Hauskauf - Bezeichnung als "non mutuabile" oder "no mutuo"??

Kiste1

Neues Mitglied
Guten Tag zusammen,

wir suchen seit geraumer Zeit ein Ferienhaus auf Sardinien und haben jetzt einige interessante Objekte gefunden, die wir uns demnächst vor Ort ansehen wollen.
Bei einigen dieser Häuschen haben wir in der Beschreibung die Angaben "non mutuabile" oder auch "no mutuo" gelesen und wir fragen uns, was das genau heißt und auch, was das für einen möglichen Kauf bedeutet?

Wir vermuten einen Zusammenhang mit der Baugenehmigung, sind da aber nicht sicher.

Falls jemand von euch Erfahrungen mit Objekten hat, die auch diesen Zusatz bei Verkauf hatte oder sonst eine Information für uns hat, würden wir uns über Informationen sehr freuen, vielen Dank und schönen Restsonntag!

LG, Kiste1
 
Das sind Häuser mit nicht eingetragenen Bauteilen, die nicht "geheilt" werden können.
Finger weg
 
Deepl.com übersetzt "no mutuo" mit "keine Hypothek"
und "non mutuabile" mit "nicht beleihbar".

Das dürfte dann wohl die verklausulierte Formulierung für nicht eingetragene Bauteile sein.
 
Ein Haus, das nicht mit einer Hypothek bzw. Grundbucheintragung belastet werden kann!

Dies ist z.B. ein Haus, das städtebauliche (baurechtliche) Unstimmigkeiten aufweist, die nicht behoben werden können. Hin und an liest man sowas in Anzeigen oder aber bei den weiteren Verhandlungen stellt sich dann manchmal raus, dass ein Haus nicht beleihbar ist.

Was heisst: "beleihbar" bzw. "nicht beleihbar?
Im Wirtschaftsleben bedeutet dies, das ein Haus grundsätzlich auch Gegenstand eines Bankkredits sein kann.

In Italien sind alle Immobilien in Kategorien eingeteilt. Der Einfachheit halber gibt es eine Kategorie für Wohnungen und Büros (A), eine für Dienstleistungsimmobilien (B) und eine für Gewerbeimmobilien und deren Zubehör (C). Damit eine Immobilie auch zu einem Haus wird und damit nach dem Gesetz bewohnbar ist, muss sie in bestimmte Unterkategorien der Gruppe A fallen. Dies kann der Fall sein, wenn sie bestimmte städtebauliche Anforderungen erfüllt, die gesetzlich vorgeschrieben sind (Höhe, Größe der Räume, Anzahl der Fenster usw.).

Wenn man ein Haus kaufen möchte, ist es daher äußerst wichtig, dass man sich vergewissert, dass die avisierte Immobilie in die Katasterkategorie A fällt und somit über alle erforderlichen Papiere verfügt, um bewohnt werden zu können.

Warum müssen die Papiere in Ordnung sein und warum ist es so wichtig, dass die gewählte Immobilie aus katastermäßiger Sicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht?

Weil im Falle eines Kreditantrags der Gutachter der Bank verpflichtet ist, die Unterlagen und die Immobilie zu besichtigen, um zu prüfen, ob die Dokumente dem Zustand der Immobilie entsprechen. Fehlen hierzu die erforderlichen Dokumente, kann keine Hypothek beantragt bzw. eingeräumt werden und das Haus gilt als "nicht beleihbar". Insofern könnte man in der Abfolge noch nicht einmal die Vergünstigungen für eine Erstwohnung in Anspruch nehmen bzw. nach einem Kauf (evtl. auch ohne Hypothek) den Wohnsitz dorthin verlegen.

Ein 'nicht beleihbares Haus' ist eigentlich ein Widerspruch in sich!
Ein Haus, das nicht mit einer Hypothek belastet werden kann, ist ein Haus, das nicht verkauft werden kann, weil es städtebauliche Unstimmigkeiten aufweist, die nicht behoben werden können.

Und was wäre, wenn man nach einem solchen Kauf dann locker & flockig in ein solches Haus zieht?
In einem solchen Fall würde man bei Kontrollen Gefahr laufen, strafrechlicht angezeigt und auch belangt zu werden.

Mein Tip: Finger weg!
 
Zuletzt geändert:
Ich möchte noch kurz hinzufügen: kein seriöser Notar/in würde einen solchen Kaufvertrag abwickeln, ohne Bewohnbarkeitsbescheinigung etc. läuft beim Notar nichts.
 
Danke euch herzlich für die ausführlichen Tips! Das ist zwar ein wenig schade (da natürlich die interessantesten Häuser diese Einstufung haben - aber es hat natürlich seinen Grund, dass sie preislich interessant angeboten werden), aber eine sehr gute Hilfestellung!

Gerade auch mit Blick auf die "prima casa"-Frage, denn das schwebt uns tatsächlich (entweder für mich oder meine Frau) vor...und als Gast auf Sardinien möchte man ja alles richtig machen.

LG
 
Ich denke, die Formulierung "non mutuabile" ist unklar. Es wäre besser, den Verkäufer um eine Klarstellung zu bitten. In der Tat wird es normalerweise so geschrieben, wenn die Immobilie nicht in Ordnung ist. Normalerweise gibt es bauliche Missstände, die nicht behoben werden können. Es könnte aber auch sein, dass der Verkäufer sofort Bargeld braucht und nicht warten will, bis die Hypothek gewährt wird.
Es gibt Immobilien, die kein Bewohnbarkeitszertifikat haben und in diesem Fall als "renovierungsbedürftig" verkauft werden, aber das bedeutet nicht, dass ein Baumangel vorliegt.
 
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