupwohnsitze gilt man als getrennt lebend. Zieht die Ehefrau nach Sardinien und meldet dort die Residenza an, entfällt in D automatisch der Grundfreibetrag und sie muss die Erwerbsminderungsrente vom ersten Euro an in D versteuern. Deshalb sollte man sich vor solchen Entscheidungen immer mit einem Steuerberater absprechen.
 
Hat man getrennte Haupwohnsitze gilt man als getrennt lebend.
Was bedeutet in dem Zusammenhang "getrennt lebend"? Meines Wissens kann man in Italien als Ehepaar an zwei verschiedenen Orten angemeldet sein, man muss allerdings einen Grund dafür haben und sich dann einigen, welches der "Hauptwohnsitz" für beide Personen ist und ist da steuerpflichtig.
Also falls ich mich richtig erinnere, ich habe das mal nachgelesen da Bea hier im Forum schon öfters geschrieben hat, man gelte dann als getrennt lebend.
Wobei sich das Ganze sicher sowieso anders gestaltet über Landesgrenzen hinweg, was hier ja der Fall wäre.
 
@Maren: ich habe nur von der Situation in D gesprochen. Unterschiedlicher 1.Wohnsitz bedeutet dort, dass man steuerlich getrennt lebt und jeder steuerlich wie eine ledige Person behandelt wird - egal wie die private Situation ist. Wenn einer davon (oder beide) ins Ausland ziehen aber noch Einkünfte in D haben (Renten, Kapitalerträge etc) entfallen für den- oder diejenigen der bzw. die Grundfreibeträge, d.h. diese Einkünfte werden ab dem ersten € besteuert, der Steuersatz unterliegt dabei dem Progressionsvorbehalt, d.h. die Höhe der Welteinkünfte ist maßgeblich für den Steuersatz in D. Die entsprechenden Regelungen in Italien kenne ich nicht aus eigener Erfahrung, getrennte Residenza ist möglich (das machen viele Festlandsitaliener so), ob das auch mit einem Wohnsitz in Italien und einem im Ausland so gilt, weiß ich nicht und kenne auch die steuerlichen Konsequenzen nicht.

p.s. in D ist die steuerliche Betrachtung sehr oft unabhängig von der persönlichen Situation. Der Wegzug eines Partners ins Ausland und die Abmeldung in D heißt nicht automatisch, dass diese Person keinen steuerlichen Wohnsitz in D hat. Bleiben z.B. Ehefrau und minderjährige Kinder in D zurück, gehen die Finanzbehörden regelmäßig davon aus, dass sich der Mittelpunkt der Lebensverhältisse nach wie vor in D befindet (auch für den im Ausland Lebenden, sonst hätte man sich ja scheiden lassen). Daher: Steuerberater…
 
Ich kenne in Italien nur Leute mit mehreren Häusern und sie sind in den unterschiedlichen Häusern angemeldet. Einer hier und einer da.
 
Danke @CarloK , habe gemeint, dass mit dem "gilt man als getrennt lebend sich auf Italien" bezieht. Also als Steuerberater muss man sich nicht um mangelnde Kundschaft sorgen.
 
Vielen Dank für eure Antworten. Wir werden zum Steuerberater gehen.
Denke das ist die sicherste Lösung, da ich keine deutsche Staatsangehörigkeit mehr habe. So sind wir auf der sicheren Seite
 
@Philipp2

Steuerberater (zur Sicherheit StB sowohl in D als auch in I) absolut OK.
Aufgrund der Situation in D unbedingt auch mit RV, KV und SV Vertretern/Beratern in D sprechen, um die ganze evtl. Tragweite eurer Entscheidung hinreichend auszuloten.
 
Das heiraten so schwierig sein muss
RV und KV hat sie schon geklärt.
Wir fahren nächstes Monat nach D, dann klären wir den Rest. Evtl. verschieben wir die Hochzeit.

Grazie Beppe!
 
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