Modul -oder Tinyhouse Rechtslage

Marcus 1.0

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
ist es möglich bzw. weiß jemand Bescheid, ob man in Sardinien, auf seinem eigene Grund ein Tiny -oder Modulhaus ohne Baugenehmigung stellen darf? Die Hausgröße könnte ich zB. der Rechtslage anpassen. Die Grundstücksgroße ist 1,4 ha, da ich schonmal gehört habe, dass das von der Grundstücksgröße abhängig ist und ob da auch ein Wohnhaus darauf steht, dem auch so ist. In Deutschland ist es ja noch etwas schwierig.
Vielen Dank und liebe Grüße
Marcus
 
Dazu gabs schon mal einiges an Ausführungen hier

sardinienforum.de/threads/mit-dem-tinyhouse-überwintern.18932/
 
Danke Dir!!
In der Diskussion geht es ja um einen Stellplatz auf einem Campingplatz oä. zur Miete, wenn ich es richtig verstanden habe und um die Zuwegung, Transport und andere Dinge. Für mich geht es rein darum, ob die Rechtslage genauso schwierig ist wie in Deutschland, oder ob es dort mehr Freiheiten in dieser Richtung gibt.
Kurz: darf ich auf meinem eigenen Grundstück ein Tiny oder besser Modulhaus stellen und wenn nein, was muss erfüllt werden, damit ich das machen darf.
In Deutschland brauche ich ja eine Baugenehmigung, was aber wiederum von Bauamt und Ort abhängig ist.
 
Alles klar .. ich will nur auf dem Amt keine Pferde scheu machen. Irgendwie schein das immer wieder ein sensibles Thema zu sein.
Na dann mache ich mich mal schlau und werde berichten.
Vielleicht kommt ja noch was.
Danke Dir erstmal
 
@Marcus 1.0
Ich hab einen Artikel gefunden, der auf dich zutreffen könnte:

Ein dauerhaftes Tiny House, ohne die Möglichkeit, es zu versetzen:
Diese Art von Behausung ist in jeder Hinsicht ein Haus und muss mit einem echten Fundament auf einem BAUGRUND aufgestellt werden.
Daher ist eine "Baugenehmigung" erforderlich, da es sich um eine neue Konstruktion handelt, wenn auch eine kleine und vorgefertigte.
Bei dieser Lösung müssen jedoch alle Mindeststandards eines klassischen Wohnhauses eingehalten werden, was in den spezifischen regionalen Vorschriften zu überprüfen ist, sowie alle Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.

Tiny Haus Italien Genehmigungen
Dies kann zweifellos eine optimale Wahl sein, muss aber von Fall zu Fall sehr sorgfältig geprüft werden.
Zum Beispiel legt Artikel 3 des Ministerialerlasses über Gesundheit vom 5. Juli 1975 die Mindestflächen für ein Haus fest:
"[...] eine Einzimmerwohnung für eine Person muss eine Mindestfläche von mindestens 28 Quadratmetern haben, einschließlich der Versorgungseinrichtungen, und mindestens 38 Quadratmeter, wenn sie für zwei Personen bestimmt ist."

Bei Tiny Houses muss jeder Einzelfall geprüft und bewertet werden, weshalb die Planung und die Genehmigungen, vor allem in Italien, individuell gestaltet werden.
Denken Sie daran, dass jede Region und Gemeinde diese nationalen Bestimmungen leicht abändern kann, so dass Sie sich in einer restriktiveren oder freizügigeren Situation wiederfinden können.
(Übersetzt mit DeePL)

Originaltext, dort stehen auch die Bestimmungen bei mobilen Tiny Houses: Casa Minimalista

Hier en anderer Text:

Im Allgemeinen benötigen Sie für den Bau eines Tiny Houses in Italien eine Baugenehmigung von der Gemeinde oder Provinz, in der sich das Grundstück befindet, auf dem Sie bauen möchten. Eine Baugenehmigung kann jedoch auch für ein Tiny House auf einem Privatgrundstück erforderlich sein. Für die Bewegung eines Tiny House auf vier Rädern sind keine besonderen Genehmigungen erforderlich, aber das hängt von der beabsichtigten Nutzung des Tiny House ab. Ein Tiny House auf vier Rädern muss beispielsweise bestimmte Bedingungen erfüllen, wie einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen am selben Ort, ein gummiertes Fahrgestell haben und abschleppbar sein. Was die Genehmigungen und Vorschriften betrifft, so muss man jedoch berücksichtigen, dass Tiny Houses in Italien als "Freizeitfahrzeuge" betrachtet werden. Aus diesem Grund entsprechen sie den Spezifikationen der UNI EN 13878:2007 und der Straßenverkehrsordnung. Mit anderen Worten, ab dem Zeitpunkt der Lieferung ist das Tiny House in jeder Hinsicht bewohnbar. Wir berücksichtigen auch, dass nur sehr wenige Steuern zu zahlen sind und meistens keine Rechnungen anfallen.

Die Zahlen für die Referenzmaße sind:

Maximale Länge von 8,40 Metern, um die Gewichtsgrenze nicht zu überschreiten und um das Manövrieren nicht zu erschweren.
Maximale Breite von 2,50 m.
Maximale Höhe von 4,00 m.
Maximales Gewicht von 3.500 Kilo (3,5 Tonnen), das von einem guten Auto mit BE-Führerschein gezogen werden darf.
(Übersetzt mit DeePL)

Der dazugehörige link: Tiny House Italia
 
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