Auto Italienische KFZ-Führungsregelung EU-rechtswidrig!

Beppe

Sehr aktives Mitglied
Die italienische Gesetzesregelung in Artikel 93 der ital. StVO (seit 18.12.2018) ist rechtswidrig und steht nicht im Einklang mit EU Regelungen.

Mit dem neuen Artikel 93 verpflichtete (untersagte !) Italien in Italien wohnhaften Personen kein KFZ mit ausländischem Kennzeichen in Italien zu führen.

Der EU- Gerichtshof stellt mit Urteil vom 16.12. 2021 (C-274/20) zu Artikel 93 der italienischen StVO in Verbindung mit der in Italien seit Dezember 2018 geltenden Pflicht zur Ummeldung von KFZ's aus anderen EU-Mitgliedsstaaten fest, wenn der Halter oder Lenker seit mehr als 60 Tagen in Italien wohnhaft ist, daß diese Regelung rechtswidrig ist.

Die EU Richter sind der Ansicht, daß es rechtswidrig ist, einem EU Bürger das Führen eines KFZ mit ausländischem
Kennzeichen zu verbieten und dieser hierdurch quasi gezwungen wird, dieses nach Italien umzumelden.
Selbst dieses, wenn die KFZ-Nutzung in Italien nur vorrübergehend oder kurzzeitig ist.

Das EU-Gericht führt weiter aus, dass nach der italienischen Regelung, wonach Personen, die seit mehr als 60 Tagen in Italien wohnen, (ein bereits in einem anderen Mitgliedsstaat zugelassenes KFZ ummelden zu müssen und die entsprechenden Gebühren zu entrichten), letztlich eine Steuer auf die grenzüberschreitende Gebrauchsleihe von Kraftfahrzeugen erhebt. Demgegenüber steht, daß die Gebrauchsleihe von in Italien zugelassenen Fahrzeugen nicht dieser Doppelbesteuerung unterliegt. Eine solche Ungleichbehandlung dürfte italienische Staatsbürger davon abhalten, die ihnen von Bürgern eines anderen EU-Staates angebotene Gebrauchsleihe eines bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugs anzunehmen.

Für den EU-Gerichtshof ist die unentgeltliche grenzüberschreitende Leihgabe eines KFZ nämlich ein Kapitalverkehr, so dass die italienische Norm in jeder Hinsicht eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs im Sinne von Artikel 63 AEUV siehe auch:
(https://ec.europa.eu/info/business-...inance/financial-markets/capital-movements_de)
darstellt, die zwischen den Ländern der Union unzulässig ist.

Im vorliegenden Fall ging es ging um einen in Italien ansässiger Bürger, der gegen die hohe Strafe, die ihm auferlegt worden war (gem. Artikel 93 der StVO, Einspruch erhoben hatte, weil er in Italien ein KFZ mit slowakischem Kennzeichen geführt hatte, welches auf den Namen seiner in der Slowakei wohnhaften Ehefrau zugelassen war.

Bleibt abzuwarten, inwieweit diese Entscheidung ein Änderung bzw. Anpassung der Regelung(en) bringen wird bzw. eine EU-Recht konforme Auslegung durch Behörden und/oder Gerichte.
 
Jaa, ich habe es auch gelesen. Nach Monaten mit einigem Aufwand und Kosten habe ich ein italienisches Kennzeichen und jetzt das.
 
Naja wenn ich mich recht erinnere musste man auch vorher als Residente der ganzjährig hier lebt sein Auto nach 6 Monaten ummelden, so wie eigentlich überall in Europa, Italiener die ganzjährig in Deutschland leben müssen auch nach
spätesten 6 Monate ihr Auto ummelden.
 
@ferina

um den Fall der fristgemäßen / pflichtgemäßen Ummeldung ging es nicht.

Hier geht es um die kurzzeitige Überlassung z.B. wie im vorliegenden Fall, das Fahren eines Familienfahrzeuges (bei Auseinanderfallen des Wohnortes/Länder der Ehepartner).

Denkbar ist auch: Du bist mit einem D Fahrzeug in I und schickst einen ital. Freund mit Deinem Fahrzeug zum Einkaufen. Ähnliche (offensichtlich rechtswidrige !) Konstellationen lassen sich mannigfach konstruieren.
 
Das ist schon richtig und auch so wie es war, war es blöd, selbst Automechaniker hatten Probleme ein ausländisches Auto Probe zu fahren, allerdings haben die wenigsten die ganzjährig hier leben ihre Autos umgemeldet und es wurde auch viel am Staat vorbeigemogelt. Allerdings wird im eigenen Land meistens von Ausländern erwartet sich an alle Regeln zu halten
 
Zuletzt geändert:
Es könnte ja EU-weit auch ein wenig einfacher geregelt werden. Fahrzeugscheine einheitlich und mehrsprachig, Versicherungen leichter wechselbar, Kennzeichen genauso. Da erkennt dann das eine Land die Bestimmungen für das andere nicht an usw. Auch für die Büros, die mit solchen Sachen beschäftigt sind, ein Riesenaufwand, der viele Nerven kostet.
 
So eine Schwachsinnsregelung kommt raus, wenn man hirnamputierte Populisten zum Innennminister kürt, der nachweislich NULL Ausbildung mitbringt. Tausende von Anwälten, Richtern, Staatsanwälten und Europarechtsexperten haben dies bereits in der 'Erlaßphase' angeprangert und eine unbedingte Nachbesserung gefordert, sowie die aktuelle 'Rattenschwanz-Situation' vorhergesagt, die in der Abfolge nunmehr 10.000de anhängiger, strittiger sowie äußerst fragwürdiger Rechtsverfahren nach sich zieht.
 
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Salvini e Toninelli (un altro cretino) haben das 2018 auf den Weg gebracht. Irgendetwas mussten sie sich einfallen lassen, die Fahrzeuge mit slowenischen, bulgarischen und weiteren osteuropäischen Nummernschildern nahm überhand, das erlassene Gesetz ist halt von hirnamputierten man kann nicht die Vorteile der EU nutzen und dann einfach machen was man will, es gibt sicherlich intelligentere Lösungen man muss halt globaler denken. Was ich so lese soll ja was geändert werden, dauert halt und kostet den Steuerzahler wieder Geld. Als Ausländer muss man in Deutschland sein Auto ja auch ummelden, nur ist das alles viel billiger als im bell paese (Fahrzeugumeldung 500,--700,-, Bollo, Superbollo usw.).

@Bisso sollte das EU-weit geregelt werden können die Autofahrer in Italien nicht mehr so abgezockt werden, das wird aber sicher noch dauern obwohl mit Draghi könnte da was gehen wenn sie ihn nicht zum Presidente wegloben (Berlusca ist ja auch interessiert....;))).
 
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Ja, bin mal gespannt. Zwei Jahre hat Draghi noch, wenn ich das richtig verstanden habe. Und Berlusconi dürfte doch inzwischen hochbetagt sein. Ich hoffe ja auf ein Umdenken der Wählerschaft, sie sieht ja gerade, was eine stabile Regierung hinbekommen kann. Es wird vieles in die Wege geleitet und mit Erfolg.
 
na bravo, hab gerade 585 Euro für die Übersetzung der österreichischen Autopapiere und Versicherung gezahlt. :eek:

Vielleicht meld ich es aber trotzdem um, anderenfalls müsste ich jährlich zur "Pickerl" (=Prüfplakette) -Überprüfung/-Erneuerung nach Österreich ;)
 
Das Gesetz gilt noch in Italien und Recht haben und bekommen sind 2 paar Schuhe, wenn ein Carabiniere oder Poliziotto seine Meinung behält, wird es ungemütlich, der Fahrzeugschein wird eingezogen, das Auto sicher gestellt und die Strafe wird fällig, im worst case geht das Fahrzeug nach 180 Tagen in den Besitz des ital. Saates über. Das "Pickerl" interessiert in Italien nur bedingt.
 
Wenn dir italienische Verwaltung dieses Gesetz weiter durchzieht kann es aber für den Staat teuer werden.
Erstens steht den Betroffenen dann eine Entschädigung zu und zweitens ist sind die Strafen die von der EU für solche fortgesetzten Rechtsbrüche verteilt werden nicht gering.
 
Ist bei uns im Südosten in den ganzen letzten Jahren eh noch nie ein Problem gewesen; hier fahren etliche Dauer- Residenti mit ihrem deutsch oder österreichisch zugelassenen Fahrzeug rum, ohne dass es die Carabinieri interessiert. War wohl eher ein Problem mit vermehrten Kontrollen im Norden Italiens und im Norden Sardiniens, wo sich viele ansässige Ausländer aufhalten, besonders aus Rumänien.
Ich hab auch mal einen mir bekannten Carabiniere danach gefragt, aber der wusste gar nichts von diesen Vorgaben.
 
Die Regelung das Auto umzumelden bestand schon immer so wie überall in Europa, Residenza anmelden und imu sparen und zudem noch
die Autosteuer funktioniert nun mal nicht. Meine sardische Nichte hat in Österreich innerhalb eines halben Jahres ihren kleinen Wagen ummelden müssen, es war mindesten genauso mühsam wie in Italien und doppelt so teuer, natürlich geht es gar nicht wenn zum Beispiel meine Mutter kommt und es geht ihr nicht gut und ich muss ihr Auto fahren und es wird einkassiert, vielleicht wäre sowas erst gar nicht nötig gewesen wenn sich alle an
die Vorgaben gehalten hätten, aber scheint ja ein deutsches oder Österreichisches Phänomen zu sein, der Italiener der seine Residenza in diesen Ländern hat soll sich doch bitte an die Regeln halten und alles Gesetzkonform umsetzen, aber doch bitte nicht der deutsche
der in Italien seinen festen Wohnsitz hat und überhaupt schon mal gar nicht den Führerschein Umtauschen.Hat da eigentlich schon mal jemand drüber nachgedacht.
 
Wie es in Austria ist weiss ich nicht, kann mir nicht vorstellen das es doppelt soviel kostet wie in Italien. In Deutschland kostet ein Auto ummelden in der Grössenordnung von 30,- Euro. Das mit den Autos ummelden wird in D u. A sehr Ernst genommen und es wird penibel kontrolliert, als meine Schwester von Deutschland nach Graz zog stand nach einigen Monaten die Polizei vor der Tür ist aber schon viele Jahre her.
 
Unser Problem ist nicht das Ummelden an sich, sondern das Fahren mit ausländischem Kennzeichen, weil ich mich nicht anmelden möchte. Bisher hat uns auch niemand nach der Anmeldung bei uns im Ort gefragt. Wenn ich mich anmelde, kommt die Frage nach der Krankenversicherung (hab kein Einkommen in Italien und mir würde deshalb die österr. Krankenversicherung bleiben und für Behandlungen in Italien gilt dadurch die europäische Krankenversicherung wie bisher), nach der privaten Zusatzversicherung, die nur in Österreich gilt und in Italien in meinem Alter sicher nicht zum gleichen Tarif oder überhaupt möglich sein würde, und und und .... da bleib ich lieber nicht gemeldet. Mein Mann als Sarde kann sich ummelden, er hätte sicher mehr Vorteile als Nachteile. Die IMU brauchen wir auch nicht zu zahlen, da unser Haus la prima casa (kein weiteres Haus in Italien) ist. Da spielt die Meldung keine Rolle, zumindest nicht bei uns im Ort. Ich muss mich noch erkundigen ob ich statt residenza eventuell domicilio anmelden kann, obwohl ich weder arbeite noch Studentin bin. Das käme dann eher einem Zweitwohnsitz gleich meiner Meinung nach. Ich weiß, dass man für das Ummelden des Autos die residenza braucht, deshalb haben wir auch überlegt, dass sich wenigstens einer anmeldet.
 
Also prima casa heißt, dass man den Wohnsitz in Sardinien hat. Wenn nicht, ist das seconda casa. Krankenversicherung bekommt hier jeder, der residenza ist, egal ob man ein Einkommen hat oder nicht.. und zwar kostenlos. Für die residenza wird in manchen Städten ein Nachweis eines Einkommens oder der Nachweis eines vierstelligen Guthabens gefordert, damit man nicht hier in die Sozialkassen immigriert.
 
1) DPR 131/86 – Testo unico Imposta di Registro. Le caratteristiche per definire un immobile “prima casa” sono previste dalla nota II-bis dell’articolo 1 della tariffa, parte prima annessa al D.P.R. 131/86 (testo unico dell’imposta di registro). In particolare si stabilisce che: a) l'immobile sia ubicato nel territorio del Comune in cui l'acquirente ha o stabilisca entro diciotto mesi dall'acquisto la propria residenza o, se diverso, in quello in cui l'acquirente svolge la propria attività ovvero, se trasferito all'estero per ragioni di lavoro, in quello in cui ha sede o esercita l'attività il soggetto da cui dipende ovvero, nel caso in cui l'acquirente sia cittadino italiano emigrato all'estero, che l'immobile sia acquisito come prima casa sul territorio italiano. La dichiarazione di voler stabilire la residenza nel Comune ove è ubicato l'immobile acquistato deve essere resa, a pena di decadenza, dall'acquirente nell'atto di acquisto;
Der Text ist aus dem Senat

Die Erklärung, dass wir uns in der Gemeinde, in der la prima casa steht, auch anmelden wurde im Kaufvertrag nicht erwähnt. Wir wurden auch nie gefragt, ob wir uns anmelden wollen. Aber vielleicht hängt das auch mit der Gemeindeführung zusammen, die hier etwas lockerer damit umgeht.

Die gesetzliche KV kann ich schon bekommen, nicht aber die private. Ich könnte mir auch meine Pension nach Italien überweisen lassen, aber ich habe in Österreich einige Daueraufträge/Bankeinzüge laufen, die bleiben sollen, weshalb ich mein Girokonto behalten will und die Pension dorthin überwiesen werden soll. Ich will keinen Dauerauftrag von meinem italienischen Konto auf mein österreichisches Konto einrichten.

Ich hab mir alles aufgelistet und für mich ist es einfacher, alles in Österreich zu belassen.
 
@Su Gustu ja es waren wirklich 1400 Euro, zu dem Zeitpunkt sprach sie aber noch kein Wort deutsch, vielleicht hat man
sie da auch ein bisschen über den Tisch gezogen :(
 
Der Text ist aus dem Senat
Da steht, dass Du binnen Frist deinen Wohnsitz in die Gemeinde verlegen musst. Die Auslegung zweier Hauptwohnsitze in zwei verschiedenen Ländern wird immer gern hervorgeholt, richtig wird es dadurch jedoch nicht. Das Risiko liegt auch eher nicht bei ein paar Jahresbeiträgen für die Grundsteuer, sondern eher in der gesamten steuerlichen Betrachtung. Und diese Steuern schuldest Du am Ende dem Staat und nicht deiner freizügigen gemütlichen Gemeinde.
 
Hallo,

bin neu hier un der Thread ist ja schon ein wenig älter. Wir sind Deutsche, haben da auch unseren Hauptwohnsitz - und wollen da auch steuerlich bleiben. Zumal wir uns nicht mehr als 185 Tage / Jahr auf der Insel aufhalten werden.
Ist das so in Orndung?
Was müssen wir durch das Haus bedingt lokal beantragen oder anmelden, wisst ihr das?

Und ich würde gern ein in Deutschland gekauften, hier zugelassenes Auto (einen TATA Pickup) vor Ort belassen und fahren (selbst oder meine Frau oder Familie, also Kinder). Ginge das? Der ADAC hat hier leider nur recht nebulöse Infos auf der Homepage ...

Danke an euch!!!

Liebe Grüße Tobias
 
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