Mittlerweile gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichtes vom 28.01.2022 , welches das Regionalgesetz in wesentlichen Punkten kippt, insbesondere beim Bau außerhalb von Ortschaften und im Küstenstreifen.

 
Zuletzt geändert:
Ups, ich hab das mal heimlich still und leise korrigiert ;)

"Mit Urteil Nr. 24 vom 28. Januar 2022 erklärte es einen großen Teil des sardischen Regionalgesetzes Nr. 1/2021 über den sogenannten neuen Hausplan für rechtswidrig."
 
Oh, das ist ja schön, dass die Küsten weiterhin geschützt werden!
Das mit der Zone A habe ich nicht so ganz verstanden. Mein Haus steht in einer Zone A und ich weiß nur, dass jede Kommune eine Verordnung zu einem seit mindestens zehn Jahren bestehendem Gesetz machen muss, um bauliche Veränderungen zB im historischen Zentrum zuzulassen. Dies hat meine Kommune noch nicht gemacht und somit steht vieles still. Könnte da ein Zusammenhang zu diesem Baugesetz bestehen?
 
Ich wollte dieses Thema noch mal ansprechen, da ich direkt davon betroffen bin. Ich habe im Februar 2020 einen Bauantrag gestellt und habe die Genehmigung im März 2021 erhalten. Es handelt sich um kleinere Umbaumaßnahmen innerhalb des Gebäudes. Die Arbeiten sollten eigentlich im Frühjahr beginnen. Unser Architekt teilte uns jetzt aber mit, dass wir obwohl wir eine Baugenehmigung haben, nicht anfangen dürfen.

Ist vielleicht noch jemand im Forum betroffen?
 
Wegen kleineren Umbauarbeiten innerhalb des Gebäudes hat es doch noch nie Probleme gegeben..
Anzeigen, anfangen.
Wo soll denn da das Problem sein?
 
Ich habe schon mehrere Artikel dazu gelesen, aber nirgendwo gefunden, welche 4 Artikel von Rom nicht in Frage gestellt wurden.
 
@mibe

etwas schwierig so aus der Ferne, hierzu das Richtige zu sagen.

Grundsätzlich wäre es so, daß einmal eine Baugenehmigung erteilt, auch die genehmigten
Arbeiten im vorgegebenen Fristigkeitsrahmen und Umfang durchgeführt werden können.

Frage 2: Ist die Baugenehmigung Euch/Dir zugestellt worden?
oder ist der Architekt hier Empfangsbevollmächtigter / Zustellungsbevollmächtigter ?
Dann könnte es sein, daß dieser aufgrund des NO's aus Rom zum PPR einen
Widerruf der Genehmigung als Empfangsbevollmächtigter von der Kommune (fristgrecht?) bekommen hat.
Insofern wäre dies dann dann möglicherweise rechtens und ihr mußtet dies auch gegen Euch gelten lassen.

Mangels exakterer, weiterer Informationen insofern schwierig hierzu Stellung zu nehmen.
 
Zuletzt geändert:
Moin Beppe,

es ist tatsächlich so, dass wir dem Architekten eine Prokura für sämtliche Angelegenheiten des Umbaus betreffend erteilt haben. Die Baugenehmigung hat er persönlich in der Kommune abgeholt. Wie so häufig ist er natürlich ein Freund eines Freundes.....

Ob er den Widerruf tatsächlich schriftlich und fristgerecht erhalten hat, kann ich im Moment nicht beantworten. Muss ich erst noch überprüfen. Da wir nächsten Monat eh auf der Insel sind, würde ich dann gerne das Thema nochmal aufgreifen. Vielen Dank schon mal
 
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