Registrierung Kataster vs. Grundbuch

alemanito

Neues Mitglied
Hallo,

wir sind gerade dabei ein Grundstück in Sardinien zu kaufen und probieren ein paar Grundstückinfos zu überprüfen.

Vom Katasteramt haben wir einen Registrierungsauszug mit anderen Besitzern gelistet erhalten als vom Verkäufer (eigener Name auf Kopie des Grundbuchauszuges).

Ist dies ein übliches Problem und kann man dem notariell beglaubigten Grundbuchauszug trauen auch wenn in der gesamten storico Katasterliste niemals der Name des Verkäufers auftaucht?

Besten Dank!
 
Zuletzt geändert:
Ich hatte gelesen, wenn der Eigentümer aus steuerrechtlicher Sicht beim Katasteramt nicht mit dem Eigentümer im Liegenschaftsregister übereinstimmt... gilt der Eigentümer im Liegenschaftsregister. Änderungen des Eigentümers müssen jedoch beim Katasteramt gemeldet werden, was der Notar vom Kaufvertrag normalerweise erledigt. Siehe Immobilienkauf in Italien vom Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen, auf Seite 8.

Ich hatte in einigen Leitfäden und Ratgebern gelesen wie komplex das ganze Thema werden kann, mit welchen verborgenen Gefahren wie z.B. Ansprüche von Familienmitgliedern sowie Schulden usw.

Wir haben daher alles im Vorfeld von einem Notar prüfen lassen, natürlich gebührenpflichtig. Finanziell entdeckte er zwar offene Hypotheken die vor dem Endvertrag bzw. vor der Übergabe gelöscht werden müssen, aber die Eigentumsverhältnisse waren in Ordnung, und er gab uns grünes Licht für den Vorvertrag. Wir wussten damals nicht wie wichtig der Kontakt zu diesem Notar noch werden würde als die offenen Schulden des Verkäufers bei seiner Bank kritisch wurden... für uns gut ausgegangen.

Nachtrag: Kostenbeispiele sind immer hilfreich wenn man sich in einer solchen Situation befindet. Und weil kein Geheimnis: der Notar berechnete für die Tätigkeiten/Untersuchungen im Vorfeld €1000 inkl. I.V.A. Für den späteren Kaufvertrag mit "procura speciale" und allen amtlichen Gebühren war die Rechnung des Notars €3300.
 
Zuletzt geändert:
Ich kenne es auch, das im Register nicht der Verkäufer drin stand....auch hier wurde es vom Notar geklärt...ich sehe es wie @tumi ein Notar ist unererläßlich für die Prüfung, wer Eigentümer ist und die Überprüfung von Schulden....weil verkaufen kann nur der Besitzer....auch wenn es mitunter anders gehandhabt wird, weil dann durch Versterben ...Erben nachfolgen und die sind mitunter in der Welt verstreut....und dann gesagt wird, das sei nicht so schlimm....falsch...Hier alles prüfen lassen...
 
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