Radtouren, Biken Fahrverbot auf Wald- und Feldwegen

belgier

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Seit 16. Dezember 2021 gilt ein Fahrverbot für Offroader, Quad, Velo sowie Mountenbiker auf Wald- und Feldwegen unter der breite von 2.50m.

Die Regionen können das Gesetz selber auslegen.
Ich bin gespannt ob und wie das in Zukunft aus geht.

Da werden einige sicher zur Nachbarinsel ausweichen, was ich selber schade finden würde da Korsika, dann nicht lange fackeln würde.

Das Offizielle (I)

Auf deutsch für Mountenbiker

Auf deutsch für Motorräder

Für Offroad-Fahrzeuge hab ich jetzt keinen Beitrag gefunden aber das erklärt sich ja von selbst.
 
Bei uns in Baden-Württemberg muss der Weg für Radfahrer offiziell auch mindestens 2m breit sein. So lange keine Verbotsschilder da stehen, z.B. Schutzgebiete oder Privatgelände, ist das egal.
 
"Erlaubt ist deren Befahren künftig nur noch für Fahrzeuge, die der Bewirtschaftung von angrenzenden Arealen dienen sowie Fahrzeugen, die für den Wegeerhalt eingesetzt werden." .... "mit der Neuregelung ist das Befahren von Wegen unter 2,5 Meter Breite definitiv verboten."

Super. Für uns käme das einer Enteignung gleich - wir bewirtschaften unseren Grund nicht, Anrainer ohne Bewirtschaftung sind ja nicht ausgenommen. Wir erhalten die einzige Zufahrt (da offiziell eine Gemeindestraße) nicht, die auch stellenweise unter 2,5m breit ist, und wir haben einen Geländewagen. Mit dieser Neuregelung ist somit die Zufahrt zu unserem Haus "definitiv verboten".

Bin gespannt, ob uns die Gemeinde bzw Umweltler, die diese Verordnung ausgeheckt haben, jedesmal einen Hubschrauber zu Verfügung stellen werden, wenn wir zB ins Dorf einkaufen müssen. :(:mad:

Insgesamt ist es sehr interessant, dass Italien eine Regelung ausbrütet, die wahrscheinlich die Hälfte aller Sarden (und Bewohner anderer archaischer, rustikaler Gebiete) automatisch zu Gesetzesbrechern macht. So schafft man ein Volk von Kriminellen ...
 
Der Begriff Bewirtschaftung bedeutet eine planvolle und wertschöpfende Nutzung eines Grundstücks. Ein Haus auf einem Grundstück ist m.E. eine solche Nutzung. Ohne Bewirtschaftung heißt, einen Grund brach liegen zu lassen. Das ist bei meinem Grundstück, das ich ohne planvolle und wertschöpfende Nutzung habe, der Fall.
Als Anrainer eines genutzten Grundstücks braucht man sich m.E. keine Sorgen zu machen, mit was auch immer sein Grundstück nicht mehr anfahren zu können, gar kriminell zu werden. Den Begriff "Bewirtschaftung" nur auf landwirtschaftliche Nutzung zu beziehen, ist zu eng gefasst. So sehe ich das zumindest.
 
Ich denke (weiß es aber, da kein Jurist, nicht 100%ig), dass "Bewirtschaftung" lt Gesetz schon anders definiert ist. Deshalb bezweifle ich, dass unser Grund, auch wenn wir dort mehrere Monate im Jahr leben, als "bewirtschaftet" zu betrachten ist.
Trotzdem mach ich mir keine Sorgen: Gerade auf Sardinien wird in solchen Fällen selten so heiß gegessen wie gekocht wird. Außerdem können die Regionen die Verordnung an ihre Gegebenheiten adaptieren, was Sardinien angesichts der unzähligen kleinen, aber benützten Wege hoffentlich tun wird. Und drittens sind gerade die kleinen, unter 2,5m breiten Wege eh meistens auf Privatgrund, wo dieses Gesetz dann ja nicht greifen dürfte. Wenn, dann kann's der Eigentümer verbieten.
Auf jeden Fall stell ich mir einen Kübel mit faustgroßen Steinen in den Kofferraum - wenn mich die Forestali des neuen Fahrverbots wegen aufhalten sollten, dann beabsichtige ich, mit diesen Steinen die Löcher und Glasen des gerade befahrenen Weges aufzufüllen. Bin somit Wegeerhalter, und die dürfen ja ... ;)
 
Das ist bei meinem Grundstück, das ich ohne planvolle und wertschöpfende Nutzung habe, der Fall.
Wieso? Du betreibst planvolle Nutzung ("Morgen fahr ich hin, setz mich dort in den Schatten und genieße das Vogelgezwitscher in ungestörter Natur!") und Du erholst Dich dort, tankst Kraft für Deine Gesundheit - also wenn das keine Wertschöpfung ist ... ;)
 
Auch die können es nicht lassen^^

In den Dünen von Masainas entfesselte Motorradfahrer: entdeckt und bestraft
Ohne Rücksicht auf das Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge streiften sie am 1. Januar über den menschenleeren Strand

Die Motorradfahrer, die am 1. Januar mit ihren Motorrädern am Strand von Is Solinas an der Küste von Masainas unterwegs waren und das Zufahrtsverbot für Kraftfahrzeuge missachteten, wurden identifiziert.

Die Mitarbeiter der Inspektion Iglesias - Forststation Sant'Antioco fanden sie dank des Videos eines Bürgers am Strand.

Die Ermittlungen endeten mit der Anfechtung der Ordnungswidrigkeit und der Verhängung von (sofort zu zahlenden) Bußgeldern für das Befahren des Strandes und der Dünen.

Das Forstkorps erinnert daran, "dass die Durchfahrt mit Fahrzeugen auf den Sandstränden und Dünen durch die regionale Badeverordnung verboten ist und gemäß Artikel 1164 des Schifffahrtsgesetzes bestraft wird. Das Corpo Forestale e di Vigilanza Ambientale (Forst- und Umweltüberwachungskorps) ist seit jeher in dem Gebiet zur Verhinderung von Umweltverstößen, sowohl administrativer als auch strafrechtlicher Art, tätig. Bürger, die Zeugen von Umweltverstößen jeglicher Art werden, können dies sofort unter der gebührenfreien 24-Stunden-Nummer 1515 der CFVA der Autonomen Region Sardinien melden und so unmittelbar zu einer wirksameren Bekämpfung derselben Verstöße und zur Identifizierung der Verantwortlichen beitragen".

mit Video dazu:

 
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