Kulinar. div. Revolution für Brotverkauf in italienischen Supermärkten - Kein Abverkauf mehr!
Beppe
Sehr aktives Mitglied
Revolution für Brotverkauf in italienischen Supermärkten - Kein Abverkauf mehr!
Eine große 'Revolution' steht allen Supermärkten Italiens bevor:
Die Entscheidung des Staatsrats ändert alles!
In den Supermärkten steht eine große Revolution bevor: Der Verkauf von 'losem Brot' in den großen Vertriebszentren soll eingestellt werden. Kunden, die bisher gewohnt waren, überall Brot zu kaufen, verstehen die Welt nicht mehr. Die Einzigen, die sich freuen sind die italienischen Handwerksbäcker.
Der Staatsrat hat 'soeben' eine Entscheidung getroffen, die sicherlich für weitere Diskussionen und viel Zündstoff sorgen wird.
Schluss mit losem Brot in Supermärkten.
Nachdem die Bäcker ein Verbot für den Großhandel erwirkt hatten, vorgebackenes Brot als "frisches Brot" zu bezeichnen, applaudieren sie nun dem Staatsrat, weil er einer Praxis Einhalt gebietet, die sie als gängige Praxis im Großhandel bezeichnen und die angeblich nicht mit den geltenden Gesundheits- und Hygienevorschriften übereinstimmen.
Folglich: Kein 'loses Brot' mehr im Selbstbedienungsmodus. Brot in großen Supermärkten und Einkaufszentren wird man dann in Italien nicht mehr "lose" finden. Der Staatsrat hat sich damit die Argumentation der Confartigianato (Handwerkskammer) zu eigen gemacht, die lange für ihre Mitglieder und hierfür gekämpft hat.
Was besagt die Entscheidung des Staatsrats über 'loses Brot'?
Es begann im Dezember 2020, als die Carabinieri der Stadt Lecce 23 Kilo Brot beschlagnahmten und einem Supermarkt das Verbot des Verkaufs in Selbstbedienung auferlegten.
Der Supermarkt wehrte sich umgehend auch rechtlich, aber mit einem unerwarteten Ausgang. Der Staatsrat wies die Beschwerde als "unzulässig" zurück, vor allem weil die Methode des Selbstbedienungsverkaufs von 'losem Brot' angeblich "völlig ungeeignet ist, um die grundlegendsten Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten", so der Staatsrat.
Desweitern heißt es in dem Urteil, dass 'loses Brot', das durch das Fertigbacken von vorgebackenem Brot entsteht, vor dem Verkauf verpackt werden muss und nicht vom Kunden selbst verpackt werden darf.
Brot, das durch Fertigbacken von vorgebackenem Brot endgebacken wird, muss, unabhängig davon, ob es gefroren ist oder nicht, von frischem Brot in getrennten Fächern und in vorverpackten Verpackungen mit den im Gesetzesdekret Nr. 109 vom 27. Januar 1992 vorgeschriebenen Angaben vertrieben und verkauft werden.
Können die Vorgänge des Fertigbackens und des Vorverpackens des Brotes nicht in von den Verkaufsräumen getrennten Bereichen stattfinden, so können diese Vorgänge unbeschadet der Gesundheits- und Hygienevorschriften auch in demselben Verkaufsraum stattfinden, wobei die in Absatz 1 genannten besonderen Angaben auch auf einem Schild erscheinen müssen, das für den Verbraucher im Verkaufsraum deutlich sichtbar angebracht ist.
Was ändert sich für Verbraucher und Supermärkte?
Ein unendliches Tauziehen; "Dies ist der x-te Schritt in einer Situation, in der die 'kleinen' Bäcker gegen angeblich unkorrekte Praktiken kämpfen, die immer häufiger und existenzbedrohender werden", erklärte die Confartigianato, "und die das Wachstum und Überleben der unabhängigen Bäcker untergraben. Diese Bedingung, - das 'lose Brot' - , grub den kleinen Bäckern zunehmend das Wasser zum wirtschaftlichen Überleben ab.
Wer also ab heute vorgebackenes loses Brot in seinen Regalen verkauft, ob gefroren oder nicht, und dann auch noch ohne Etikett und entsprechende Auszeichnung, riskiert sehr hohe Strafen und/oder die eventuelle Schließung seines Betriebs.
Für den Kunden bedeutet dies, dass neben dem deutlichen Preisvorteil für ehemals 'loses Brot' es in Zukunft dort auch keine anderen ähnlich vorgebackenen Backwaren mehr geben wird.
Auf gut italienisch: Brot wird deutlich teurer!
Eine große 'Revolution' steht allen Supermärkten Italiens bevor:
Die Entscheidung des Staatsrats ändert alles!
In den Supermärkten steht eine große Revolution bevor: Der Verkauf von 'losem Brot' in den großen Vertriebszentren soll eingestellt werden. Kunden, die bisher gewohnt waren, überall Brot zu kaufen, verstehen die Welt nicht mehr. Die Einzigen, die sich freuen sind die italienischen Handwerksbäcker.
Der Staatsrat hat 'soeben' eine Entscheidung getroffen, die sicherlich für weitere Diskussionen und viel Zündstoff sorgen wird.
Schluss mit losem Brot in Supermärkten.
Nachdem die Bäcker ein Verbot für den Großhandel erwirkt hatten, vorgebackenes Brot als "frisches Brot" zu bezeichnen, applaudieren sie nun dem Staatsrat, weil er einer Praxis Einhalt gebietet, die sie als gängige Praxis im Großhandel bezeichnen und die angeblich nicht mit den geltenden Gesundheits- und Hygienevorschriften übereinstimmen.
Folglich: Kein 'loses Brot' mehr im Selbstbedienungsmodus. Brot in großen Supermärkten und Einkaufszentren wird man dann in Italien nicht mehr "lose" finden. Der Staatsrat hat sich damit die Argumentation der Confartigianato (Handwerkskammer) zu eigen gemacht, die lange für ihre Mitglieder und hierfür gekämpft hat.
Was besagt die Entscheidung des Staatsrats über 'loses Brot'?
Es begann im Dezember 2020, als die Carabinieri der Stadt Lecce 23 Kilo Brot beschlagnahmten und einem Supermarkt das Verbot des Verkaufs in Selbstbedienung auferlegten.
Der Supermarkt wehrte sich umgehend auch rechtlich, aber mit einem unerwarteten Ausgang. Der Staatsrat wies die Beschwerde als "unzulässig" zurück, vor allem weil die Methode des Selbstbedienungsverkaufs von 'losem Brot' angeblich "völlig ungeeignet ist, um die grundlegendsten Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten", so der Staatsrat.
Desweitern heißt es in dem Urteil, dass 'loses Brot', das durch das Fertigbacken von vorgebackenem Brot entsteht, vor dem Verkauf verpackt werden muss und nicht vom Kunden selbst verpackt werden darf.
Brot, das durch Fertigbacken von vorgebackenem Brot endgebacken wird, muss, unabhängig davon, ob es gefroren ist oder nicht, von frischem Brot in getrennten Fächern und in vorverpackten Verpackungen mit den im Gesetzesdekret Nr. 109 vom 27. Januar 1992 vorgeschriebenen Angaben vertrieben und verkauft werden.
Können die Vorgänge des Fertigbackens und des Vorverpackens des Brotes nicht in von den Verkaufsräumen getrennten Bereichen stattfinden, so können diese Vorgänge unbeschadet der Gesundheits- und Hygienevorschriften auch in demselben Verkaufsraum stattfinden, wobei die in Absatz 1 genannten besonderen Angaben auch auf einem Schild erscheinen müssen, das für den Verbraucher im Verkaufsraum deutlich sichtbar angebracht ist.
Was ändert sich für Verbraucher und Supermärkte?
Ein unendliches Tauziehen; "Dies ist der x-te Schritt in einer Situation, in der die 'kleinen' Bäcker gegen angeblich unkorrekte Praktiken kämpfen, die immer häufiger und existenzbedrohender werden", erklärte die Confartigianato, "und die das Wachstum und Überleben der unabhängigen Bäcker untergraben. Diese Bedingung, - das 'lose Brot' - , grub den kleinen Bäckern zunehmend das Wasser zum wirtschaftlichen Überleben ab.
Wer also ab heute vorgebackenes loses Brot in seinen Regalen verkauft, ob gefroren oder nicht, und dann auch noch ohne Etikett und entsprechende Auszeichnung, riskiert sehr hohe Strafen und/oder die eventuelle Schließung seines Betriebs.
Für den Kunden bedeutet dies, dass neben dem deutlichen Preisvorteil für ehemals 'loses Brot' es in Zukunft dort auch keine anderen ähnlich vorgebackenen Backwaren mehr geben wird.
Auf gut italienisch: Brot wird deutlich teurer!
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