Steuer wo bei Wohnsitz + Firma in D und Vermietung in I?

SkipperChris

Sehr aktives Mitglied
ich grätsche da mal mit rein. Wie verhält es sich steuerlich, wenn ich in D meinen ersten Wohnsitz und Firma habe und auf der Insel gewerbsmäßig Fewos betreibe? Geht das mit allen Firmensitzen in D, bzw. Steuern nur in D ?

Diese Themen stehen bei mir gerade an, stehe am Anfang des Projektes, werde aber noch dieses Jahr eine Immobilie anstreben. Corona lässt es verzögern.

Eine „kleine“, private Immobilie, habe ich in Olbia schon.
 
Meines Wissens müssen Steuern in dem Land bezahlt werden in dem der Gewinn erwirtschaftet wird.
 
Meine Steuerberaterin hat es mir wie folgt erklärt. Jeder Immobilienbesitzer in Italien muss eine jährliche Steuererklärung abgeben. Dabei sind die Mieteinnahmen anzugeben. Der Fiskus in Deutschland sieht sich, u.a. wegen dem Doppelsteuerabkommen, aussen vor.
Auch, weil die Kosten für die Immobilie, z. B. Zinsen oder Abschreibungen in Deutschland nicht geltend gemacht werden können.
 
Danke schonmal, das heißt, Gewerbe in Italien anmelden und AfA‘s werden berücksichtigt? Braucht man eine Lizenz zum vermieten? Es wird eh eine Immobilie, die schon Fewo bzw. evtl. 3 Wohnungen hat.
 
Wenn Du in Italien Afa, Finanzierungszinsen und weitere Kosten gegen die Miet-Einnahmen laufen lassen willst, geht das nur gewerblich. Mit allem, was dazu gehört. Und nur bei Finanzierung durch eine italienische Bank.
 
Finanzieren will ich ja nix. Das Geld habe ich. Natürlich will ich hier gewerblich vermieten. Die AfA ist ja trotzdem da und steuerrelevant.
Jedenfalls soll es mein nächster Lebensabschnitt werden. Wäre ich 1986 nicht das erste mal auf diese schöne Insel gekommen........
 
In Deutschland vermieten die allermeisten Kleinvermieter nicht "gewerblich" (Stichwort: Gewerbesteuer),
AfA geht ja trotzdem.
Wie das in Italien ist, weiß ich nicht. Ich hielte es jedenfalls für sehr sinnvoll, einen dortigen Steuerberater
zu konsultieren. Den wirst Du dann sowieso brauchen.
 
Du musst ein SUAB machen für deine Wohnungen und ein Affitta camere beantragen oder du machst ein affitto occasionale.
Die Gäste werden online gemeldet und du stellst eine Quittung aus.

Ich würde dir in jedem Fall empfehlen, dich einen Steuerberater zu wenden.

Bea2
 
danke für die Infos. Ich werde mich sowieso auf schon bestehende Fewos konzentrieren. Bin zwar momentan auf der Insel, aber aus gegebenem Anlass ist nix mit Sondierungen.
 
Hallo zusammen,

ich hätte noch mal eine Frage zu diesem Thema:
Verstehe ich es richtig, dass - anders als in Deutschland - von den Mieteinnahmen keine Kosten wie zum Beispiel Abschreibung des Gebäudewertes, laufende Kosten, Zinsen etc. abgesetzt werden können und somit die vollen Mieteinnahmen zu versteuern sind?

Oder übersehe ich etwas wie zum Beispiel Freibeträge oder ähnliches?
Würde mich über eine Einschätzung von euch sehr freuen!
 
Man muss unterscheiden Privat oder Gewerblich, in jedem Fall muss in Italien ein commercialista (Steuerberater) eingebunden werden.
 
In unserem Falle wäre das Privat. Ein Gewerbe anzumelden in Italien würde ja wahrscheinlich auch wieder andere Kosten mit sich ziehen.

Und na klar, wenn es dann zur Vermietung kommt würden wir definitiv einen Steuerberater einbinden! :)
 
Wenn Du in Italien Afa, Finanzierungszinsen und weitere Kosten gegen die Miet-Einnahmen laufen lassen willst, geht das nur gewerblich. Mit allem, was dazu gehört. Und nur bei Finanzierung durch eine italienische Bank.
Bezieht sich die Einschränkung "nur bei Finanzierung durch eine italienische Bank" nur auf evtl. Schuldzinsen, oder auch auf AfA und sonstige Kosten ?
 
Auf alles. Die Einnahmen darfst Du natürlich auch ohne Gewerbe deklarieren und versteuern.

Rate Mal, wieviel Prozent der italienischen Privatvermieter das wohl tun?
 
Auf alles. Die Einnahmen darfst Du natürlich auch ohne Gewerbe deklarieren und versteuern.
Man entschuldige bitte meine nochmalige Nachfrage. Die Regelung erscheint mir nur
extrem unlogisch.

Das heißt also, nur wenn man über eine it. Bank finanziert, kann man AfA etc ansetzen ?
Ist denn die Höhe der Finanzierung dann vorgeschrieben, ich könnte ja auch nur den
letzten Euro finanzieren, um dieser Regelung Genüge zu tun ?
 
Kosten und Erlöse müssen in Italien in einer als Gesellschaft angemeldeten Rechtsform anfallen, um sie als Betriebskosten bzw. -einnahmen steuerlich geltend machen zu können. Überschüsse sind natürlich zu versteuern und eine Gewinnerzielungsabsicht muss erkennbar sein.

Das geht nur bei Anmeldung einer Gesellschaft wie società semplice oder s.r.l. und darüber die Finanzierung über eine italienische Bank. Alle anderen Zwitterlösungen werden nicht anerkannt.

Wenn doch, lass'es mich bitte wissen.
 
Und bei Kauf ohne Darlehen, wenn der Betrag auf einem deutschen Konto liegt?
Ich könnte doch in Deutschland eine Firma für gewerbliche Vermietung haben und eine Immobilie in Italien einbinden. Dann Einkommensteuer u. AfA in Deutschland anrechnen und Umsatzsteuer in Italien ??
Ich glaube ich brauche einen Steuerberater
 
Schon, aber bei Firmensitz in D dürfte es funktionieren, dass diese Firma Reisen ggue den Kunden vermittelt und das Geld einnimmt. Idealerweise kombiniert mit einer weiteren Firma in Italien, welche die eigentliche Leistung anbietet und ggue. der deutschen Firma berechnet und Rechnungen schreibt.
Beide Firmenvorsteuerabzugsberechtigt.
Damit lassen sich Gewinn und Kosten optimal austarieren. Machen TUI und Co. auch nicht anders.

Ab hier aber bitte STB einbeziehen
 
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