Neuerungen Tessera Sanitaria

Patti

Neues Mitglied
Anscheinend hat sich einiges geändert per 1.1.2024 bei der Tessera Sanitaria, der Grundbetrag soll anscheinend ab EUR 2'000.00 aufwärts sein. Hat jemand Erfahrungen. Was für andere Möglichkeiten hat man eine Privatversicherung die Krankheit und Unfall abdeckt in Sardinien abzuschliessen. Danke für eure Erfahrungen.
Patti
 
Der von Nicht-Italienern erhobene Mindestbeitrag von 2000€ bezieht sich nur auf Personen aus dem Nicht-EU-Ausland.

 
@Pille

in dem von Dir eingestellten Link steht doch explizit:

Stranieri (comunitari o extracomunitari) – iscrizione volontaria

d.h. EU Angehörige(Ausländer) und auch Nicht-EU Ausländer
usw. usw. und dann kommen irgendwann die € 2.000,--
 
@Pille

in dem von Dir eingestellten Link steht doch explizit:

Stranieri (comunitari o extracomunitari) – iscrizione volontaria

d.h. EU Angehörige(Ausländer) und auch Nicht-EU Ausländer
usw. usw. und dann kommen irgendwann die € 2.000,--
ja genau. Weil CarloK geschrieben hatte, dass sich die neue Regelung nur auf Nicht- EU- Ausländer bezieht...
 
@Pille

@CarloK hatte sich auf den o.a. Artikel bezogen, in dem explizit stand, daß sich dies angeblich nur auf Nicht EU-Ausländer bezieht. Ggffls. muß/sollte man hierzu immer nochmals genau ins Gesetz schauen. Auch Redakteure unterliegen dem menschlichen Irrtum bzw. sind nicht auf der Höhe der Zeit.
 
Zuletzt geändert:
Ich verfolge das Thema auch schon eine Weile nebenbei und die Aussagen dazu sind in der Tat verwirrend, denn:


ISCRIZIONE OBBLIGATORIA AL SSN PER CITTADINI COMUNITARI

EU-Bürger müssen gleichberechtigt mit italienischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Italien registriert werden, wenn sie:
  • Gemeinschaftsformulare E106/S1, E109/S1 (ex E37), E120/S1, E121/S1 (ex E33), SED 072. Dauer: entspricht der auf dem Formular angegebenen Gültigkeitsdauer;.
Und in diesem Fall gelten die 2000 € nicht.

Wahrscheinlich gibt es auch nicht die eine Situation und man muss das bei Bedarf individuell abklären.
 
In dem von mystery verlinkten Artikel steht eigentlich ziemlich detailliert für wen die Befreiung gilt (z.B. bei einem festen Arbeitsvertrag) oder auch nicht (z.B. Studenten die sich nur weniger als drei Monate in Italien aufhalten).
 
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