Hallo Molle,
die Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Das Veröffentlichen von Fotos ist in Deutschland durch das "Recht am eigenen Bild" geregelt. In bestimmten Fällen ist es möglich, Personen, die nicbt den Bildmittelpunkt darstellen, mitabzubilden. Aber wann wer Mittelpunkt und wann "Beiwerk" ist, ist auch nicht unbedingt klar.
Lt. Wikipedia ist auch der schwarze Balken nicht rechtssicher, wenn die Persom trotzdem identifizierbar ist und im Bildmittelpunkt steht.
Beiwerk ist man, wenn man "in der Aufmerksamkeit des Betrachters in den Hintergrund tritt".