Gebüsch Rodung

wir 2008

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Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein Landwirtschaftsland 2,5 ha am leichten Hang im Raum Siniscola erworben. Das Land ist mit dem dornigen Gebüsch bewachsen, welches ca.150 cm hoch ist. Beabsichtige im ersten Schritt es zu roden/mulchen.
Wer bietet solche Dienstleistungen an und mit welchem finanziellen Aufwand habe ich in etwa zu rechnen?
Für richtungsweisende Tipps werde ich sehr dankbar.
Andreas
 
@wir 2008

grundsätzlich kannst Du auch auf Sardinien nicht beliebig ein Grundstück einfach roden.

Hier sind die einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten. Bei Zweifel, die Corpo Forestale
kontaktieren bzw. mal ins Gesetz schauen. Ggflls. brauchste hierfür eine Genehmigung!

Die zur Ausführung kommenden Arbeiten sind insbesondere auch abhängig davon, was anschließend
auf dem Grundstück gepflanzt werden soll. Man kann insoweit nicht einfach alles mulchen und unterpflügen.

Es gibt Lohnbetriebe, die solche Arbeiten ausführen.
Meine Erfahrung ist, den nächstliegenden Bauern kontaktieren, der einen entsprechenden
Maschinenpark hat. Für ca. 2,5 ha braucht man man ca. +/- 1 Woche - vorrausgesetzt ein idealer Maschinenpark ist vorhanden.
Kosten sind zum einen sicher verhandlungsfähig, aber auch abhängig davon, ob sehr viel Wurzeln/Baumstümpfe
etc. entsorgt werden müssen. In Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse: Meine Kostenschätzung: ca. 2,5 - 5 T€
 
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Herzlichen Dank Beppe, sehr freundlich deinerseits, mit so eine ausführliche Aufklärung habe ich kaum gerechnet. Bleib gesund !
 
@Beppe Dazu meine Frage: Wer ist für die Instandhaltung bzw. Passierbarkeit des Weges in einem Agrargebiet, der am eigenen Grundstück vorbei auch zu anderen Grundstücken führt, verantwortlich? Klar ist, dass man für Feuerschneisen sorgen muss, also so die Grundstücksgrenze roden muss, dass möglichst kein Feuer übergreifen kann. Man sagte mir, alle, die den Weg nützen, müssen für die Passierbarkeit sorgen. Das ist ein weiter Begriff. Gibt es dafür Vorschriften?

Danke
 
@Georgie

so ad hoc würd' ich sagen, 'wes das Land des die Pflege' , d.h. primär derjenige dem der Weg ist, sekundär
evtl. derjenige der ein Wegerecht besitzt bzw. ein Durchgangsrecht hat.

Um das wirklich zu eruieren, müßte ich im "Eingemachten" recherchieren.
 
So hatte ich das auch gedacht und den Besitzer des Weges wegen der Pflege angesprochen. Seine Antwort war, wie ich oben sagte, wer ihn nützt, der muss pflegen.
Das ist eine schon öfter gemachte Erfahrung auf Sardinien - wenn es um Rechte geht, hat man keine, wenn es um Pflichten geht, ist man verantwortlich. :eek: Aber das ist nicht nur auf Sardinien so.:(
Ein Durchgangsrecht wurde nie explizit geregelt, davon war beim Kauf im Vertrag und auch hinterher beim Eintrag ins Kataster nie die Rede
 
@Georgie

aufgrund der mannigfaltigen Möglichkeiten und der damit auch verbundenen streitbefangenen Rechtspositionen
kann ich mir sehr gut vorstellen., daß die Rechtsliteratur hierzu in Italien voll ist mit Urteilen, Auslegungen und Klarstellungen.

Hierzu eine wirklich klärende Antwort zu geben, erscheint mir nahezu unmöglich.
 
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Ja, danke. Ich kann wohl kaum auf Hilfe des Eigentümers des Weges hoffen, der mit Leichtigkeit mit seinem Traktor mal da durchgehen könnte. Ich muss wohl mit Hacke und Machete das Nötigste machen.
Eine Anregung für Leute, die ein Agrargrundstück kaufen ist, die Wegerechte und -pflichten anzusprechen.
Man lernt nie ausO_O
 
Also ich weiß von Bekannten, die sich eine Schotterpiste mit zwei anderen Eigentümern zu den Häusern teilen, dass es nicht so einfach ist, die Kosten für das Erneuern aufzuteilen. Einer beteiligt sich gar nicht und mit dem anderen werden die Kosten geteilt.

Georgie vielleicht kannst du einfach anbieten, dich an den Kosten zu beteiligen, gute Nachbarschaft ist ja schon was wert ;)
 
Bisso, in einem Agrargebiet ist es eine andere Situation als mit Wegen, die zu Wohnhäusern führen. Im Agrargebiet weiß man teilweise gar nicht, wem alle angrenzenden Grundstücke gehören. Mir reicht die Situation wie sie ist, ich fahre bis ich nicht mehr weiter komme und Schluss. Den Rest gehe ich zu Fuß. Ich gucke nur, dass der Weg um mein Grundstück herum, also das Stück des Wegs in meinem Verantwortungsbereich passierbar ist und nicht zuwächst. Aus der Erde rausragende Felsbrocken kann ich mit der Hacke nicht aus dem Weg räumen. Wer was will, kann ja mal versuchen, alle Eigentümer zusammen zu trommeln :D Dann wäre ich dabei.
 
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