Wo steht was über die Grundstücksgröße?

Poetto

Neues Mitglied
Hallo zusammen, wir haben ein Haus auf Sardinien gefunden und haben den Immobilienmakler, die für uns eigentlich ganz einfache Frage gestellt, wie groß das Grundstück ist auf dem das Haus steht. Ich hätte gedacht, dass die Angaben im Katasteramt eingetragen sind, so wie bei uns im Grundbuch. Anscheinend ist das nicht der Fall. Der Immobilienmakler hat mir jetzt geschrieben, dass sie das mit dem "Technico" klären. Weiß einer von euch, wo die Grundstücksgröße beschrieben ist (evtl. auch im Notarvertrag von einen vorigen Besitzer?) , oder muss dafür echt einen extra Vermesser oder Geometer beauftragen?
 
Ich weiß, dass bei jedem Kauf die Immobilie mit Grundstück neu vermessen werden muss. Beantwortet das deine Frage?
 
Vielen Dank @Georgie … zumindest beruhigt mich deine Aussage schon mal. Die Grundstücksgrösse müsste demnach also auch in einem alten Notarvertrag schon erwähnt sein.
 
So richtig kann ich dich nicht beruhigen, ein Notarvertrag aus früheren Zeiten war oft, wenn es ihn überhaupt gab, nur eine notarielle Bestätigung des Hauskaufs ohne Eintragung ins Kataster. Das war früher Usus, was die Hauskäufe heute leider deshalb sehr schwierig bzw. unmöglich macht. Wenn der Immobilienmakler/Geometer dir die Frage nach der Größe des Grundstücks nicht beantworten kann, vermute ich, dass das Haus nicht ordnungsgemäß im Kataster registriert ist. Ich rate dir, unbedingt selber einen Geometer hinzuzuziehen, wenn du dich konkret für ein Haus interessierst. Kostensparen ist an dem Punkt nicht angebracht. VORSICHT
 
Bei meinem Kauf wurde auch nichts geprüft.
Aber vor ca. 10 Jahren (?) gab es doch diese landesweite "Pflicht" sein Haus/Grundstück vermessen und eintragen zu lassen.
Sonst Strafe.
Daran verdienten die Geometer ordentlich.
Dazu bekam man dann eine Mappe, mit Maßstab-Skizzen.
Und das sollte so auch im Katasteramt vorliegen.
Aber vielleicht ist das manchem "Makler" zuviel Arbeit.
 
Kennt einer von euch einen geomeda der die angefangen aber nicht fertig gestellten Aufträge eines seines unverschämten Vorgängers übernimmt?
 
Also ganz ehrlich: was isn das fürn Makler? Es ist zwingend, dass du die eigentumsverhältnisse der Grundstücke (particella/foglio) vor dem Kauf klärst. Und zwar im kataster und nicht über irgendwelche Verträge. Uns wurde mal ein Haus angeboten, das kleine Grundstück auf dem es stand, gehörte dem Verkäufer, die 5000 qm Drumherum aber nicht. Zu unserem Haus, was wir dann letztendlich gekauft haben, gehören 6 Grundstücke (!), die Besitzverhältnisse sind 10jahre rückblickend geprüft worden. Das ist nicht unwichtig, weil bisweilen Land auch „gutgläubig ersessen“ werden kann. Die Materie ist nicht unkompliziert - von (gültigen) Baugenehmigungen etc. Ganz zu schweigen. ich empfehle dir auch dringend einen geometra deines Vertrauens einzuschalten, der das vorher prüft. Die Vermessung des Grundstücks geht übrigens zu Lasten des Verkäufers (hatten wir zumindest so vereinbart). nicht am falschen Ende spare, da bin ich bei georgie.
 
Aber vor ca. 10 Jahren (?) gab es doch diese landesweite "Pflicht" sein Haus/Grundstück vermessen und eintragen zu lassen.
Sonst Strafe.
Wenn das so einfach gewesen wäre! Es gibt Häuser und Grundstücke, die von Hand zu Hand gingen. Diese Besitzerwechsel waren in der Vergangenheit oft nur in Privatverträgen dokumentiert. Man kann nichts registrieren lassen, wenn diese Immobilie dir offiziell gar nicht gehört. da nützt dir kein Privatvertrag und auch kein Notarvertrag. Maßgeblich ist die Eintragung im Kataster, und das ist eben oft nicht wie oben schon beschrieben passiert.
Die Vermessung des Grundstücks geht übrigens zu Lasten des Verkäufers
Stimmt, aber da gibt es Fristen, ich glaube ein Jahr. Beim Kauf meines Gartengrundstücks gab es immer Entschuldigungen, warum man den Notartermin und Eintragung auf meinen Namen später machen wollte. Aus Unkenntnis habe ich mich auf die Ausflüchte und Erklärungen eingelassen, aus später wurden Jahre. Die Registrierung nur eines Gartengrundstücks schien mir auch nicht dringlich. Ratet mal, wer am Ende die Vermessung, die eigentlich der Verkäufer zahlen muss, bezahlt hat - ich:rolleyes:
 
Nur zur Info...

Als ich meine Wohnung gekauft habe war mein Notar so schlau in den Kaufvertrag zu schreiben das alle nicht im Katasta genannten unbebauten Flächen zu 30 % mein Eigentum sind. Der Verkäufer hat das unterschrieben und ich auch. Es hat sich später herausgestellt das ich einen Teil von dem Garten meines Nachbarn der Eigentümer war, Gott sei Dank, so konnte ich diesen Teil gegen den Parkplatz (Ich war immer der Meinung er gehörte zu meiner Immobilie) tauschen den mein Nachbar ohne mein Wissen mit dem Verkäufer ausgehandelt hat aber noch nicht im Katasta eingetragen hatte. Mein Parkplatz wäre ein kleines weiter entferntes stückchen Land gewesen das ich auch noch in Stand hätte setzen müssen, ich habe es dann meinem Nachbar überlassen damit Frieden herrscht aber vergessen hat er das bis heute nicht er wollte meinen Parkplatz für seinen Sohn haben (furbone !!).
Dies ist nur eine Anektode und passt sicherlich nicht hier her, nur so als Erfahrungswert.....
 
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