Auto Was ist Campermäßig erlaubt?

Beppe

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Was ist Campermäßig erlaubt?

Poetto - Illegaler Camperaufenthalt mit Meerblick

Heute erschien in der Unione Sarda ein kritischer Artikel bezüglich geduldetem aber fragwürdigen Aufenthalt von und mit "Campern". Die Stadt Cagliari verfügt anscheinend immer noch nicht über entsprechend ausgestattete Bereiche. Der Stadtrat: "Wir arbeiten daran".

Es gibt sogar sogenannte "Camperpiraten", die einen Kuhkopf als Attrappe - gut sichtbar außen über der Fensterfront aufstellen. Eine halbe Stunde vor 20.00h abends sind es 18 Camperfahrzeuge und am nächsten Morgen kommen noch neue hinzu und jetzt sind plötzlich bereits 21 Camper dort.

Jetzt sind endlich alle da, unweit und in Sichtweite des Meeres und unweit des nächsten Brunnens und der nächsten Trinkwasserstelle und teilen sich alle - natürlich kostenlos - einfach die unbefestigte Straße neben dem Krankenhaus von Marino und derjenigen zur Grenze von Quartu.

Einzig und allein, was jetzt nur noch fehlt, ist so ein: "Willkommens"-Schild, um dieses Gebiet endgültig auch europaweit als 'neue' Camper Ressource und Hochburg auch wirklich bekannt zu machen.

Vor allem die Stadt Cagliari, hat anscheinend kein besonderes Interesse an einem Sektor wie diesem:
Die Stadt verfügt über keine besonderen Vorschriften, geschweige denn über einen städtischen Bereich, der dem "Campertourismus" gewidmet ist bzw. gerecht wird.

Und so geht es wohl noch unendlich weiter, völlig eingelullt von unklaren nationalen und regionalen Vorschriften.

Jetzt aber zu den 'Camper' Verboten & und zur vermeintlichen 'Freiheit'
Freies Campen ist auf ganz Sardinien verboten!
So steht es im Gesetz Nr. 16 von 2017, das mobile Übernachtungsfahrzeuge auf nicht dafür vorgesehenen Flächen verbietet.

Nichtsdestotrotz, der Spielraum scheint jedoch groß zu sein. Und man verweist hierbei gerne auf die Straßenverkehrsordnung, die in Artikel 185 Wohnmobile und Wohnwagen mit normalen Fahrzeugen gleichstellt und das Parken auf allen öffentlichen Parkplätzen erlaubt, sofern sie nicht fest mit dem Boden verankert sind (mit Unterlegkeilen und/oder Stützfüßen), keine Abgase ausstoßen oder Wasser ablassen und die Fahrzeugoberfläche nicht durch das Öffnen von Türen, Jalousien oder Aufstellfenstern erweitert wird und keine Tische, Stühle und/oder Wäscheleinen o.ä. außerhalb des Fahrzeugs aufgestellt bzw. aufgespannt werden.

Vorschriften, die auf dem o.a. fraglichen Feldweg jedenfalls nicht so genau eingehalten werden und wo einige der 'Camper' dort sich jedenfalls ganz eindeutig in den mitgebrachten und herausgestellten Campingstühlen draußen herumfläzen und es sich gemütlich machen.

Quelle:
 
Zuletzt geändert:
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