Wohnhaft melden in Italien
Alle wesentlichen Informationen finden sich unter

http://www.bmeia.gv.at/botschaft/ro...erinnen-in-italien/aufenthalt-in-italien.html

Das ist zwar eine Info des österreichischen Außenministeriums, gilt aber für alle EU-Bürger.

Ein wichtiger Punkt, der vielen nicht klar ist:
Wer sich länger als 3 Monate in I. aufhält, muss sich spätestens nach Ablauf der 3 Monate bei der Gemeinde wohnhaft melden! Eine Aufenthaltserlaubnis gibt es seit 2007 zwar nicht mehr, aber das befreit nicht von der Pflicht zur Anmeldung.
 
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