Private Zusatzrente versteuern

bayern56

Neues Mitglied
Hallo zusammen.
Da wir in ca. 3-4 Jahren nach Sardinien ziehen möchten und dort auch unsere deutsche Rente (erstmalig) beziehen werden, interessiert mich folgendes.
Wie wird die deutsche Zusatzprivatrente in Sardinien versteuert. Wir werden aller Voraussicht nach im Umfeld von Cagliari wohnen, in einer Ortschaft mit weniger als 5000 Einwohnern.
Hintergrund meiner Frage ist der, dass ich mich entscheiden muss, ob ich eine lebenslange Zusatzrente beziehe, oder ob ich diese als Einmalzahlung (Betrag ca. 75.000EUR) nehme. In Deutschland wäre durch die Steuerprogression diese Einmalzahlung die etwas schlechtere Wahl. Gibt es diese Progression in Sardinien auch, oder wird das pauschal besteuert?
Mir ist bekannt, dass die deutsche Rente in Deutschland und die Zusatzrente in Italien versteuert wird. Es geht mir hauptsächlich um die Höhe und die evt. Progression.
 
Dazu braucht ihr zwingend einen Commercialista, da auch weitere Vermögenswerte eine Rolle spielen.
 
Ein interessantes Thema! D.h. man könnte theoretisch seinen Wohnsitz (vor Bezug der privaten Altersvorsorge) in ein anderes Land verlegen und dann bei Akrivierung der privaten Altersvorsorge (Einmalzahlung oder monatl. Rente) zählt der Steuersatz des jeweiligen Landes vom Wohnsitz? ich bin immer davon ausgegangen, dass der Sitz der Versicherung (die auszahlt) zählt
 
Die Auslandsrentenauskunftsstelle in Mekl.Vorp. (Zentral für Deutschland) gab mir diesbezüglich die Aussage, dass die Zusatzrenten allesamt am Wohnsitz (in dem Fall Sardinien) versteuert werden müssen.
 
Es gab oder gibt doch dieses Programm zur Gewinnung finanzstarker EU - Rentner in strukturschwachen Gegenden, zu denen Sardinien ohne Zweifel gehört. Italien lockt da wohl mit einer 10-jährigen Pauschalsteuer von 10%. Des Weiteren kann es von der Kommune einen Zuschuss geben zur Immobilie, wohl bis zu €15.000.
Beides Modelle, die ich nebenbei in diversen Gazetten wahrgenommen habe.
 
Es gibt eine Flattax in Höhe von 7% für Rentner, die ihren Wohnsitz nach Süditalien in bestimmte Gemeinden verlegen - für max. 5 Jahre. In diesen 5 Jahren zahlt man für Pensionseinkünfte (!) aus nichtöffentlichen Quellen besagte 7%. Man verliert in D den Grundfreibetrag und muss jede Rente aus staatlichen Quellen sowie Firmenpensionskassen vom ersten Euro an voll in D versteuern. Bei Kapitaleinkünften ist die Situation unübersichtlich.

Man sollte unbedingt Steuerberater sowohl in D als auch in It hinzuziehen, die die komplexen Regeln auf den persönlichen Einzelfall herunterbrechen. Dafür ist dieses Forum nicht geeignet.
 
im übrigen:

Keine gesetzliche / steuerrechtliche Regelung währt ewiglich, sondern kann sich relativ kurzfristig jederzeit ändern oder gilt insbesondere nur für besonders förderungswürdige Gebiete, Personenkreise und/oder auch Zeiträume.

Insofern würde ich unbedingt der Empfehlung von @Piri und auch @CarloK folgen und hierfür sowohl einen Commercialista (Steuerberater in I) als auch einen Steuerberater/Rechtsanwalt in D kontaktieren.
 
Danke erstmal für die Hinweise, ich denke, wir werden in D und in S jeweils einen Steuerberater konsultieren. Letztendlich ist das gut angelegtes Geld.
 
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