Keine Baugenehmigung und auch kein Bauantrag notwendig für Pergolas und Terrassenüberdachungen
Beppe
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Keine Baugenehmigung und auch kein Bauantrag notwendig für Pergolas und Terrassenüberdachungen
Für Pergolas und feste bzw. demontierbare Terrassenüberdachungen sind keine Baugenehmigungen und auch kein Bauantrag erforderlich.
Mit Entscheidung 1777/2014 hat die 6. Kammer des obersten Verwaltungsgerichtshofes in Italien entschieden, dass hierfür keine Baugenehmigungen erforderlich sind.
Laut der Ausführungen der Richter muß insofern bei den zuständigen kommunalen Baubehörden hierfür auch kein extra Baugenehmigungsantrag gestellt werden.
Für Pergolas und feste bzw. demontierbare Terrassenüberdachungen sind keine Baugenehmigungen und auch kein Bauantrag erforderlich.
Mit Entscheidung 1777/2014 hat die 6. Kammer des obersten Verwaltungsgerichtshofes in Italien entschieden, dass hierfür keine Baugenehmigungen erforderlich sind.
Laut der Ausführungen der Richter muß insofern bei den zuständigen kommunalen Baubehörden hierfür auch kein extra Baugenehmigungsantrag gestellt werden.