Installateur und Dachdecker gesucht in Budoni
Ehe alle googeln müssen (vielleicht auch nur manche wie ich)
GoB - Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

Hauptsache, ich bezahle als Kunde die Rechnung mit ausgewiesener IVA.
übrigens @Georgie und auch @KSL

Zum Entstehungszeitpunkt sowie einer zeitnahen (Verpflichtung!) zur Rechnungsstellung und der Umsatzsteuer:

Die Umsatzsteuer entsteht z.B. in D nicht in allen Fällen zum selben Zeitpunkt.
Hierbei sind zumindest in D folgende 2 Fälle zu unterscheiden:

1.
Die Umsatzsteuer für "sonstige Leistungen" von EU-Unternehmern entsteht in D mit Ablauf des Monats, in dem die Leistung ausgeführt worden ist, z.B. Leistung im November ausgeführt, dann auch Fakturierung und Erklärung der USt für November

2.
In allen anderen Fällen entsteht die Umsatzsteuer zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch nach Ablauf des Folgemonats, nachdem die Leistung ausgeführt worden ist, z.B.: Lieferung/Leistung im November, d.h. Fakturierung/Erklärung USt im Dezember

O.K. das ist in D so. Hab' ich jetzt nicht auf die Schnelle und im Detail für I nachgeprüft, kann mir aber auch gerade hier eine ähnliche bis gleiche Handhabung und/oder Vorgehungsweise bzw. auch Gesetzeslage vorstellen - zumal das von der EU so eigentlich auch einheitlich gewünscht/vorgesehen ist. Müßte man also nochmals genauer prüfen!

Beispiel:
Wenn ein Heizungsbauer in I z.B. im November 2024 neue Heizkörper im Wert von:
€ 2.000,-- Heizkörper
€ 1.000,--- Installationskosten
€ 3.000,--- Netto-Summe
€ 660,-- + 22% IVA (USt)
€ 3.660,-- Gesamtrechnungsbetrag

und diese dann beispielweise erst im Jahre 2025 fakturiert, dann:
Wird er höchstwahrscheinlich:
1. seine Einnahmen für 2024 tatsächlich künstlich niedriger erklären, d.h. er könnte hierdurch fälschlicherweise einer höheren Progression entgehen.
2. er kommt seiner Verpflichtung einer zeitnahen und wahrhaften Fakturierung sowie
einer exakten IVA (USt)-Erklärung nicht nach.
3. Der Anhang zur Bilanz des leistenden Unternehmers (wie z.B. Inventurliste) ist vorsätzlich falsch angeben, da dort ja wohl höchstwahrscheinlich noch der Warenbestand (die bereits eingebauten Heizkörper) noch angegeben werden, obwohl dieses ja bereits eingebaut und dem Waren-/Vorratsbestand tatsächlich entnommen worden sind.
4. Das ist dann eine vorsätzliche Falschangabe in der Bilanz. Im Falle z.B. einer Insolvenz oder Bankensicherheitenübereignung wird das Unternehmen evtl. reicher gerechnet als es ist.
5. Dem Staat entgeht aufgrund der zeitlichen Verzögerung:
a) zeitnah die Umsatzsteuereinnahme verlustig
b) evtl. hierdurch höhere Einkommenssteuer des Steuerpflichtigen verlustig
6. ein mitwissender und aktiv mitwirkender Leistungsempfänger (!) macht sich so quasi zum aktiven "Mitwisser" und macht sich u.U. der Beihilfe schuldig i.S.d. der o.a. Punkte 1-5 als "aktiv duldender/mitwissender Leistungsempfänger". Evtl. hierdurch generierte finanzielle Schäden des Fiskus könnten m.E. (z.B. im Falle der zwischenzeitlichen Insolvenz des Unternehmers) dazu führen, daß der "wissende" Leistungsempfänger in die Mithaftung genommen wird.
Zwar alles bedingt schwierig, aber meiner Meinung durchaus machbar !

Für Italien hab' ich übrigens nochmals nachgeschaut:
Selbst bei der sogenannten "Vereinfachten IVA/MwSt.-Regelung" in I gilt:

Hauptmerkmal hierbei sind die gesetzlichen Fristen für diesen Modus, der die Zahlung der Mehrwertsteuer vierteljährlich erfordert, d.h., die Unternehmen, die das vereinfachte MwSt-Verfahren wählen, sind verpflichtet, die Höhe der Mehrwertsteuer bis zum 16. Tag des 2. Monats nach dem Ende eines jeden Quartals zu zahlen; d.h. Zahlungspflichten immer bis spätestens:

1. Quartal - 16. Mai
2. Quartal - 16. August
3. Quartal - 16. November
4. Quartal - 16. Februar

Übrigens noch zum Terminus technicus:
Σ
Umsatzsteuern ./. Σ Vorsteuern = Umsatzsteuerzahllast oder auch Mehrwertsteuer
 
Zuletzt geändert:
Bei aller steuerrechtlicher Detailhuberei (ohne genaue Abgrenzung der Regeln in I und D), wäre es einfach begrüßenswert, wenn überhaupt eine vollständige Rechnung incl. Steuer geschrieben und dann auch bezahlt wird. Die hier dem Staat entgehenden Einnahmen übertreffen die auf Basis der geschilderten Abgrenzungsprobleme sicherlich um mehrere Größenordnungen.
 
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